Angebot?

23. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
J-MA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Angebot?

Auf meine Verkaufsanzeige meldete sich ein Käufer mit folgendem Wortlaut bei mir:

" was halten Sie von xxx Euro für den ...? "

Ist dies bereits als Angebot zu werten?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Ist eine übliche Anfrage seitens eines Interessenten. Nennt man auch Preisverhandlung.
Welchen Hintergrund hat deine Frage dazu?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von J-MA):
Ist dies bereits als Angebot zu werten?
Meiner Meinung nach nicht. Ich denke eher, es stellt lediglich eine Anfrage dar ob du den Preis x als Verkaufspreis vorstellen könntest falls der Fragengende sich entschließen würde die Ware kaufen zu wollen. Da steht nichts von: "Ich biete Ihnen....."

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
J-MA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Welchen Hintergrund hat deine Frage dazu?


Ob sich eine Klage lohnt, da ich das "Angebot" angenommen habe und der Käufer anschl. mit versch. Begründungen wieder abgesprungen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von J-MA):
Ist dies bereits als Angebot zu werten?

Kann man so sehen.
Die Frage ist nur, wie verbindlich war es.

Da käme es dann auf den gesamten Kontext und den genauen zeitlichen Ablauf an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
J-MA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Kann man so sehen.
Die Frage ist nur, wie verbindlich war es.

Da käme es dann auf den gesamten Kontext und den genauen zeitlichen Ablauf an.



In meiner Verkaufsanzeige standen alle Einzelheiten.
Die Nachricht des Käufers erfolgte um 0:03 (nachts) - meine Antwort um ca. 13:00.
Erst dann hat sich der Käufer meine Anzeige anscheinend nochmals ganz genau durchgelesen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von J-MA):
In meiner Verkaufsanzeige standen alle Einzelheiten.
Es kommt aber auf die Einzelheiten der Anfrage des Interessenten an!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
J-MA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Es kommt aber auf die Einzelheiten der Anfrage des Interessenten an!


Auf meine ausführliche Verkaufsanzeige kam nur

" was halten Sie von xxx Euro für den ...? "

Erst danach hat der Käufer anscheinend meine Anzeige nochmals genau gelesen und dann festgestellt, dass der Artikel nicht seinen Bedürfnissen entspricht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

O.k., das alleine halte ich nicht für ein verbindliches Angebot.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"Was halten Sie von xxx Euro...." ist eine Frage und kein verbindliches Angebot.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von J-MA):

Auf meine ausführliche Verkaufsanzeige kam nur
" was halten Sie von xxx Euro für den ...? "
Erst danach hat der Käufer anscheinend meine Anzeige nochmals genau gelesen und dann festgestellt, dass der Artikel nicht seinen Bedürfnissen entspricht.

Dir hat man einen Preisvorschlag gemacht. Mehr nicht.
Willst du jetzt jeden verklagen der dir Angebote macht? Dann bekommst aber viel zu tun....

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Ich würde dazu tendieren, das das eine unverbindliche Anfrage war.
Deine Antwort war dann das Angebot, welches abgelehnt wurde.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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