Angebot vorzeitig beendet_Rechtsmissbrauch

13. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
sanko
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebot vorzeitig beendet_Rechtsmissbrauch

Hallo,

ich habe folgendes Problem.
Ich habe am Sonntag Abend meinen PC bei eBay eingestellt, da ich ihn verkaufen wollte um mir ein Notebook zu kaufen für mein bevorstehendes Studium. Nun habe ich es mir am Montag anders überlegt und das Angebot ohne Hintergedanke raus genommen,es waren allerdings Gebote schon abgegeben worden. Ebay bot mir ja auch jegliche Möglichkeit dazu und als Grund gab ich an
"Artikel steht nicht mehr zum Verkauf"

Nach einigen Stunden bekam ich eine Mail, in der ich gefragt wurde was denn passiert wäre.
Ich hab ganz ehrlich geantwortet und gesagt das ich den PC nicht mehr vekaufen möchte da ich es mir mit dem Notebook doch anders überlegt habe.

Nach einigen weiteren Mails, in dem ich noch mal alles aus der Auktion bestätigen sollte, bekam ich diese Mail:

Hallo! Ja, vielen Dank für die zahlreichen wertvollen Informationen. Eigentlich habe ich laut eBay Support ja alles was ich brauche. Sicherlich kennen Sie §10 der eBay Nutzungsbestimmungen (AGB), und wissen daher, dass Sie mir den kompletten Rechner wie angeboten für....

Jetzt wird mir mit Gericht gedroht usw...

Auf mich wirkt das alles sehr, sehr geplant. Wenn ich die ersten Mails verfolge kann man jede einzelne Fangfrage sehen.

Ist das eigentlich kein Rechtsmissbrauch.
Ich meine jetzt im nachhinein sehe ich ein das ich mich vor dem beenden informieren hätte sollen, aber das Menschen dermaßen auf Fehler andere aus sind hätte ich nicht gedacht.

Wie sieht das eigentlich aus wenn ich den PC wieder einstelle. Hat der Höchstbietende immer noch Anspruch oder muss er neu Bieten?

Meine Frage nun. Soll ich mich auf die gerichtliche Auseinandersetzung einlassen oder lieber den kürzen ziehen...

Verstehe überhaupt nicht warum Ebay die Möglichkeit des vorzeitigen Beendens biete, wenn das so eine Rechtsfalle ist. Die Leute sollten darauf hingewiesen werden.

Besten dank für eure hilfe

Gruß
Kosta







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35 Antworten
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#1
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

@sanko

ob Ebay es zulässt, laufende Auktionen zu beenden oder nicht, ist für die Rechtssprechung so wichtig, wie der berühmte Sack Reis der in China umfällt.

Grundsätzlich hat der zum Zeitpunkt der Beendigung der Auktion Höchstbietende Anspruch auf den Artikel zu dem Preis, bei dem beendet wurde.

Wenn du mal die Artikelnummer des beendeten Angebotes nennst, kann man sich den Einzelfall mal ansehen und sich ein Bild machen. Vielleicht ergeben sich dann noch andere Aspekte.

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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

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#2
 Von 
sanko
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

es geht um diesen Artikel 190388351718

die Sache ist die, das der Höchstbietende den PC jetzt für 101 euro haben möchte oder er geht vor Gericht und will einen Streitwert von 500 euro ansetzen. In wie weit er einfach den Wert des PC ´s festsetzen darf weiß ich auch nicht, denn das habe ich ihm in keiner Mail geschrieben.

Irgendwie will hier jemand Geld machen auf kosten von Paragraphen...

In der letzten Mail bot er mir an den Rechner auch für 267 euro zu kaufen oder ich könnte einen Schadenersatz von 250 euro leisten anstelle von 399 euro.

Ich wusste nicht das man aufgrund eines zustande gekommen Kaufvertrages sich soviel rausnehmen kann und jetzt willkürlich Forderungen stellen darf.

