Anwalt wegen negativer Bewertung!!

11. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
outsider1860
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt wegen negativer Bewertung!!

Hallo :-)

Ich habe leider ein Problem mit einem Verkäufer(Gewerblich)...
Ich habe etwas gekauft, die Ware ist leider nicht so wie sie sein sollte, diesehabe ich dann zurück gesendet, nach ca 4Tagen hatte ich dem Verkäufe eine Mail zukommen lassen

org. Text:

"Hallo Xxxxx,

ihre ware sollten sie ja bereits erhalten haben!
wann bekomme ich mein geld zur?ck?
ich wollte mir eigentlich sparen bei paypal einen fall aufzumachen und die damit verbundene negative bewertung....

- xxxxxxx "

Darauf kam das er sich nicht erpressen lässt...?? Und wenn ich ihm eine schlechte Bewertung gebe, dann geht er zum Anwalt, ich habe ihm dann nochmal gesagt er solle mir mein Geld zurückerstatten wenn ich das selbst zurückholen muss über Paypal dann werde ich eine schlechte Bewertung abgeben, sagte ich ihm...er schreibt ich soll eine Positive bewertung abgeben dann bekomme ich mein Geld, nur aus Kulanz, da die Ware schon verbaut wurde und jetzt verkratzt ist?? Was nicht stimmt....

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
outsider1860
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das Geld, habe ich schon angefordert also um das Geld geht es weniger, dass bekomme ich! paypal sei dank :-)
mir geht es mehr darum das ich nicht die bewertung abgeben darf/kann das kann doch nicht der Sinn sein..

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#2
 Von 
Reflak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht vor Abgabe immer der Hinweis! Ob Sie wirklich eine Negative Bewertung abgeben möchten. Geben Sie dem Verkäufer eine Chance.

Meiner Meinung, nach haben Sie dies getan!

Ich habe erlebt, das Verkäufer sich direkt dann bei dem eBay Kundenservice melden, und eine Überarbeitung der Bewertung beantragen.

Daraufhin wurde die negative Bewertung einfach von eBay entfernt. So etwas gibt es! Ist auch nicht im Sinne des Erfinders


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#3
 Von 
outsider1860
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

EOk....und der Vorwurf das ich ihn damit erpresse??? Entweder Geld oder negative Bewertung??

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

wow, hier haben wie mal wieder einen Käufer, den die Welt so nicht braucht. Dank Käufer wie dir geht die ganze Geschichte langsam den Bach hinunter!

quote:
nach ca 4Tagen hatte ich dem Verkäufe eine Mail zukommen lassen
Hattest du ihm beim Rücksenden eine frist gesetzt, wann eine Rückzahlung zu erfolgen hat? Ich denke nicht, somit gilt, ein VK ist erst dann im Verzug wenn 30 Tage nach Rückerhalt vergangen sind.

Nach deinen 4 Tagen, kann es sein, dass der VK zu dem Zeitpunkt die Rücksendung noch gar nicht erhaltren hat.

quote:
ich wollte mir eigentlich sparen bei paypal einen fall aufzumachen und die damit verbundene negative bewertung....
Setzen, sechs!!! Seit wann bitte ist ein bei EBAY, bzw PAYBLÖD eröffneter Fall mit einer negativen Bewertung verbunden??? Das gabs ja noch nie!!!

Hättest du mal nach einer Woche oder so, freundlich und nicht so wie du es in deiner Mail gemacht hast den VK gefragt, wie es mit der Rückerstattung aussieht, dann wäre es sicher auch anders gewesen! Nur so wie du ihn in deiner Mail schon direkt "angeschissen" hast, ist die Reaktion des VK absolut zu verstehen...


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#5
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Der Händler hat die Pflicht innerhalb von 30 Tagen nach ausübung des Widerrufrechts Geld zurück zu erstatten.
Er hat das Recht 29 Tage zu warten.
Er hat das Recht die Ware auf Schäden zu überprüfen.
Er hat das Recht Schäden als Wertminderung geltend zu machen und deshalb Geld einzubehalten.
Er hat das Recht bei einem Warenwert von unter EUR 40,- die Versandkosten einzubehalten.

Du hast es mit einer einzigen E-Mail geschafft eine möglichst schlechte Stimmung zu schaffen. Wer nach 4 Tagen schon mit Negativbewertung und Paypal droht... :bang: Darauf reagieren Ebay-Händler immer sehr empfindlich. Wahrscheinlich hättest du dein Geld schon längst ohne Probleme, wenn du nicht gedroht hättest.

Außerdem bezweifle ich, dass Paypal den Fall für dich entscheidet. Der Händler hat seine Pflichten bislang alle erfüllt und wird das auch gegenüber Paypal nachweisen können. Aber vielleicht hast du Glück und sie fällen wieder ein Urteil, das jeder deutschen Rechtssprechung widerspricht.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Darauf reagieren Ebay-Händler immer sehr empfindlich. Wahrscheinlich hättest du dein Geld schon längst ohne Probleme, wenn du nicht gedroht hättest.


Sollte man denn nicht auch erwähnen, dass der VK hier unprofessionell und AGB-widrig eine klare Bewertungserpressung begangen hat:

quote:
...er schreibt ich soll eine Positive bewertung abgeben dann bekomme ich mein Geld, nur aus Kulanz ...


Dadurch dürfte er in Verzug geraten sein.

Wenn man keine Dienstleistermentalität hat, sollte man sich nicht im Verbraucherhandel betätigen, sonst fliesst der Gewinn an Anwälte und Gerichte.



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#7
 Von 
Reflak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich wundert es, dass der Verkäufer nicht noch geschrieben hat "unser Kundenservice macht auch Hausbesuche"!

