Anzeige von Käufer Ebay Kleinanzeigen

7. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Wilson68123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige von Käufer Ebay Kleinanzeigen

Hallo ihr Lieben Leute,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe gestern einen Brief von der Polizei erhalten wegen
Online Betrugs. Ich habe auf Ebay Kleinanzeigen ein Handy verkauft.
Der Käufer hat mir das Geld überwießen und ich habe das Packet mit Briefmarken beklebt und versendet als unversichertes Packet, da ich den Versand zahlen müsste wollte ich es so billig wie möglich machen.

Jetzt zur Polizei, der Käufer hat bei der Polizei Anzeige erstattet wegen Betrug das er das Packet nicht bekommen hätte. Nun muss ich zur Polizei gegen. Was soll ich machen oder was kann mir jetzt passieren trotz das ich nichts falsch gemacht habe? Was soll ich tun.
Bitte helfen Sie mir.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis

-- Editiert Wilson68123 am 07.11.2013 15:55

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

was hattest du denn als Versandart in der Beschreibung angegeben? Stand dort Paket, oder Päckchen?

Wie kannst du denn überhaupt beweisen, dass du das handy an den K abgesendet hast? Du musst das schon beweisen können!

Das die Leute aber auch immer die 2Eiro spaaren wollen und lieber unversichert versenden, kann ich immer noch nicht verstehen...

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#2
 Von 
Wilson68123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Das war ebay Kleinanzeigen, ich habe keine Versandart angegeben.
Ich wollte eigentlich nur Persönliche Abholung, aber der nette Herr hat mich Dan zum Versand überredet. Dan dachte ich mir nichts dabei, ist ja bei ebay auch nichts anderes.

Ich habe da nur Briefmarken draufgeklebt und es in so eine Box vor der Post geworfen.
Ja mit den 2€ hast du recht, sowas passiert mir in Zukunft nicht mehr.

Liebe Grüße

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Ich würde das entweder genau so schildern bei der Polizei oder nichts sagen!
Du wirst dem K auch das Geld zurückerstatten müssen, wäre von Vorteil, wenn du das direkt von dir aus machen würdest...

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#4
 Von 
Wilson68123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ok ich will ja keinen Ärger, ich hatte noch nie was mit der Polizei zu tun.

Vielen Dank für deine Hilfe.

Liebe Grüße

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Um wieviel geht es denn? Evtl. kann das Verfahren ja schlicht wg. Geringfügigkeit eingestellt werden...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von muemmel am 07.11.2013 17:18

Um wieviel geht es denn? Evtl. kann das Verfahren ja schlicht wg. Geringfügigkeit eingestellt werden...

Betrug braucht Vorsatz, der ist nicht zu erkennen; insbesondere nicht, wenn der VK das Geld zurückerstattet.
Spätestens dann wird es eingestellt.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#7
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Ich habe da nur Briefmarken draufgeklebt und es in so eine Box vor der Post geworfen.


Dann kannst du den Versand nicht beweisen und schuldest dem K nach wie vor das Handy.

Das ist das Problem, du hast 2 EUR gespart und jetzt vermutlich das Hundertfache an "Lehrgeld".

Vielleicht hat der K das Handy sogar bekommen, aber das kannst du nicht beweisen, also bist du der "Dumme" in der Konstellation.

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