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#3
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

@sanko

Ebay ist kein Spielplatz, leider vergessen das viele.

Sollte der Bieter, der für alle, außer dir, im eingeloggten Zustand mit v***h zu lesen ist und der 267 Euro geboten hat, derjenige sein, der den Anspruch auf den PC erhebt, hättest du ein Problem.

Dann kann es u. U. passieren, dass du ihm den PC für 101 Euro überlassen musst.


Lesestoff:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm


eBay-Angebote vorzeitig beenden -aber richtig-
Angebot ist rechtsverbindlich (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005)


Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 28.07.2005, Aktenzeichen 8 U 93/05 ein interessantes Urteil zu der Frage gesprochen, ob ein Kaufvertrag bei eBay auch dann zu Stande kommt, wenn der Bieter vor Zeitablauf einer Auktion die Auktion vorzeitig beendet. Dies hat das OLG bejaht. Mit der gleichen Frage hatte sich bereits das Landgericht Berlin befasst( LG Berlin, Urteil vom 20.07.2004 - AZ: 4 0 293/04 ). Das Urteil des Landgerichtes Berlin ist durch das KG Berlin am 25.01.2005, AZ 17U 24/04 bestätigt worden. Die Rechtsprechung kann somit insgesamt als gefestigt betrachtet werden.



-- Editiert am 13.04.2010 20:39

-- Editiert am 13.04.2010 20:36

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#4
 Von 
sanko
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ne es handelt sich um 3 verschieden Bieter. Der Höchstbietende hatte 267 eingegeben... das ist dann wohl auch der Grund warum er mir jetzt 267 euro anbietet.

Wie sieht das denn eigentlich mit Rechtsmissbrauch aus? Kann man sich damit wehren?

Oder bleibt mir nichts anderes über als in den sauren Apfel zu beißen und die Bösen gewinnen zu lassen.

Das Ebay kein Spielplatz ist, ist mir jetzt auch klar. Trotzdem finde ich es fahrlässig von Ebay diese Option anzubieten, wenn es dazu nichts rechtlich festes gibt.
Bin wahrscheinlich nicht der erste der unwissend in diese Falle tappt.

Mein Problem ist halt auch, das ich keine Rechtschutzversicherung habe, weder das Geld aufbringen könnte für dergleichen oder einen Anwalt.

Wie oft habe ich auf Angebote geboten die dann frühzeitig beendet wurden. Nie wäre ich auch nur auf den Gedanken gekommen jetzt irgendwas zu fordern. Selbst wenn ich die AGB´s kennen würde.

gruß
Kosta



edit:

den Lesestoff habe ich auch schon durch.
Nur finde ich ist die Situation bei mir, zumindest für mich,etwas anders.
Da mir das ganze sehr geplant vorkommt. Natürlich konnte der Bieter nicht wissen das ich das Angebot beende, jedoch wusste er sofort bescheid und anstatt mir direkt die Paragraphen zu zitieren, sammelt er erst mal fleißig Beweise die er gegen mich verwenden kann.

Sowas kann doch nicht rechtens sein!?
Mir das dann auch noch so seltsam mit zu teilen, das ich grade in seine Falle getappt bin....

-- Editiert am 13.04.2010 20:46

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Wie oft habe ich auf Angebote geboten die dann frühzeitig beendet wurden. Nie wäre ich auch nur auf den Gedanken gekommen jetzt irgendwas zu fordern. Selbst wenn ich die AGB´s kennen würde.


Ja sicher, es gibt aber auch die anderen und das vermehrt. Immer auf der Jagd nach dem Fehler anderer, scannen das System rund um die Uhr nach EUR 1,00 Angeboten, meistens wollten die Verkäufer eine Auktion starten, haben aber dummerweise einen Artikel zum Festkaufpreis angeboten. So etwas kann man allerdings relativ leicht mit Erfolg anfechten.

