Angebot?

23. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
J-MA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Angebot?

Auf meine Verkaufsanzeige meldete sich ein Käufer mit folgendem Wortlaut bei mir:

" was halten Sie von xxx Euro für den ...? "

Ist dies bereits als Angebot zu werten?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 174x hilfreich)

Ist eine übliche Anfrage seitens eines Interessenten. Nennt man auch Preisverhandlung.
Welchen Hintergrund hat deine Frage dazu?

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von J-MA):
Ist dies bereits als Angebot zu werten?
Meiner Meinung nach nicht. Ich denke eher, es stellt lediglich eine Anfrage dar ob du den Preis x als Verkaufspreis vorstellen könntest falls der Fragengende sich entschließen würde die Ware kaufen zu wollen. Da steht nichts von: "Ich biete Ihnen....."

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#3
 Von 
J-MA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Welchen Hintergrund hat deine Frage dazu?


Ob sich eine Klage lohnt, da ich das "Angebot" angenommen habe und der Käufer anschl. mit versch. Begründungen wieder abgesprungen ist.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129039 Beiträge, 41172x hilfreich)

Zitat (von J-MA):
Ist dies bereits als Angebot zu werten?

Kann man so sehen.
Die Frage ist nur, wie verbindlich war es.

Da käme es dann auf den gesamten Kontext und den genauen zeitlichen Ablauf an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
J-MA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Kann man so sehen.
Die Frage ist nur, wie verbindlich war es.

Da käme es dann auf den gesamten Kontext und den genauen zeitlichen Ablauf an.



In meiner Verkaufsanzeige standen alle Einzelheiten.
Die Nachricht des Käufers erfolgte um 0:03 (nachts) - meine Antwort um ca. 13:00.
Erst dann hat sich der Käufer meine Anzeige anscheinend nochmals ganz genau durchgelesen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von J-MA):
In meiner Verkaufsanzeige standen alle Einzelheiten.
Es kommt aber auf die Einzelheiten der Anfrage des Interessenten an!

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#7
 Von 
J-MA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Es kommt aber auf die Einzelheiten der Anfrage des Interessenten an!


Auf meine ausführliche Verkaufsanzeige kam nur

" was halten Sie von xxx Euro für den ...? "

Erst danach hat der Käufer anscheinend meine Anzeige nochmals genau gelesen und dann festgestellt, dass der Artikel nicht seinen Bedürfnissen entspricht.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

O.k., das alleine halte ich nicht für ein verbindliches Angebot.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

"Was halten Sie von xxx Euro...." ist eine Frage und kein verbindliches Angebot.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#10
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 174x hilfreich)

Zitat (von J-MA):

Auf meine ausführliche Verkaufsanzeige kam nur
" was halten Sie von xxx Euro für den ...? "
Erst danach hat der Käufer anscheinend meine Anzeige nochmals genau gelesen und dann festgestellt, dass der Artikel nicht seinen Bedürfnissen entspricht.

Dir hat man einen Preisvorschlag gemacht. Mehr nicht.
Willst du jetzt jeden verklagen der dir Angebote macht? Dann bekommst aber viel zu tun....

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129039 Beiträge, 41172x hilfreich)

Ich würde dazu tendieren, das das eine unverbindliche Anfrage war.
Deine Antwort war dann das Angebot, welches abgelehnt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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