Angeblicher Preisfehler Ebay // Acer Gaming Monitor

18. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
RakZak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblicher Preisfehler Ebay // Acer Gaming Monitor

Guten Tag,

ich habe am 13.07.2017 einen PC-Monitor (Acer Predator XB271HUbmiprz // Neupreis - EU: ca 700€ // US: ca. 550$ )
von einem großen US-Onlineshop bei Ebay für 158€/181$ (+Ebay GLS 92,02€/101,50$) per Sofortkauf erstanden.
Der Kauf wurde bestätigt und per Paypal direkt die komplette Summe ($282,68) meinerseits überwiesen.

Vor dem Kauf fragte ich den Verkäufer ob dies auch wirklich der ausgewiesene Modell sei und dieser bejahte dies auch.

Ca. eine Stunde später brach der Verkäufer die Auktion bei Ebay ab mit der Überschrift:
"Ich habe den Artikel nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt"
Kurz darauf folgte eine Ebay-Nachricht in welcher der Verkäufer jedoch von "error in pricing" sprach und eine Rückerstattung
des Geldes über Paypal.
Trotzdem ging am 14.03.2017 eine Versandbestätigung rauß.
(Laut UPS steht die Ware bereits in einem Zentrallager in Kentucky und wartet auf die Überfahrt).

Den kompletten Nachrichten-Verkehr nach dem Kauf las ich auch erst am 13.04.2017 und war natürlich nicht grade erfreut.

Nun das konkrete Problem:
Während ich mich über meinen soeben getätigten Schnäppchen-Kauf freute, vererbte ich meinen alten Monitor
schon an einen Freund weiter, welcher diesen auch zügig abholte. Ich stehe nun quasi ohne Monitor da und kein neuer ist in Sicht.

Außerdem brach ich bei Ebay 2 Preisvorschläge ab und sagte auf Ebay-Kleinanzeigen auch Verkäufern mein Interesse ab.
Diese Artikel sind mittlerweile weg und für mich somit verpasste Ware.

Außerdem meldete sich der Verkäufer erneut und bat doch um, natürlich kostenlose, Rücksendung seiner Ware wenn
ich sie hier empfangen habe...

Ich stehe nun quasi als der Dumme da. Nicht nur dass ich keinen Monitor habe, muss ich den Monitor den ich gerne hätte,
welcher bezahlt und verschickt is, nun unentgeltlich auch noch dem Verkäufer zurückschicken?
Eventuell könnten auch noch Zollgebühren auf mich zukommen (das Ebay GLS-System ist da wohl nicht so toll.)

Nach langem überlegen habe ich für mich zwei Optionen ausgemacht:

a)
Ich behalte den Monitor und bestehe auf mein Recht mit Verweis auf den gültigen Kaufvertrag, welcher durch die
Zahlung und den Versand ja unterstrichen ist. Jedoch las ich auch bereits vom Anfechten des Vertrages bei denen
die Händler doch meist im Vorteil sind, vorallem wenn die Preisdifferenz enorm und ersichtlich ist.
Da ich den US-Markt nicht kenne dachte ich natürlich der Monitor wäre einfach ein Schnäppchen und habe hier auch
nicht wissentlich irgendeinen Preisfehler ausgenutzt. Der Betrag weicht ca. 1/3 vom online Preis (z.B. Amazon US) für diesen
Monitor ab.
Wie stehen da meine Chancen? Wie sieht das mit länderübergreifender Gerichtlichkeit aus? Genießt der Monitor evtl. Immunität?

b)
Ich bestehe bei dem Verkäufer auf Schadensersatz für meinen Monitor, evtl. Zollabfertigung bzw. alle anschließend anfallenden
Kosten und für den Mehraufwand?

Vieleicht hilft ja auch Option b) die Option a) durchzusetzen.

Es ist mir eigentlich egal ob ich den Monitor behalten kann oder nicht, aber immerhin möchte ich für das ganze Spektakel
entschädigt werden und nicht mit einem 15$ Gutschein abgefrühstückt werden.

Vielen Dank fürs lesen!

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

hier kommt wohl eher US Recht zustande, stat deutschem Recht!

Dir entstehende reale Kosten kannst du natürlich (nach deutschem Recht) vom VK zurückverlangen.

Schadensersatz für den von dir schon verkauften alten Monitor??? Wo ist dir denn da ein Schaden entstanden? Niemand hat dich gezwungen deinen alten Monitor zum einen zu verkaufen. Macht man eigentlich auch erst wenn man den neuen auch wirklich in der Hand hat.

Auch kannst du nicht sagen, dass du überhaupt einen der anderen Monitor bekommen hättest!

Zitat:
Der Betrag weicht ca. 1/3 vom online Preis (z.B. Amazon US) für diesen
Monitor ab.
Sorry, aber entweder rechnest du oder ich anderst, wie kommst du bitte auf 1/3 Preisabweichung? 550$ - 158$ sind für mich 392$ Das sind gut 71% also mehr als 2/3 desPreises!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RakZak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
hier kommt wohl eher US Recht zustande, stat deutschem Recht!


"EU consumer protection laws are always applicable when a business seller sells to consumers residing in the EU, regardless from where he is operating his business (e.g. US, China, Hong Kong, etc.)."
http://pages.ebay.de/help/sell/business/international-business-sellers.html
Scheint EU-Recht zu sein was angewendet wird, oder deute ich das falsch?

Zitat:
Schadensersatz für den von dir schon verkauften alten Monitor??? Wo ist dir denn da ein Schaden entstanden? Niemand hat dich gezwungen deinen alten Monitor zum einen zu verkaufen. Macht man eigentlich auch erst wenn man den neuen auch wirklich in der Hand hat.