Solch einen Witzbold hatte ich mal.
Dem haben wir dann ganz schnell gezeigt was Kundenservice bedeutet :wipp:

Also nicht einschüchtern lassen!

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#8
 Von 
outsider1860
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

also freunde :-)
bevor es ausartet.....
ich woltle wissen ob ich ihn mit dieser mail erpresse oder nicht??
und wenn ich paypal einschalten muss um an mein geld zukommen, dann ja gibt es von mir dafür eine negative...

und 4tage nachdem erhalt so war das gemeint...also er hatte bereits 4tage zeit....und 5min nach meiner mail kam denn sofort die antwort..von wegen erpressung und die ware ist total verkratzt....und wäre bereits eingebaut gewesen....also wusste er bereits bescheid

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#9
 Von 
outsider1860
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

"Hallo xxxxx,

Ok dann machen wirs andersrum sie bewerten jetzt pos und ich zahl das geld kommplett zur?ck mein wort drauf. "


Das war die letzt mail von ihm!! org Text
Ich sagte ihm wenn er mir mein Geld endlich zurückerstattet dann mache ich keine negative ich gebe gar keine ab und die Transaktion breche ich auch ab, da er ja angeblich 7,50 gebühren zahlen muss für 43euro artikel ?!

Dann kam eben diese Mail....aber Positiv (lügen) werde ich sicher nicht...

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#10
 Von 
Reflak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Warum schreiben Sie dem VK nicht, er solle einen Abbruch der Transaktion vornehmen?

Ihnen ihr Geld erstatten, und Sie geben danach eine Bewertung über die positive Rückabwicklung ab.

-- Editiert Reflak am 11.08.2012 12:10

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#11
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

quote:
der VK hier unprofessionell

Dem stimme ich zu.
quote:
AGB-widrig eine klare Bewertungserpressung begangen hat

Dem stimme ich nur bedingt zu. Für mich hört sich das so an, als wolle der VK unter bestimmten Umständen auf sein Recht auf Schadensersatz verzichten, bietet also eine Kulanzregelung an, die durchaus an Bedingungen geknüpft sein darf. Um das genauer zu beurteilen, müsste man den genauen Wortlaut kennen.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Um das genauer zu beurteilen, müsste man den genauen Wortlaut kennen.



Man muss nur lesen - und glauben - was TE geschrieben hat:

quote:
nur aus Kulanz, da die Ware schon verbaut wurde und jetzt verkratzt ist?? Was nicht stimmt....



Souverän wäre gewesen, die TE-Mahnung einfach zu schlucken, entweder wortlos zurückzuzahlen, oder freundlich zurückzumailen "vielen Dank für Ihre Mail, das Geld ist bald auf dem Weg".

Als Unternehmer wäre es mir schlicht zu teuer, wenn die kostbare Arbeitszeit meiner MA oder gar meine eigene sinnlos verplempert wird.

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#13
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

quote:
dann bekomme ich mein Geld, nur aus Kulanz, da die Ware schon verbaut wurde und jetzt verkratzt ist?? Was nicht stimmt....

Es ist durchaus möglich, dass der Verkäufer das nur aus Trotz behauptet. Auf der anderen Seite hat er erst einmal das Geld und der TE müsste klagen. Wenn es wirklich vor Gericht kommen würde, wäre es vollkommen unklar, wem der Richter glauben würde.

Der TE hat ja den genauen Wortlaut der Mail gepostet:
quote:
Ok dann machen wirs andersrum sie bewerten jetzt pos und ich zahl das geld kommplett zur?ck mein wort drauf.

Das klingt für mich nicht nach Bewertungserpressung, sondern nach einem Kulanzangebot unter bestimmten Bedingungen a la "Sie reden nicht mehr mit der Presse und dafür buchen wir die Forderung aus."

Ansonsten sowohl zu
quote:
wow, hier haben wie mal wieder einen Käufer, den die Welt so nicht braucht. Dank Käufer wie dir geht die ganze Geschichte langsam den Bach hinunter!

als auch zu
quote:
Souverän wäre gewesen, die TE-Mahnung einfach zu schlucken, entweder wortlos zurückzuzahlen, oder freundlich zurückzumailen "vielen Dank für Ihre Mail, das Geld ist bald auf dem Weg".
Als Unternehmer wäre es mir schlicht zu teuer, wenn die kostbare Arbeitszeit meiner MA oder gar meine eigene sinnlos verplempert wird.

volle Zustimmung!

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#14
 Von 
outsider1860
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich war böse......
Naja egal Geld habe ich gestern von Paypal voll erstattet bekommen war eigentlich klar..
Aber meine eigentliche frage...hab ich noch keine Antwort bekommen, ist meine erste Mail, Erpressung oder nicht?









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#15
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ist meine erste Mail, Erpressung oder nicht <hr size=1 noshade>


Da du ja nach deiner eigenen Aussage Anspruch auf die Rückzahlung hast, nein.

§253 I StGB ist doch verständlich:

"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern "

Da das hier nicht zutrifft, wäre es noch nicht mal Erpressung, wenn du der Gegenseite schreibst "gib mir mein Geld zurück oder ich zeige dich wegen Mordes an".
(Das wäre allerdings evtl. Nötigung.)

Nötigung liegt hier auch nicht vor, §240 I, II StGB :

"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt [...]

Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
"

Es ist aber nicht verwerflich, ein Junktim der Form "gib mir, was mir zusteht, oder ich erzähle jedem, daß du das nicht tust" herzustellen.
Das ist ja schließlich dasselbe wie "geh mir aus dem Weg oder ich sage jedem, daß du mir im Weg stehst". ;)

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