Hallo Leute,
ich habe in eBay
ein Handy verkauft. Leider als unversichertes DHL-Päkchen verschickt. Käufer hat gesagt er hätte es nicht bekommen, ich hatte leider keine Quittung für den Versand mehr. Ich war beim Anwalt und nach einigem Schriftverkehr habe ich dem Käufer das Geld überwiesen.
Nun hat er mich noch bei der Polizei angezeigt. Habe mitte nächster Woche einen Termin zur Vorladung.
Was muss ich da mitnehmen und was kann mir passieren? Denkt ihr, die Polizei will eine Rechnung des Handys sehen, dass ich es überhaupt besessen habe?
Die Rechnung habe ich nämlich mit dem Handy verschickt wegen Garantie und Gewährleistung. Oder denkt ihr die Polizei will die Rechnung gar nicht sehen?
Liebe Grüße und vielen Dank im Vorraus,
Patrick
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26. August 2010
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Frage vom 26. August 2010 | 17:34
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 26. August 2010 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32890 Beiträge, 17271x hilfreich)
Hi,
na, ein Beweis, daß Sie es überhaupt besessen haben, wäre schon nicht schlecht. Aber es wird wohl nichts passieren außer einer Verfahrenseinstellung - es ist ja nicht unrealistisch, daß sich das tatsächlich so zugetragen hat, wie Sie es beschreiben. Wenn Sie dauernd solche Anzeigen kriegen, wäre das anders...
Gruß vom mümmel
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#2
Antwort vom 26. August 2010 | 18:01
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok nein das ist meine erste Anzeige überhaupt ;-) Rechnung oder Beweis müsste ich mir im Handy-Shop ausstellen lassen können oder?
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#3
Antwort vom 26. August 2010 | 20:22
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1424x hilfreich)
Das riecht doch schon förmlich nach Einstellung, zumal der Käufer sein Geld zurück bekommen hat.
quote:
Leider als unversichertes DHL-Päkchen verschickt. Käufer hat gesagt er hätte es nicht bekommen, ich hatte leider keine Quittung für den Versand mehr.
Die Konsequenz sollte sein, nichts mehr, was mehr als ein paar EUR wert ist, per unversicherten Versand zu schicken. Dass Problem ist, dass man in der Regel nie beweisen kann, dass man die Sendung eingeliefert hat, es sei denn ein Zeuge war dabei.
Jedenfalls ist eine Quittung über gekaufte Briefmarken kein Beweis.
http://www.123recht.net/Verlorenes-P%C3%A4ckchen-%29-__f244040.html
Also: Finger weg vom unversicherten Versand.
Genau so schwer ist es natürlich für einen Staatsanwalt, zu beweisen, dass man ein Päckchen nicht abgeschickt hat, insbesondere dass man schon von Anfang an den Vorsatz hatte, dies nicht zu tun.
Wenn man glaubhaft machen will, eine Sache besessen zu haben, kann man das mit einer Rechnung oder Ersatzrechnung, Zeugen, Fotos, immerhin hat man doch wohl den Artikel fotografiert für die Auktion.
Das sollte nun wirklich kein Problem sein.
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-- Editiert am 26.08.2010 20:23
#4
Antwort vom 27. August 2010 | 01:23
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
quote:
immerhin hat man doch wohl den Artikel fotografiert für die Auktion
Auch nicht selbstverständlich; teilweise werden immer noch Autos verkauft mit dem bildlosen Text "VW GOLF SCHÖNER WAGEN. TÜV NOCH. ECHTER SCHNÄPCHEN.".
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#5
Antwort vom 27. August 2010 | 07:27
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für eure Antworten!
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