Anspruch auf Ersatz?

21. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Don-Julio
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Ersatz?

Ich habe bei einem eBay Händler eine Mikrowelle gekauft. Diese ging nach einigen Wochen kaputt. Ich habe dann bei dem Verkäufer meinen Garantieanspruch geltend gemacht und ihm das Gerät zurückgeschickt. Jetzt will der Verkäufer mir den Kaufpreis zurückerstatten. Ich hätte lieber ein Ersatzgerät, das der Preis recht gut war. Habe ich darauf einen Anspruch?

Außerdem will der Verkäufer mir nicht den vollen Kaufpreis zurückerstatten, da ich zwei Zubehörteile nicht mitgeschickt habe. Ist das ok? Der Verkäufer hätte doch sowieso keinen Nutzen davon, da das Gerät kaputt ist.

Muss der Verkäufer mir die Versandkosten erstatten?

Vielen Dank für alle Antworten/Ratschläge

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Habe ich darauf einen Anspruch?


Ja.

quote:
will der Verkäufer mir nicht den vollen Kaufpreis zurückerstatten, da ich zwei Zubehörteile nicht mitgeschickt habe. Ist das ok?


Ja, da der VK bei Widerruf wie bei Gewährleistungsrückgabe einen vollen Herausgabeanspruch hat.

quote:
Der Verkäufer hätte doch sowieso keinen Nutzen davon, da das Gerät kaputt ist.


Lustiges Argument. Wenn du mir ein Auto verkaufst, dessen Motor geht kaputt und ich kann es zurückgeben, würdest du dann auch sagen "kein Problem", wenn ich Radio, Sitze und Räder einbehalte, weil ja "das Auto kaputt" sei?

Natürlich haben die Zubehörteile nach wie vor einen Wert, auch wenn das Gerät, zu dem sie gehören, kaputt ist.

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