Annullierung Kaufvertrag wenn K. Erfüllung will?

2. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
crossbody
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 36x hilfreich)
Annullierung Kaufvertrag wenn K. Erfüllung will?

guten abend,
langer titel: Darf Verkäufer Kaufvertrag annullieren wenn Käufer auf Erfüllung besteht? der titel sagt es ja schon. folgende situation:
artikel verkauft (für 1 e.......) und verkäufer will nicht verkaufen, angeblich hat er sie am tag vor ende der auktion verkauft. gähn
wenn ich links http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131 und http://gronemjn.kilu.de/forenhilfe/faq6.htm richtig sehe, kann er doch ohne meine einwilligung zum rücktritt das ganze nicht einfach für "ist nicht, sorry " erklären, oder?
nur unter der voraussetzung ich stelle mich einen moment lang blöd und tue so als könnte es sein, daß der artikel am vortag nach holland gegangen ist.... kann der käufer doch schadenersatz verlangen, sofern er nicht zurücktreten will und die lieferung der eigentlichen ware nicht möglcih ist, oder?

das möchte ich nämlich gern dann in anspruch nehmen. gleiche marke, gleiche größe, sehr ähnliches modell. zunächst sagte der verkaufer dazu: ok, aber nur im wert dessen was ich (also der käufer) gezahlt habe. dem link habe ich aber entnommen, dass schadenerstaz im WERT der ware zu leisten ist.
bei einer portoanfrage vor ende bot mir der käufer den artikel für 20 e an - das muss er für ihn also auf fall wert gewesen sein. habe es abgelehnt und stattdessen mitgeboten - für 1 e bekommen.

nun teilt er mir folgendes mit:

habe gerade in dieser sache mit eBay sicherheitsteam gesprochen, ich habe den Kaufvertrag annulliert und dabei bleibt es auch und dass Geld zahle ich laut aussage durch ebay wieder zurück.

das geht doch gar nicht wenn der käufer vom kaufvertrag nicht zurücktreten will oder sehe ich das falsch???
achso: wenn schadenersatz, dann in welcher höhe? sie selber hat ja für sich einen wert (was sie gern gehabt hätte) beziffert - nämlich 20 e. sagte der artiekl hätte neu 150 e gekostet und er wär aber in top-zustand
bitte möglichst erfahrungswerte als antwort.
danke


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Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie sehen die Angelegenheit prinzipiell richtig.

Sie haben Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrags. Setzen Sie dem Verkäufer nachweisbar eine Frist bis zu der er den Kaufvertag erfüllen kann. Weisen Sie daraufhin, dass Sie nach erfolgloser Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern.

Beim Schadensersatz werden Sie so gestellt, als wenn der Vertrag erfüllt worden wäre. Dies richtet sich nach objektiven und nicht nach subjektiven Bedingungen.

Die Höhe des Schadensersatzes ist regelmäßig die Differenz zwischen den von Ihnen bezahlten Kaufpreis und dem objektiven Wert der Ware.




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