Anwalt reagiert nicht auf Schreiben

24. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
tom2212
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt reagiert nicht auf Schreiben

Hallo alle zusammen,

folgendes Problem hat sich bei mir abgespielt:
ich habe in einer internet auktion ein artikel eingestellt und mit einem testergebnis geworben, wobei ch die quelle vergessen habe anzugeben. nun wurde ich vom verein gegen unwesen im handel und gewerbe köln ev abgemahnt. das problem ist jetzt, dass die unterlassungserklärung und die zahlung etwa 2-3 tage zu spät ankam. natürlich habe ich die unterlassungserklärung per einschreiben verschickt, jedoch leert man die Briefbox bei mir nur jeden dienstag und donnerstag, weshalb das schreiben daher verspätet ankam. ich habe versucht das geld beim ersten mal termingerecht zu überweisen, jedoch schlug dies fehl. daraufhin schrieb ich den verein an und bat um die genaue kontoadresse, welches ignoriert wurde. 2 tage darauf erhielt ich dann von deren anwalt ein schreiben, dass bereits klage eingereicht wurde und dass ich, bei zahlung von 1000€ und bei zustimmung dass bei klagenrücknahme ich die gerichtskosten und die anwaltskosten trage. nun hat der anwalt sein schreiben am 18.04 aufgesetzt. das geld ist aber nachweislich bereits am 18.04 eingegangen (folglich ja 2-3 tage fürher überwiesen worden). ich habe den anwalt auf die sachlage hingewiesen und auch belege hinzugefügt, jedoch habe ich jetzt seit 2 tagen keine antwort vom ihm erhalten.

meine fragen dazu jetzt:
- besteht noch ein grund zur anklage? schließlich wurden die forderungen des vereins bereits vor dem anwaltschreiben erfüllt, d.h. wird die klage fallen gelassen?
- kann ich davon ausgehen dass die klage zurückgenommen/verzichtet wird wenn der anwalt mir keine antwort mehr zurückschickt?
- soll ich nochmals ein schreiben aufsetzen und ein ultimatum setzten?

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-- Editiert tom2212 am 24.04.2013 02:47

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Vorweg: warum sollte der Anwalt reagieren?
Du hast nicht pünktlich bezahlt und musst deshalb auch die Verzugskosten zahlen, die du bis dato nicht gezahlt hast. Es kann also noch geklagt werden und die Verzugskosten geltend gemacht werden.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

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