Tja, wenn dein PC ein Porsche wäre...

http://www.123recht.net/Immer-noch-kein-Porsche-f%C3%BCr-EUR-550-__f170891.html

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, verkaufe ihn für EUR 267,00 an den ehemaligen Höchstbietenden. Ob er klagt, weiß man natürlich nicht, wenn er klagt wird es teuer.

eBay stellt es so dar:


Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote (vgl. § 10 Abs. 1 der eBay-AGB). Aus diesem Grund dürfen Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, nur dann Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind (vgl. § 9 Abs. 11 der eBay-AGB).

Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

*

Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
*

Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
*

Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

Wenn Sie Ihr Angebot vorzeitig beenden, wird Ihr Konto dennoch mit den entsprechenden Gebühren (wie z.B. der Angebotsgebühr) belastet. Überlegen Sie, ob es nicht ausreicht, Ihr Angebot zu überarbeiten.



http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

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#6
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

@bogus,

ich denke, das kann man nicht vergleichen, mit den 1,- Schnappern, die meist Sekunden nach dem Einstellen zuschlagen.

Ich finde eher, dass die Praxis der vorzeitigen Beendigungen durch Verkäufer in letzter Zeit überhand nimmt, vor allem in bestimmten Rubriken.

Habe mich selber schon ganz oft darüber geärgert.


Das Sache hier ist aber, der Kaufvertrag mit dem 267 Euro Bieter beläuft sich nicht über 267 Euro sondern über 101,- Euro (weil genau da der Preis zum Zeitpunkt der Angebotsbeendigung stand (1,- Euro mehr als der 2.Höchstbietende).



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-- Editiert am 13.04.2010 21:05

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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Das ist auch nicht vergleichbar, insbesondere hat der hier ja anscheinend ernsthaft geboten.

Ungeachtet dessen gibt es Käufer, die eben Unmengen von Geboten plazieren auf teure Artikel, alle im Bereich von ein paar Euro, immer in der Hoffnung, dass ein Angebot zurückgezogen wird. Und hier und da passiert so etwas tatsächlich, kein Wunder bei 1000 und mehr abgegebenen Geboten am Tag. Sofort werden Standardschreiben präsentiert, mit den entsprechenden Urteilen.

quote:
Das Sache hier ist aber, der Kaufvertrag mit dem 267 Euro Bieter beläuft sich nicht über 267 Euro sondern über 101,- Euro (weil genau da der Preis zum Zeitpunkt der Angebotsbeendigung stand (1,- Euro mehr als der 2.Höchstbietende).


Richtig, den PC muss er aber erst einmal einklagen, gelle. Den hat er dann frühestens zu Weihnachten.

So hat er einen Köder ausgeworfen, sein Angebot erhöht. Vielleicht ist er sich selbst nicht ganz sicher. Oder will nicht bis Weihnachten warten.

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#8
 Von 
sanko
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe nicht das Geld um die Gerichtskosten zu tragen. Habe auch keine Rechtsschutz, wie ich schon geschrieben hab.

Finde es erstaunlich wie leicht man Geld machen kann mit Fehlern andere...

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#9
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

Ist doch (moralisch) fair vom Käufer, dann doch noch 267 Euro anzubieten.

Das ist der Preis, den er zu bezahlen bereit war.

Natürlich müsste er klagen, aber wer weiß, ob er es nicht tut, wenn er sich seiner Sache sicher ist (und ich persönlich sehe seine Chancen für eine erfolgreiche Klage nicht schlecht).

Kosta hätte dann leider noch mehr Kosten an der Backe.





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-- Editiert am 13.04.2010 21:28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Finde es erstaunlich wie leicht man Geld machen kann mit Fehlern andere...


Nun ja, Spötter würden jetzt sagen, dass genau dazu eBay geschaffen wurde...

Aber ernsthaft:

eBay ist so oder so voller Fallstricke, insofern kommt man nicht daran vorbei, sich vorher gründlich zu informieren.

