Angebotsabgabe und Annahme gleich Kaufvertrag

10. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)
Angebotsabgabe und Annahme gleich Kaufvertrag

Hallo Foren Gemeinde,

ich habe vor kurzem auf ebay-kleinanzeigen meinen alten gaming pc eingestellt. darauf meldete sich jemand und machte mir nach einer kurzen frage das angebot: "Klasse würde ich für die *** € so nehmen. Abgemacht?" worauf ich antwortete: "Ok. gerne. wann könntest du kommen".

wir haben uns dann verabredet, er sagte diese verabredung aber ab weil was wichtiges dazwischen gekommen wäre. Daraufhin meldete er sich dann nicht mehr auch nicht als ich ihn wiederholt anschrieb. das ist jetzt bald 1 monat her. mittlerweile haben sich auch schon andere interessenten gemeldet, teilweise mit besseren angeboten. Meint ihr ich kann den pc jetzt einfach an jemand anderen verkaufen?

ich bin mir nämlich unsicher ob hier bereits durch die angebots abgabe und meine annahme ein kaufvertrag zustande gekommen ist.

Liebe Grüße

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Kotaki):
ich bin mir nämlich unsicher ob hier bereits durch die angebots abgabe und meine annahme ein kaufvertrag zustande gekommen ist.

Ist er.



Zitat (von Kotaki):
Daraufhin meldete er sich dann nicht mehr auch nicht als ich ihn wiederholt anschrieb. das ist jetzt bald 1 monat her.

Ein beliebter Trick, man will einen Verkauf provozieren um dann auf Schadenersatz zu fordern.



Zitat (von Kotaki):
Meint ihr ich kann den pc jetzt einfach an jemand anderen verkaufen?

Können kann man es sicher, nur machen sollte man es nicht, das kann teuer werden.

Ich würde einfach mal "verkauft" reinschreiben und dann 1-2 Tage später die Anzeige löschen.
Dann mal abwarten ob er sich meldet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Kotaki):
ich bin mir nämlich unsicher ob hier bereits durch die angebots abgabe und meine annahme ein kaufvertrag zustande gekommen ist.

Ist er.



Zitat (von Kotaki):
Daraufhin meldete er sich dann nicht mehr auch nicht als ich ihn wiederholt anschrieb. das ist jetzt bald 1 monat her.

Ein beliebter Trick, man will einen Verkauf provozieren um dann auf Schadenersatz zu fordern.



Zitat (von Kotaki):
Meint ihr ich kann den pc jetzt einfach an jemand anderen verkaufen?

Können kann man es sicher, nur machen sollte man es nicht, das kann teuer werden.

Ich würde einfach mal "verkauft" reinschreiben und dann 1-2 Tage später die Anzeige löschen.
Dann mal abwarten ob er sich meldet.


Was sie sagen macht Sinn für mich. Die Anzeige ist seit ein paar Wochen schon gelöscht da es auslief. Ich frage mich wie ich ihn zur Leistung auffordern kann und dann von dem Kaufvertrag zurücktreten kann wenn ich ihn nicht erreichen kann, eine adresse habe ich leider nicht. Ich werde den pc einfach erstmal etwas behalten. Dankeschön

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Kotaki):
Ich frage mich wie ich ihn zur Leistung auffordern kann und dann von dem Kaufvertrag zurücktreten kann wenn ich ihn nicht erreichen kann, eine adresse habe ich leider nicht.

Außer auf eines seiner Angebote zu reagieren und entsprechend die Adresse zu erfragen, realistisch gesehen: gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Kotaki):
Ich frage mich wie ich ihn zur Leistung auffordern kann und dann von dem Kaufvertrag zurücktreten kann wenn ich ihn nicht erreichen kann, eine adresse habe ich leider nicht.

Außer auf eines seiner Angebote zu reagieren und entsprechend die Adresse zu erfragen, realistisch gesehen: gar nicht.


Dann hoffe ich mal das derjenige mir bald schreibt damit wir den vertrag umsetzen oder eben aufheben. Ansonsten bin ich ratlos.

Dankeschön für ihren Beitrag

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Im Prinzip müssen Sie den Käufer auf Annahmeverzug setzen.
Meistens gebe ich in ähnlichen Fällen dem Käufer Gelegenheit, aus dem Kaufvertrag herauszukommen. Alles allerdings ohne Juristendeutsch und Paragraphen.

Textbeispiel:
Sie haben mir einen Preisvorschlag gemacht, dem ich zugestimmt habe.
Ein Treffen zur Übergabe ist von Ihrer Seite gescheitert. Weitere Nachrichten blieben unbeantwortet.

Bitte teilen Sie mir bis zum xx.12.2020 mit, ob Sie den PC noch haben möchten. Andernfalls sehe ich mich nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden und verkaufe anderweitig, weil ich Lagerkosten und inzwischen auch bessere Angebote habe.
Ich bitte um Nachricht.

Davon ein Screencopy machen und aufbewahren.

Manchmal kommt dann ein "oh sorry, habe ich verschwitzt, verkaufen Sie anderweitig."
Meistens gar nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Klawuttke):
Meistens gar nichts.

Und dann hat der Verkäufer ein echtes Problem...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

ich würde ihm schreiben: Habe es andersweitig zu einem höheren Preis verkauft!
und dann noch paar Tage warten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Klawuttke):
Im Prinzip müssen Sie den Käufer auf Annahmeverzug setzen.
Meistens gebe ich in ähnlichen Fällen dem Käufer Gelegenheit, aus dem Kaufvertrag herauszukommen. Alles allerdings ohne Juristendeutsch und Paragraphen.

Textbeispiel:
Sie haben mir einen Preisvorschlag gemacht, dem ich zugestimmt habe.
Ein Treffen zur Übergabe ist von Ihrer Seite gescheitert. Weitere Nachrichten blieben unbeantwortet.

Bitte teilen Sie mir bis zum xx.12.2020 mit, ob Sie den PC noch haben möchten. Andernfalls sehe ich mich nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden und verkaufe anderweitig, weil ich Lagerkosten und inzwischen auch bessere Angebote habe.
Ich bitte um Nachricht.

Davon ein Screencopy machen und aufbewahren.

Manchmal kommt dann ein "oh sorry, habe ich verschwitzt, verkaufen Sie anderweitig."
Meistens gar nichts.


Was Harry hier meint sehe ich auch als Problem. Ich kann schlicht unmöglich nachweisen das er die nachricht dann auch bekommen hat. Die idee von Frabato finde ich gut, das mache ich so und lasse den pc halt einfach erstmal für ne weile hier stehen, vllt. kommt ja was, das ist erstmal nicht schlimm. In Zukunft werde ich meine angebots annahmen und abgaben an bedingungen knüpfen.

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