Anzeige Warenbetrug, eBay Verkauf

5. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Julia2013
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige Warenbetrug, eBay Verkauf

Hallo zusammen,
seit gestern beschäftigt mich ein Disput mit einem eBay Käufer.
Ich habe vor 3 Wochen einen Tommy Hilfiger Gürtel via eBay verkauft. Die Käuferin fragt vor Auktionsende per PN wie lang der Gürtel denn sei, da ich vergaß die Länge in der Beschreibung anzugeben. Da ich selbst nicht zu Hause war ließ ich meinen Freund den Gürtel abmessen und er gab mir durch, dass der Gürtel 96 cm lang ist. Der Gürtel wurde dann von der Käuferin für 10 Euro ersteigert. In der Verkaufsbeschreibung stand zudem geschrieben, dass ich keine Rücknahmen akzeptiere, da es sich um einen Privatverkauf handelt. Der Versand hat etwas länger gedauert, da die Käuferin im Urlaub war.
Gestern schrieb sie mir nun, dass sie den Gürtel erhalten habe und feststellen musste, dass dieser nicht 96 cm, sondern nur 80 cm lang ist. Ich habe dann gründlich überlegt wie sie auf 80 cm Länge kommen könnte und schließlich konnte ich nachlesen, dass man einen Gürtel nur bis zum mittleren Loch abmisst. Dies wusste ich allerdings vor gestern nicht und sie hatte auch nicht nach der Gürtelgröße gefragt, sondern lediglich nach der Länge. Als sie dann ziemlich aufsässig wurde habe ich sie darauf hingewiesen, dass ich den Artikel nicht zurücknehmen werde. (Hätte sie freundlich nachgefragt hätte ich eine Rücknahme problemlos akzeptiert, der Ton macht die Musik...)
Nun wirft mir die Käuferin Betrug vor und behauptet, ich hätte absichtlich falsche Angaben gemacht. Das stimmt allerdings nicht, da der Gürtel in der Tat 96 cm lang ist. Zudem gäbe es für mich überhaupt keinen Grund sie zu betrügen, da sie nicht die einzige Interessentin war und ich den Gürtel auch mit einer anderen Größe erfolgreich verkauft hätte. Sie wird morgen zur Polizei gehen und Anzeige wegen Warenbetrug stellen.

Denkt ihr ich habe etwas zu befürchten? Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Ich sehe da erstmal keinen Betrug.

Und ich persönlich würde einen Gürtel auch von Anfang bis Ende Messen wenn man mich fragen würde "wie lang ist der".


PS: habe gerade aus Spass mal nachgesehen bei meinen Gürteln. Da steht - wenn es da steht - immer in cm drauf wie lag er tatsächlich ist, also von Anfang bis Ende.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Sie wird morgen zur Polizei gehen und Anzeige wegen Warenbetrug stellen.


Wenn die Polizisten Disiplin beweisen, werden sie sich auch das Lachen verkneifen können.
Da sind ja gleich mehrere Gründe gegeben, warum das kein Betrug ist.
- Du wolltest mit der Angabe keine Vermögensvorteil erschleichen.
- Selbst wenn man unterstellen würde, die Angabe wäre falsch, fehlt hier der für einen Betrug nötige Vorsatz.

Bestenfalls wäre das eine zivilrechtliche Frage. Allerdings wird man wohl einer Privatperson kaum vorwerfen können, dass sie, wenn nach der Länge gefragt wird, eben misst und die Länge von Vorne bis Hinten angibt.
Und wenn die Käuferin sich auf arglistige Täuschung beruft, müsste sie dir die bewusste Täuschung nachweisen, was bei dem Sachverhalt wohl nicht möglich ist.

Ich würde die Käuferin einfach ignorieren und locker bleiben. Sollte wirklich etwas kommen wie eine Vorladung, dann hingehen/-schreiben und kurz den wahrheitsgemässen Sachverhalt äussern.


Ps: Achja, mein Gürtel den ich grade trage und übrigens erst gestern gekauft habe wurde per Edikett mit 120cm angegeben und hat auch eine Gesamtlänge von 120cm.


-- Editiert seba79 am 05.04.2013 21:53

1x Hilfreiche Antwort

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