Erfahrene eBay-Verkäufer beenden so eine Auktion, wenn es unbedingt sein muss, auf ihre Weise:

Sie lassen einfach einen Bekannten bieten, er muss das Gebot so hoch ansetzen, dass keiner es überbieten kann. Erst wenn sichergestellt ist, dass man die Kontrolle über die Auktion übernommen hat und das neue Höchstgebot plaziert ist, wird die Auktion vorzeitig beendet, in dem man alle Bieter streicht.

Das verstößt selbstredend gegen die eBay AGB, ist auch rechtlich nicht korrekt, aber in der Regel merkt das keiner. Die Bieternamen sind ja anonymisiert.

Ist die Auktion beendet, braucht man jedenfalls nicht zu befürchten, dass jemand den Artikel zum Spottpreis begehrt.



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#12
 Von 
sanko
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

viele, vielen Dank. Mit so einer Antwort habe ich schon nicht mehr gerechnet.
Er meldet sich jetzt auch nicht mehr. Mache mir deswegen Sorgen, das ich die nächsten Tag Post nachhause kriege und das wahre Grauen erlebe.

Ausserdem hat der Höchstebietende direkt nachdem er mir die erste Mail geschrieben hat sein Bewertungsprofil auf Privat gestellt, somit kann ich da schon mal keine Beweise Sammeln.
Wie kann ich den sehen,worauf er bietet? und wie oft er bietet?

zudem hat er ja nicht nur 1 Euro geboten, sonder 267 euro. Somit wollte er den Rechner doch wirklich kaufen nur nutzt er meinen Fehltritt jetzt ohne Rücksicht und Menschlichkeit aus.

Ich möchte das so weit es geht ohne irgendwelche Gerichtsbeschlüsse regeln.
Warum kann er nicht einfach Mensch sein? Welche Nachteile hat er denn daraus gezogen?
Kostet bieten bei Ebay irgendwas? Wenn ja dann werde ich es ihm zurück erstatten.
Für mich ist das ganze total unlogisch. Und das Gesetz unterstütz sowas auch noch.



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#13
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Seine Gebote kann man hier abrufen, obwohl das Tool auch nicht mehr so super funktioniert wie noch vor Monaten.
Du kennst ja seinen Ebaynamen.

http://www.goofbay.com/ebay_bid_history_tool.html


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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

@sbsdh


Das tool wird in diesem Fall nicht hilfreich sein, denn es zeigt NUR noch Auktionen an, die mit Sofortkauf erworben wurden.

Das einzige, wo es noch zuverlässig hilft, ist bei der Identifikation der 1,-Euro-Schnapper.

Ich bin zwar immer noch der Meinung, dass der Käufer hier zunächst mal noch im Recht ist: alleine die Tatsache, dass er auf sehr viel bietet/kauft und dass zudem noch sein Profil auf Privat steht (mein Käuferprofil steht auch immer auf privat) lässt garantiert nicht auf eine Sittenwidrigkeit schließen; - aber ich würde mir den Käufer doch gerne mal näher anschauen, falls der TE hier ihn mal nennen möchte.



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#15
 Von 
sanko
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

das Bewertungsprofil wurde vom Höchstbietenden direkt nach dem ich die Autkion beendet habe auf Privat gestellt. Als die Auktion online war, habe ich mir noch sein Bewertungsprofil angesehen.

hat 2 Negative bewertungen von 160 glaub.. also 98,8%...

Möchte den Höchstbietenden hier nicht nennen, da ich mich diesbezüglich wahrscheinlich noch weiter rein reite, wenn er diesen Thread hier findet.



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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

@sanko

wie ich vermutet habe; Einkäufe werde nicht angezeigt, er ist ein Bieter, kein Sofortkäufer.

Er verkauft normalerweise mit dem account auch, innerhalb der letzten 3 Monate immerhin für rund 5000 Euro, ein Großteil davon im Bereich der Art von Ware, die er auch kauft, bzw. für die er bietet. Sollte er die nächste VK-Aktion starten, kannst du mal schauen, ob er das was er einkauft, gleich wieder verkauft.

