Anwalt gesucht

29. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Grete04
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt gesucht

Hallo,

langsam bin ich diese Selbstherrlichkeit manchen ebay-Verkäufer leid. Ich selbst verkaufe bei ebay und räume meinen Kunden sämtliche, Ihnen zustehenden, Rechte ein (Widerruf, Rücktritt, etc.) Ich habe ein ordentliches Impressum und auch sonst alles nötige in jeder Auktion.
Viele Andere Verkäufer (gewerblich !!) haben dies nicht und können deshalb die Preise der Angebote anders kalkulieren.

Jetzt suche ich einen Anwalt der für mich Abmahnungen an die entsprechenden Verkäufer sendet.

Frage kennt jemand einen Anwalt der auf solche Sachen spezialisiert ist und welche Kosten kämen pro Fall auf mich zu?

Gruß

Grete04

Problem bei eBay und Co?

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Zitat:Ich habe ein ordentliches Impressum und auch sonst alles nötige in jeder Auktion.
Viele Andere Verkäufer (gewerblich !!) haben dies nicht und können deshalb die Preise der Angebote anders kalkulieren.


Erklär mir mal bitte, wieso die Vk, welche kein Impressum und Agbs auf ihrer Seite haben, die Preise anders kalkulieren können?

Was ist das für ein neuer Trend alle abmahnen zu wollen. Ich les das hier ständig im Forum und frag mich wozu?

Was bringt es dir, einen anderen anzuschwärzen?
Schreib ihm doch selbst und bitte ihn seine Auktion zu vervollständigen, oder lass ihn, wenn du nicht anders kannst, von der Wettbewerbszentrale abmahnen ( www. wettbewerbszentralle.de ). Warum immer alles gleich über Anwalt? Das sind doch Pipifax - Dinge.

Ich bin selbst Powerseller bei ebay und sehe täglich massig falsche Auktionen, aber soll ich deswegen ständig zu Anwalt rennen? Ne, ich zahle brav meine Steuern und bewundere insgeheim die, dies "schwarz" machen und nicht erwischt werden :)

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Man susiratlos - wozu zahlt man denn sonst permanent in die Rechtsschutzversicherung ein, wenn man dann nicht auch mal anderen die Hölle heißmachen kann"! ;)

Gibt bestimmt genug "schwarze Schafe" - aber wenn sich tatsächlich um Verstöße handelt, wäre für mich eBay der erste Ansprechpartner!

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#3
 Von 
Grete04
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@susiratlos

es ist doch ganz einfach:

Wenn ich als gewerblicher Anbieter ALLE rechtlichen Forderungen erfüllen will (z.B. Rückgabe/Widerrufsrecht) muss ich die dadurch evtl. entstehenden Kosten in meine Kalkulation mit einbringen. VK die das nicht anbieten können wesentlich knapper kalkulieren. Dies ist nur ein Beispiel !
Habe vor ca. 1 Monat einen VK entdeckt der seinen Kunden wohl ein Widerrufsrecht /Rücktritsrecht einräumte dem K aber die kostenlose Rücksendung erst ab 150 Euro zugestehen will. Rechtmäßig wären 40 Euro. Da seine Waren aber alle knapp über 40 Euro kosten, wird die Quote der Rücksendnungen natürlich geringen sein als die Quote bei VK die sich rechtmäßig verhalten.

Habe eine zeitlang mal versucht die VK-Kollegen freundlich auf Ihre "Verstöße" hinzuweisen. Die Antworten dieser VK waren allerdings immer stark unter der Gürtellinie. Also, warum soll ich mich nach einem höflichen Hinweis anpöbeln lassen ? Gerade viele Powerseller bei ebay gehören zu der genannten Sorte. (Natürlich nicht alle !!!!!!)

Diese Leute machen die Geschäfte anderer kaputt und geben einem dann noch den Ratschlag es doch genauso zu machen.

Das kann es nicht sein !!!

Auch wenn in Deutschland vieles "überreguliert" ist - an solch grundlegende Dinge muss sich nunmal jeder halten.

Was würdest Du denn machen wenn ich etwas bei Dir kaufen würde und anschl. von meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache. Ich sende Dir die Ware zurück - allerdings mit Gebrauchsspuren. Würdest Du dann auf Dein Recht der Wertminderung verzichten ?????

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#4
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

rein interessenhalber: hat eBay sich auf diese Einwände ÜBERHAUPT mal gerührt - oder haben die "des lieben Frieden willen" (oder der Einstellgebühren) auf eine Reaktion verzichtet?

Diese Regelungen sollten ja für alle soweit gleich sein - da müsste ja vom Anbieter dieser Plattform auch regulierend eingegriffen werden (denk ich ma)

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#5
 Von 
Grete04
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@gustl,

meinst Du wirklich ebay gräbt sich selber das Geld ab ??