Ich hab ihn ja nicht verkauft. Ich habe ihn abgegeben in dem gewissen dass ich bald einen neuen Monitor bekomme, da ich ja beim Kauf + Bestätigung + Bezahlung. Der Kauf des neuen Monitors hat also eine Entscheidung meinerseits bedingt die ich so ja nie Gefällt hätte. Hat das garkein Gewicht?

Zitat:
Sorry, aber entweder rechnest du oder ich anderst, wie kommst du bitte auf 1/3 Preisabweichung? 550$ - 158$ sind für mich 392$ Das sind gut 71% also mehr als 2/3 desPreises!!!!!!


Ich meinte mit Preisabweichung eine Abweichung auf 1/3 des Preises. Ihre Rechnung ist natürlich korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von RakZak):
Ich behalte den Monitor und bestehe auf mein Recht

Welches Recht?



Zitat (von RakZak):
mit Verweis auf den gültigen Kaufvertrag,

Den gibt es wohl nicht.



Und eine Klage in den USA dürfte auch etwas teuer sein ...



Zitat (von RakZak):
Scheint EU-Recht zu sein was angewendet wird, oder deute ich das falsch?

Was eBay angewendet sehen will ist nicht relevant..


Zur Frage welche Bedeutung das Urteil eines Deutschen Gerichtes in dne USA hätte, hier eine bildliche Erläuterung:




Zitat (von RakZak):
Hat das garkein Gewicht?

Nein, so etwas ist "selbst schuld".
Besonders wenn man wochenlang seine E-Mails nicht liest.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RakZak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von RakZak):
mit Verweis auf den gültigen Kaufvertrag,

Den gibt es wohl nicht.


Ist ein Kaufvertrag nicht bindend wenn eine Bestätigung + Zahlung + Versand erfolgt?

Zitat:
Zitat (von RakZak):
Scheint EU-Recht zu sein was angewendet wird, oder deute ich das falsch?

Was eBay angewendet sehen will ist nicht relevant..


Zur Frage welche Bedeutung das Urteil eines Deutschen Gerichtes in dne USA hätte, hier eine bildliche Erläuterung:


Aber wenn doch jemand auf Ebay verkauft, stimmt er nicht diesen Bedingungen zu, USA hin oder her?


Naja ich sehe schon es sieht nicht wirklich rosig für mich aus.

Was ist denn mit § 122 BGB ?
Zitat:
Der Mangel, der zur Anfechtbarkeit führte, ist bei der Irrtumsanfechtung allein in der Person des Anfechtenden begründet. Der Erklärungsgegner durfte auf die Gültigkeit der Erklärung vertrauen (Ausnahme: Fahrlässigkeit; § 122 II BGB ). Deshalb hat der wegen Irrtums Anfechtende den Vertrauensschaden zu ersetzten (negatives Interesse): Der Anfechtende hat den anderen so zu stellen, wie dieser wirtschaftlich stehen würde, wenn er nicht auf die Wirksamkeit der Erklärung vertraut hätte (wenn er nie etwas von dem Geschäft gehört hätte)


Auch finde ich es ziemlich unfair dass ich hier nun die ganzen Zollabwicklungen evtl. machen muss und
durch die Gegend fahren muss (zumal ich nicht mobil bin) um das Paket zu bekommen oder zu liefern.
Kann ich dafür denn immerhin entschädigt werden?

Es kann doch nicht sein dass ich am Ende eines Kaufes sogar schlechter darstehe als wie vor dem Kauf,
wenn ich immerhin +/- 0 da rauß gehen würde...das is doch Käse

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

In meinen Augen ist es wie folgt.
Sollte eine Benachrichtigung vom Zoll kommen hat man prinzipiell zwei Möglichkeiten:
1) man wendet die Vogelstrauß-Taktik an. Nach einer gewissen Zeit, in der man sich nicht beim genannte Hauptzollamt meldet (irgendwas zwischen 1 und 6 Wochen), wird das Paket an den Absender zurück geschickt.
+es entstehen keine weiteren Kosten
-man hat keinen Monitor
2) das Paket abholen, ordentlich verzollen.
+man hat einen Monitor
-der Händler hat möglicherweise nach US-Recht einen zivilrechtlichen Anspruch, welchen er gegen dich durchsetzen kann. Eventuell macht man sich auch nach US-Recht strafbar. Vielleicht Unterschlagung o.Ä. das fragt man aber am besten bei "onetwothreeright.com"
plant man zu Lebzeiten nochmals einen USA-Aufenthalt?

Eine weitere Möglichkeit wäre
3) der Händler ist einen gültigen Kaufvertrag eingegangen. So etwas wie Anfechtung wegen Irrtum gibt es im US-Recht nicht. Ist zumindest vorstellbar. Er schuldet dir einen Monitor. Mögliches Szenario.


Ba the way: Wieso hat der Händler eigentlich einen Monitor im März verschickt, wenn man erst im Juli bestellt hat. Und was genau hat man im April gelesen?

-- Editiert von Guruhu am 19.07.2017 01:06

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Aber wenn doch jemand auf Ebay verkauft, stimmt er nicht diesen Bedingungen zu, USA hin oder her?
Der VK hat sein Angebot also direkt an deutsche Käufer auf EBAY Deutschland gerichtet? Kan ich mir nicht vorstelen. Vielmehr denke ich er wird es auf EBAY US eingestellt haben.

Nur mal so ein Denkanstoss, deiner Meinung nach wenn du das nächste mal etwas bei EBAY verkaufst und Jemand aus Japan dan das Ding kauft, kuft er deiner Meinung nach nach japanischem Recht!

Es gilt amerikanisches Recht, genaz einfach.

Wie gesagt, die wirklich aufgebrachten Aufwendungen kannst du natürlich zurückverlangen, einfach Belege für alles aufheben und durchgeben...

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