Allerdings ändert das nichts an der Tatsache, - aber du könntest ihn dann ggf. mal dezent darauf hinweisen, dass du erwägst, mal den Status seines Ebay-Handels prüfen zu lassen (wäre allerdings genauso wenig fair, wie du SEIN "Begehr" momentan nicht fair findest).

Die Sachlage ist und bleibt nun mal die, dass man sich VOR dem Einstellen überlegen muss, ob man verkaufen möchte oder nicht.



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-- Editiert am 14.04.2010 17:58

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#17
 Von 
sanko
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

mir ist schon klar das das absolut mein Fehler ist. Ich hätte das Angebot nicht einfach beenden sollen.
Nur nach 9 Jahren Ebay und nach schon etlich beendeten Auktionen weiß ich jetzt erst, das der Höchstbietende Schadenersatz fordern kann.

Ich dachte das wäre alles korrekt, weil Ebay ja auch diese Option bietet und in keinster Weise darauf hinweist, was passieren kann.
Das wird nur in den AGB´s aufgeführt.

Wie gesagt, ich habe aus totaler Unwissenheit gehandelt, sonst hätte ich ihm doch nicht noch so ehrlich geantwortet. Wüsste ich das er mich so ran nehmen kann, hätte ich auch was erfinden können.

Nur wusste ich davon nichts, und muss jetzt wo meine finanzielle Lage sowieso nicht so Rosig ist in einen zu sauren Apfel beißen und habe nichts in der Hand um mich zu wehren. Wenn wenigstens die mittel des Spiels auf beiden Seiten gleich wären.

Ich kann mir keinen Anwalt leiste. Er jedoch scheint in dieser Hinsicht bestens ausgestattet..

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

@sanko,

es steht nicht zur Debatte, dass man dir deine Unwissenheit nicht glaubt.

Du hast m.E. zwei Möglichkeiten:

1. Du gehst darauf ein und gibst ihm den PC für 267Euro (was ich nicht so ohne weiteres tun würde).

2. Du wartest ab (aussitzen), schon die Tatsache, dass er statt 101 Euro ganz schnell auch 267 zahlen würde, könnte ein Indiz sein, dass er sich einen Rechtsstreit dann doch nicht traut.

Zumal er momentan ja überhaupt keine Daten von dir hat, die müsste er/oder sein Anwalt (wenn er einen hat) sich erstmal besorgen.

Wie ein Richter entscheiden würde, steht in den Sternen.

Aber, wie auch in meiner Sig zu lesen ist: Dies ist nur meine persönliches Meinung.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
sanko
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

kann er die Daten eigentlich bei Ebay ohne weiteres verlangen?


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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
kann er die Daten eigentlich bei Ebay ohne weiteres verlangen?


Verlangen kann er sie schon, aber eBay rückt sie in der Regel aus Datenschutzgründen nicht heraus, das hatten wir hier schon. Jedoch sagt eBay zu, sie einem Anwalt auf Anforderung zu offenbaren.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Allzuviele Indizien für eine "verwerfliche Gesinnung" des Bieters sehe ich eigentlich nicht. Einhaltung der AGB zu fordern ist ja nun nicht besonders verwerflich. Einen größeren Betrag (und nicht nur 1 Euro) hatte er auch geboten. Wo da ein Richter Verwerflichkeit erkennen sollte, erschließt sich mir nicht.

Außerdem hast du den PC ab 1 Euro angeboten, da sind 101 Euro schon eine Menge mehr!

Natürlich kann er die Daten bei Ebay verlangen. Wie Ebay reagiert, weiß man natürlich nicht, das Geschäftsinteresse von Ebay steht schließlich über allen sonstigen Überlegungen. Aber ob er überhaupt Ebay fragen muss? Genug Links hast du immerhin gelegt, da wird er sicher auch so fündig.

