Auf meine Verkaufsanzeige meldete sich ein Käufer mit folgendem Wortlaut bei mir:
" was halten Sie von xxx Euro für den ...? "
Ist dies bereits als Angebot zu werten?
Angebot?
23. Februar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 23. Februar 2018 | 00:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Angebot?
#1
Antwort vom 23. Februar 2018 | 01:21
Von
Status: Schüler (244 Beiträge, 174x hilfreich)
Ist eine übliche Anfrage seitens eines Interessenten. Nennt man auch Preisverhandlung.
Welchen Hintergrund hat deine Frage dazu?
#2
Antwort vom 23. Februar 2018 | 08:29
Von
Status: Legende (18137 Beiträge, 6066x hilfreich)
Meiner Meinung nach nicht. Ich denke eher, es stellt lediglich eine Anfrage dar ob du den Preis x als Verkaufspreis vorstellen könntest falls der Fragengende sich entschließen würde die Ware kaufen zu wollen. Da steht nichts von: "Ich biete Ihnen....."Zitat :Ist dies bereits als Angebot zu werten?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Februar 2018 | 13:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:Welchen Hintergrund hat deine Frage dazu?
Ob sich eine Klage lohnt, da ich das "Angebot" angenommen habe und der Käufer anschl. mit versch. Begründungen wieder abgesprungen ist.
#4
Antwort vom 23. Februar 2018 | 14:40
Von
Status: Unbeschreiblich (129039 Beiträge, 41172x hilfreich)
Zitat :Ist dies bereits als Angebot zu werten?
Kann man so sehen.
Die Frage ist nur, wie verbindlich war es.
Da käme es dann auf den gesamten Kontext und den genauen zeitlichen Ablauf an.
#5
Antwort vom 23. Februar 2018 | 15:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:Kann man so sehen.
Die Frage ist nur, wie verbindlich war es.
Da käme es dann auf den gesamten Kontext und den genauen zeitlichen Ablauf an.
In meiner Verkaufsanzeige standen alle Einzelheiten.
Die Nachricht des Käufers erfolgte um 0:03 (nachts) - meine Antwort um ca. 13:00.
Erst dann hat sich der Käufer meine Anzeige anscheinend nochmals ganz genau durchgelesen.
#6
Antwort vom 23. Februar 2018 | 15:56
Von
Status: Legende (18137 Beiträge, 6066x hilfreich)
Es kommt aber auf die Einzelheiten der Anfrage des Interessenten an!Zitat :In meiner Verkaufsanzeige standen alle Einzelheiten.
#7
Antwort vom 23. Februar 2018 | 16:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:Es kommt aber auf die Einzelheiten der Anfrage des Interessenten an!
Auf meine ausführliche Verkaufsanzeige kam nur
" was halten Sie von xxx Euro für den ...? "
Erst danach hat der Käufer anscheinend meine Anzeige nochmals genau gelesen und dann festgestellt, dass der Artikel nicht seinen Bedürfnissen entspricht.
#8
Antwort vom 23. Februar 2018 | 16:51
Von
Status: Legende (18137 Beiträge, 6066x hilfreich)
O.k., das alleine halte ich nicht für ein verbindliches Angebot.
#9
Antwort vom 23. Februar 2018 | 17:30
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
"Was halten Sie von xxx Euro...." ist eine Frage und kein verbindliches Angebot.
#10
Antwort vom 23. Februar 2018 | 17:52
Von
Status: Schüler (244 Beiträge, 174x hilfreich)
Zitat :
Auf meine ausführliche Verkaufsanzeige kam nur
" was halten Sie von xxx Euro für den ...? "
Erst danach hat der Käufer anscheinend meine Anzeige nochmals genau gelesen und dann festgestellt, dass der Artikel nicht seinen Bedürfnissen entspricht.
Dir hat man einen Preisvorschlag gemacht. Mehr nicht.
Willst du jetzt jeden verklagen der dir Angebote macht? Dann bekommst aber viel zu tun....
#11
Antwort vom 23. Februar 2018 | 18:23
Von
Status: Unbeschreiblich (129039 Beiträge, 41172x hilfreich)
Ich würde dazu tendieren, das das eine unverbindliche Anfrage war.
Deine Antwort war dann das Angebot, welches abgelehnt wurde.
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