Eine sicherere Einnahmequelle wie Powerseller gibt es doch nicht.

Gerührt hat sich ebay einmal mit dem üblichen Standardschreiben. Das wars.

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#6
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Nen Anwalt kann ich nun nicht empfehlen aber das sollte jeder Anwalt hinkriegen, denn da geht es ja um Grundsätze beim gewerbl. Verkauf die jeder kennen sollte, gewerbliche sogar kennen müssen. Von daher würde ich sogar von Vorsatz ausgehen. Denen kann man auch nicht mit gutgemeinten Ratschlägen beikommen, da muss man da ran gehen wos weh tut, am Geldbeutel und Abmahnungen können schon happig werden. Wer nicht hören will muss leiden ;)

Aber ich kann Grete nur zustimmen. Wenn die gewerbl. Auktionen/Verkäufe rechtlich unvollständig sind (somit auch unseriös) dann sollte das auch wieder richtig gestellt werden.
Aus Spass gibt es das BGB nicht, wenn sich keiner dran hält und die die sich dran halten noch dumm gemacht werden ja dann können wir es auch gleich wegschmeissen und jeder macht was er will.
Aber dann ist das Geheule groß.

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#7
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

@ Grete04

Wenn andere gewerbliche Verkäufer den Käufern schlichtweg ihre Rechte verschweigen, und Sie dagegen - wie gesetzlich vorgesehen - immer auf alle Rechte hinweisen, dann kann sich das schon in der Kalkulation niederschlagen. Man denke nur an die Rücksendekosten die der gewerbliche Verkäufer tragen muss, wenn mal wieder ein Käufer einen „kostenlosen 14-Tage-Test“ vorgenommen hat. Insoweit kann ich den Willen zur Abmahnung durchaus nachvollziehen. Bei begründeten Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Belehrungspflichten („Widerrufs-/Rücktrittsrechte“) dürften die abgemahnten Verkäufer auch verpflichtet sein, die Abmahnkosten zu bezahlen bzw. Sie von den Abmahnkosten zu befreien.

Abmahnungen wegen fehlenden Impressums hingegen würde ich nicht mit Priorität verfolgen. Dies vor allem deshalb, weil die Gerichte unterschiedlicher Auffassung sind, ob bei fehlendem Impressum überhaupt eine Abmahnbefugnis von Konkurrenten besteht. Bei Abmahnungen wegen fehlenden Impressums kann man daher schnell selber auf den Kosten sitzen bleiben.

Zur Problematik Widerrufs- & Rückgaberechte bei Online-Geschäften noch folgender Hinweis: Vorgestern haben sich Bundesrat und Bundestag im Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, dass man bei Online-Verkäufen dem Käufer die Rücksendekosten grundsätzlich auferlegen kann, für den Fall dass der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Diese Möglichkeit bestand bisher nur dann, wenn der Warenwert unter 40 EUR lag. Es ist jedoch noch nicht anzusehen, wann eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft tritt.

Mit bestem Gruß
Dirk J. Lamottke
Rechtsanwalt

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#8
 Von 
Grete04
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ RA Lamottke

übernehmen Sie solche "Fälle"`? Wenn ja. wie kann ich Sie erreichen?

grete

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

@grete04
die Nutzungsbedingungen dieses Forums gestattet es mir als Rechtsanwalt leider nicht, ihnen hier im Forum meine Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen. Wer einen bestimmten Rechtsanwalt im Internet sucht, sollte einfach mal den Namen des gewünschten Anwalts plus den Begriff Rechtsanwalt bei google.de eingeben. Da wird man dann sehr schnell fündig.

Besten Gruß
Dirk J. Lamottke
Rechtsanwalt

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#10
 Von 
Andreas Kreuz
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 13x hilfreich)

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=29514&page=2

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#11
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
joker_23
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 16x hilfreich)

finde das lächerlich einfach das was in der letzten zeit so abläuft mit anwalt suchen um abzumahen nur weil mannicht so gewinne erzeilt und neidisch auf andere ist, schick dochne mail mit den titel bitte agbs ergänzen und gut ist und nicht gleich abmahnen

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#13
 Von 
Grete04
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@powerseller

genau diese Reaktion habe ich erwartet. Das ist nämlich genau die Reaktion die viele VK an den Tag legen.

@joker_23

neidisch ???? - Das ich nicht lache !! Wie kann man auf solche VK neidisch sein ??? Jeder Unternehmer muß für sein Einkommen hart arbeiten, Steuern zahlen usw.. Ich will nicht mit dem Gefühl ins Bett gehen müssen mal wieder meine Kunden "abgezockt" und "Ihrer Rechte beraubt" zu haben. Deshalb habe ich jetzt endlich die Schn... voll.