Frage ist natürlich, inwieweit du dich schadenersatzpflichtig machst, wenn an deinem Rechner jetzt leider doch noch was kaputt geht. Ob der Bieter wirklich einen Rechner mit abgerauchtem Netzteil haben will? Da würde ich noch mal genau in den Ebay-AGB nachsehen, was die dazu sagen. Aber vorsichtig, nicht zu schnell fahren, nicht lügen, und keine Falschaussage vor Gericht!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
sanko
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

alles klar. Also müsste er erste einen Anwalt einschalten.

Was meint ihr wie weit soll ich das aussitzen. Soll ich ihn einen Anwalt einschalten lassen oder vorher schon das weite suchen und die Schadenersatzforderung zahlen.

Er hat mir eine Woche Bedenkzeit eingeräumt.

Was hätte ich eigentlich für Möglichkeiten, wenn ich jetzt keinen Anwalt einschalte?

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Was ist der PC denn wert?

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Wenn sanko sich jetzt weiter um Kopf und Kragen reden will, dann beantwortet er solche Fragen. Hier im Forum werden doch nur allgemeine Themen erörtert, keine spezifischen Fälle, nicht wahr?

Es könnte ja auch sein, dass alles ganz anders ist. Sankos Freundin hat während seiner Abwesenheit netterweise für ihn die Auktion beendet und den Schriftwechsel geführt, weil sein PC ja kaputt war. Leider hat sie da ein paar Sachverhalte durcheinandergebracht. Fehler darf man machen, nur lügen nicht. Oder nur unter bestimmten Umständen, da sollte man sich aber genau mit seinem Anwalt absprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spo78
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 16x hilfreich)

Hi!
Ich denke, Du kannst es solange aussitzen, bis er einen Anwalt einschaltet. Der Anwalt wird dann allerdings versuchen, Dir sein Honorar in Rechnung zu stellen, das wird erneut Theater bedeuten.
Auf eine Schadenersatzklage würde ich es jedenfalls nicht ankommen lassen, denn ich gehe davon aus, dass Du dann deutlich mehr als die 267 Euro los wirst.
Gruß
Spo

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

von friedrich-r am 15.04.2010 08:19

quote:<hr size=1 noshade>Wenn sanko sich jetzt weiter um Kopf und Kragen reden will, dann beantwortet er solche Fragen. Hier im Forum werden doch nur allgemeine Themen erörtert, keine spezifischen Fälle, nicht wahr? <hr size=1 noshade>


Naja, die Frage ist doch einigermaßen nachvollziehbar, die kann er auch für sich selbst beantworten. Wenn es hier um einen überschaubaren Betrag geht, wäre es doch naheliegend, in den sauren Apfel zu beißen und nachzugeben. Eine Frist wurde gesetzt, bei Ablauf kann sofort geklagt werden. Kostenrisiko: > EUR 500,00.

Ist die Frist abgelaufen, bleibt es bei einem Gebot von EUR 101,00, der Käufer ist an sein Angebot nicht mehr gebunden.

Die Rechtslage selbst dürfte eindeutig sein, wir haben es mit einer Reihe von Urteilen zu tun, selbst enorme Schadenersatzforderungen wurden von den Gerichten gebilligt. Das Porsche-Urteil ist die absolute Ausnahme.
***
Amtsgericht Bad Kissingen Az.: 1 C 0122/06 Urteil vom 28.09.2006
http://www.ra-kotz.de/ebay_auktion_anfechtung.htm

Gebot EUR 100,00 - Schadensersatz EUR 3.500,00
***

LANDGERICHT BERLIN
Entscheidung vom 15. Mai 2007 Aktenzeichen: 31 O 270/05
http://www.aufrecht.de/index.php?id=5286

Gebot EUR 26.560,00 - Schadensersatz = Differenz zu EUR 44,000,00
***
Oberlandesgericht Oldenburg Az.: 8 U 93/05 Verkündet am 28.07.2005
http://www.ra-kotz.de/internetauktion24.htm

Gebot 4.500,50 - Nichterfüllungsschaden EUR 2.499,50
***
LG Coburg Urteil vom 06.07.2004 Aktenzeichen 22 O 43/04
http://www.jurpc.de/rechtspr/20050035.htm

