Auf meine Verkaufsanzeige meldete sich ein Käufer mit folgendem Wortlaut bei mir:
" was halten Sie von xxx Euro für den ...? "
Ist dies bereits als Angebot zu werten?
Angebot?
23. Februar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 23. Februar 2018 | 00:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Angebot?
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#1
Antwort vom 23. Februar 2018 | 01:21
Von
Status: Schüler (244 Beiträge, 173x hilfreich)
Ist eine übliche Anfrage seitens eines Interessenten. Nennt man auch Preisverhandlung.
Welchen Hintergrund hat deine Frage dazu?
#2
Antwort vom 23. Februar 2018 | 08:29
Von
Status: Weiser (16909 Beiträge, 5884x hilfreich)
Meiner Meinung nach nicht. Ich denke eher, es stellt lediglich eine Anfrage dar ob du den Preis x als Verkaufspreis vorstellen könntest falls der Fragengende sich entschließen würde die Ware kaufen zu wollen. Da steht nichts von: "Ich biete Ihnen....."ZitatIst dies bereits als Angebot zu werten? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Februar 2018 | 13:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:Welchen Hintergrund hat deine Frage dazu?
Ob sich eine Klage lohnt, da ich das "Angebot" angenommen habe und der Käufer anschl. mit versch. Begründungen wieder abgesprungen ist.
#4
Antwort vom 23. Februar 2018 | 14:40
Von
Status: Unbeschreiblich (119388 Beiträge, 39716x hilfreich)
ZitatIst dies bereits als Angebot zu werten? :
Kann man so sehen.
Die Frage ist nur, wie verbindlich war es.
Da käme es dann auf den gesamten Kontext und den genauen zeitlichen Ablauf an.
#5
Antwort vom 23. Februar 2018 | 15:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:Kann man so sehen.
Die Frage ist nur, wie verbindlich war es.
Da käme es dann auf den gesamten Kontext und den genauen zeitlichen Ablauf an.
In meiner Verkaufsanzeige standen alle Einzelheiten.
Die Nachricht des Käufers erfolgte um 0:03 (nachts) - meine Antwort um ca. 13:00.
Erst dann hat sich der Käufer meine Anzeige anscheinend nochmals ganz genau durchgelesen.
#6
Antwort vom 23. Februar 2018 | 15:56
Von
Status: Weiser (16909 Beiträge, 5884x hilfreich)
Es kommt aber auf die Einzelheiten der Anfrage des Interessenten an!ZitatIn meiner Verkaufsanzeige standen alle Einzelheiten. :
#7
Antwort vom 23. Februar 2018 | 16:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:Es kommt aber auf die Einzelheiten der Anfrage des Interessenten an!
Auf meine ausführliche Verkaufsanzeige kam nur
" was halten Sie von xxx Euro für den ...? "
Erst danach hat der Käufer anscheinend meine Anzeige nochmals genau gelesen und dann festgestellt, dass der Artikel nicht seinen Bedürfnissen entspricht.
#8
Antwort vom 23. Februar 2018 | 16:51
Von
Status: Weiser (16909 Beiträge, 5884x hilfreich)
O.k., das alleine halte ich nicht für ein verbindliches Angebot.
#9
Antwort vom 23. Februar 2018 | 17:30
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
"Was halten Sie von xxx Euro...." ist eine Frage und kein verbindliches Angebot.
#10
Antwort vom 23. Februar 2018 | 17:52
Von
Status: Schüler (244 Beiträge, 173x hilfreich)
Zitat:
Auf meine ausführliche Verkaufsanzeige kam nur
" was halten Sie von xxx Euro für den ...? "
Erst danach hat der Käufer anscheinend meine Anzeige nochmals genau gelesen und dann festgestellt, dass der Artikel nicht seinen Bedürfnissen entspricht.
Dir hat man einen Preisvorschlag gemacht. Mehr nicht.
Willst du jetzt jeden verklagen der dir Angebote macht? Dann bekommst aber viel zu tun....
#11
Antwort vom 23. Februar 2018 | 18:23
Von
Status: Unbeschreiblich (119388 Beiträge, 39716x hilfreich)
Ich würde dazu tendieren, das das eine unverbindliche Anfrage war.
Deine Antwort war dann das Angebot, welches abgelehnt wurde.
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