Ich werde ab sofort JEDEN gewerblichen Anbieter oder solche die hunderte Bewertungspunkte haben und ein Rückschluß auf eine gewerbliche Tätigkeit zu vermuten ist (die dann allerdings als Privatverkäufer auftreten) bei den zuständigen staatlichen Stellen melden bzw. werde über eien Anwalt Abmahnungen schreiben lassen. Der Anfang ist schon gemacht.

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#14
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@Grete04 Das mit "Geldabgrabern" stimmt schon irgendwie - letztendlich ist ja eBay noch so "dumm", dass bei gesperrten Auktionen auch noch das Geld zurückerstattet wird! Sollte als ne Art Strafe einbehalten werden!
Ich hatte mich mal wg. m.E. nicht zulässigen Artikeln gemeldet. Die "Bumphunter-Serie"! (wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten), wo "Penner" in Amerika von Perversen gejagt werden bzw. Penner sich gegenseitig zusammenschlagen!
Empfinde ich als absolut entwürdigend und peilich!
Was soll ich sagen (ob es nun an mir lag oder nicht),die Auktionen wurden alle gestoppt!

Zu den Punkten: also ich kämpf mich langsam an die 500er Schwelle ran und bin definitiv kein gewerblicher Verkäufer! Hab mir auch noch nie Gedanken über so eine "vollständige" Beschreibung gemacht!
Mal sehen, ob ich auch noch mal Ärger bekomme ;)

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#15
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

gewerbl. "Privatverkäufer" die weder AGBs noch Impressum irgendwo auf ihren eBay Seiten haben und auch noch ganz frech die Gewährleistung ausschliessen findet man auch mit ~97% postitiven von über 500 Bewertungen.

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#17
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

GENAU,davon sprachen wir, wenn man das "Gewerbliche" nur noch an den Punkten festmachen will!
Ich finde auch einen Gewerbetreibenden mit einem Punkt - es hat jeder mal angefangen!
;)
Muss jeder wissen, ob sich die Mühe lohnt!

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#18
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Grete04
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@Powerseller

ich habe und will niemanden beleidigen, denunzieren etc. . Auch habe ich NIE behauptet, dass Sie zu dieser "Sorte" VK gehören.

Mir kann aber niemand erzählen, dass ein Privatverkäufer z.B. regelmäßig wöchentlich 15-20 NEUE Fahrräder zu verkaufen hat oder NEUES Spielkonsolenzubehör im Gesamtwert über 4000,- Euro regelmäßig anbietet.

Nur um solche VK geht es mir. Um nichts anderes.

Am Freitag habe ich z.B. einen VK (Powerseller ) angeschrieben und nachgefragt ob ich beim Kauf dieses Artikels (von dem er über 40 Stück angeboten hat) ein Widerrufsrecht habe, da in der Auktion nicht darüber zu finden sei.

Antwort (Zitat):
Was soll der Schei.. . Ich kann nicht alles was den Leuten nicht gefällt wieder zurücknehmen.
(Zitat Ende)

Ansonsten bin auch ich der Meinung das ein gesunder Wettbewerb das Geschäft belebt.

@gustl
Ich will auf keinen Fall sagen, dass Privatverkäufer nicht auch mal hunderte von Bewertungspunkten haben können - es kommt auf die Art und Menge der angebotenen Artikel an um auf eine evtl. gewerbliche Tätigkeit schließen zu können.

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#20
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Miteinander,

was hat der ganze threat hier zu suchen?
Gehört doch eigentlich ins Ebay-Forum "Sicherheit".
Ach, ich vergaß, da sind VKs ja nicht so gern gesehen ;-)))

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@ J. Lamottke: Gilt diese neue Regelung schon,b.z.w. , ab wann wird die neue Regelung gültig ( das bei Widerruf,Nichtgefallen die Versandkosten, hin und zurück , vom Käufer zu tragen sind)?

Das wäre ja wunderbar und eine grosse Erleichterung für alle online Händler.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

@lilicat

die angesprochene Regelung gilt noch nicht. Der Gesetzgeber - dessen Mühlen langsamst mahlen - hat auch noch keinen bestimmten Termin, wann die Änderung in Kraft treten soll. Das kann dauern :-(

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@ F. Lorenz: wer viel schreibt, sagt damit nicht immer viel aus! - Achten Sie doch bitte darauf sich kürzer zu fassen.

---und die neue Regelung,wenn Sie denn irgendwann kommt, hilft insbesondere den "kleineren" Unternehmen.


-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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