Gebot EUR 401,00 - Wert der Sache ca. 20.000,00. Der Beklagte wurde zur Herausgabe Zug um Zug verurteilt.
****
usw.

quote:<hr size=1 noshade>Es könnte ja auch sein, dass alles ganz anders ist. Sankos Freundin hat während seiner Abwesenheit netterweise für ihn die Auktion beendet und den Schriftwechsel geführt, weil sein PC ja kaputt war. Leider hat sie da ein paar Sachverhalte durcheinandergebracht. Fehler darf man machen, nur lügen nicht. Oder nur unter bestimmten Umständen, da sollte man sich aber genau mit seinem Anwalt absprechen. <hr size=1 noshade>


Das ist doch absurd nach dieser Vorgeschichte, Sanko hat ja freimütig dem Käufer noch die entsprechende Munition geliefert. In all diesen Urteilen haben selbstredend die Verkäufer und ihre Anwälte alles versucht, um ein Waterloo zu vermeiden: Anfechtung - Unmöglichkeit, was auch immer. Geholfen hat nichts.

Zumal sie ja auch in der Beweispflicht stehen, daran scheitert es nahezu immer.

Es gibt eben nur wenige Gründe, die überhaupt rechtliche Anerkennung finden, dann ist immer noch die Frage, ob der Verkäufer die entsprechenden Beweise antreten kann, ob er den Untergang z. B. nicht zu vertreten hat, ob er einen Irrtum beweisen kann.

Wir haben immer in diesem Forum versucht, solchen Verkäufern zu helfen, gleichwohl nutzt der gute Wille oft nichts, es macht ja keinen Sinn, den Verkäufer in einen Prozess zu treiben, in dem die Chancen minimal sind.

Also sollten wohl überlegt die Risiken einbezogen werden. Der Käufer hat nicht EUR 1,00 geboten, sondern EUR 267,00. Dass er so viele Gebote abgibt, dürfte seien Sache sein. Jedenfalls ist hier nicht zu erkennen, dass er in unzulässiger Weise Rechtsmissbrauch betreibt. Dass jemand rechtlich informiert ist und seine Rechte wahrnehmen will, kann man ihm nicht vorwerfen, auch wenn man selbst durchaus anderer Meinung sein kann.

Das einzige Pfund, was man möglicherweise in der Hand hat, ist das, dass der Käufer gewerblich handelt, aber als Privatverkäufer auftritt. Das hat aber direkt nichts mit der Sache hier zu tun. Der Käufer hat seinen Account wohl nicht ohne Grund auf "Privat" gestellt, er rechnet vielleicht damit, dass nachgeforscht wird.

Besonders schlau ist das auch nicht, er hätte Verkäufe und Käufe besser getrennt, also verschiedene Accounts benutzt.

Wenn man das für sich ausschlachten will, muss man geschickt zu Werke gehen.

von spo78
quote:<hr size=1 noshade>Der Anwalt wird dann allerdings versuchen, Dir sein Honorar in Rechnung zu stellen, das wird erneut Theater bedeuten. <hr size=1 noshade>


Eine Frist wurde gesetzt, diese Kosten wären als Verzugsschaden zu übernehmen.






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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
sanko
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke euch für eure Hilfe und Tipps.
Habe heute in den sauren Apfel gebissen. Wir haben uns darauf geeinigt, das er die Grafikkarte bekommt und 100 €. Das ist auch das Maximum das ich auftreiben konnte.

Eins habe ich gelernt: Sei niemals ehrlich beim Handeln im Netz. Man könnte deine Ehrlichkeit jeden Moment gegen dich verwenden.
Nächstes mal wird das Angebot von Freunden hoch geboten und dann erst rausgenommen...

alles andere wäre grob fahrlässig

gruß
Kosta

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Na, Klasse, nachdem dein Name und vermutlich auch deine Adresse durch dein Herausposaunen aller Details öffentlich wurde, kündigst du hier nun auch noch einen zukünftigen Betrugsversuch an.

@bogus1:

Der Kernsatz bei den genannten Entscheidungen ist:

"Im vorliegenden Fall hat der Beklagte weder eine Anfechtungserklärung abgegeben, noch verfügte er über einen Anfechtungsgrund. Die im Prozess vorgetragene Begründung für die vorzeitige Beendigung der Auktion, sich über den Wert des zu verkaufenden Gegenstands geirrt zu haben, stellt keinen Anfechtungsgrund i. S. des § 119 BGB dar."

Auch Kosta/Sanko hat hier keinen wirksamen Anfechtungsgrund genannt. Nach seiner Schilderung (ich weiß dies selbst nicht aus eigener Kenntnis, ich habe noch nie eine Auktion vorzeitig beendet) liefert Ebay eine Reihe von vorgefertigen Begründungen beim vorzeitigen Abbruch einer Auktion, von denen man eine durch Anklicken auswählen muss. Darunter ist auch mindestens EINE, die nicht einen wirksamen Anfechtungsgrund darstellt. Diese wird ohne Warnung für den Verkäufer vorgeschlagen, und genau diese hat Kosta/Sanko gewählt (in dem rechtsirrtümlichen Glauben, damit ohne Schaden die Auktion beenden zu dürfen).

Wie ist denn hier das Verhalten von Ebay zu bewerten? Oder ist die Schilderung nicht korrekt, und Ebay warnt doch?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Wie ist denn hier das Verhalten von Ebay zu bewerten? Oder ist die Schilderung nicht korrekt, und Ebay warnt doch?



Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

*

Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
*

Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
*

Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

Wenn Sie Ihr Angebot vorzeitig beenden, wird Ihr Konto dennoch mit den entsprechenden Gebühren (wie z.B. der Angebotsgebühr) belastet. Überlegen Sie, ob es nicht ausreicht, Ihr Angebot zu überarbeiten.

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Es macht wenig Sinn, über die Ratschläge von eBay zu diskutieren, im Grunde bezieht sich eBay ja auf die gesetzlichen Vorschriften. Da die gesetzlichen Regelungen einigermaßen kompliziert sind, die Materie hat es wirklich in sich, kann man nur den fettgedruckten generellen Ratschlag beherzigen.

Kompliziert ist es deshalb, weil es um Unmöglichkeit, Anfechtung und Gewährleistung gleichermaßen geht, insbesondere um die Konkurrenzen.

Damit könnte man zig Seiten füllen. Selbst unter Juristen teilweise umstritten, für Laien kaum zu durchschauen.

Laien, die die AGB, von den Hilfeseiten ganz zu schweigen, noch nie zur Kenntnis genommen haben, ein Klick --> habe alles gelesen und verstanden --> ok. Und dann geht es los. Verkaufen ist doch ganz einfach. Es wäre schön, wenn es wahr wäre, wie schwer es in Wirklichkeit ist, wie viele Fallstricke es gibt, sieht man doch schon an den gewerblichen Händlern, die sich teilweise intensiv mit der Materie beschäftigen und sich dennoch in einem wahnwitzigen Kreislauf von Gerichtsurteilen, Abmahnungen etc. befinden, wo es auch einfach keine Ideallösung gibt. Der Gesetzgeber hat versagt, nahezu jeden Tag neue Urteile, die wieder alles in Frage stellen. Es gibt Leichteres...

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-- Editiert am 16.04.2010 14:09

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#30
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Soweit die Ebay-AGB.

Kosta/Sanko hat aber geschildert:

Ebay bot mir ja auch jegliche Möglichkeit dazu und als Grund gab ich an
"Artikel steht nicht mehr zum Verkauf"

Wenn es so wäre, würde Ebay folglich den Anbeiter geradezu ermuntern, einen Grund anzugeben, der ihn schadenersatzpflichtig macht. Frage ist, ob Ebay an DIESER Stelle warnt.

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