Anzeige wegen Warenbetrug / Ebay / Handy

4. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Luki123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 10x hilfreich)
Anzeige wegen Warenbetrug / Ebay / Handy

Hallo, ich habe ein Handy im Oktober letzten Jahres bei Ebay versteigert für 230 Euro, es handelt sich um ein Sony Ericsson Xperia Arc, der versand war unversichert (DHL-Päckchen)

Habe das Handy mit mehreren Modellautos verkauft, nachdem alle Auktionen beendet waren hab ich mir die Adressen aller Käufer rausgeschrieben und nach dem Geldeingang auf mein Konto alles abgeschickt. Und hatte seidem bei Ebay nicht nochmal reingeschaut, (von daher wusste ich nicht das das Handy nicht angekommen war) !!!

Jetzt kam am 29.3 ein Brief von der Polizei das ich mich in einem Fall wegen Warenbetrug äußern soll, stand zwar nicht drinn das es um das Handy geht, ich hab aber in meinen Mails nachgeschaut und Datum und Uhrzeit stimmen über ein. Der Termin zur Vorladung ist am 11.4

Hab schon nach beispielfällen im internet gesucht und auch gefunden, aus den beispielfällen ging hervor das man Zeugen braucht die sagen das man das Paket abgeschickt hat, ich hab aber keine Zeugen und eine Quittung hab ich auch nicht mehr, sowas hebe ich kein halbes Jahr auf, eine suchanfrage nach dem päckchen hab ich gestern bei der Post estellt, die nette Postangestellte meinte aber das das nicht viel sinn machen würde weil ohne quittung kann sie nichts machen =(

Normalerweise wird man doch immer angerufen wenn ware nicht ankommt, war zumindest sonst immer so wenn was nicht angekommen ist, dafür hinterlegt man bei ebay doch seine telefonnummer ... ich hab aber nie einen anruf erhalten sondern nach 5 monaten kam eine anzeige ... nun weiss ich nicht was ich tun soll, ich hab keine zeugen, keine quittung und ich muss beweisen das ich es verschickt habe, aber wie ?!?

Ich mach Ebay seit dem ich 18 Jahre alt bin,so seit 6 Jahren, ich habe bei Ebay 250 Positive Bewertungen, ich habe nie Probleme mit Ebay gehabt. Ich bin immer davon ausgegangen das bei unversichertem Versand der Käufer das Risiko trägt wenn etwas nicht ankommt.

Was soll ich bei der Polizei aussagen, und was kommt an Strafe auf mich zu, ich hab ja nichts falsche gemacht ?!?

Oder steht am Ende Aussage gegen Aussage ?!?



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24 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17245x hilfreich)

Sowas wie "Aussage gegen Aussage" ist ganz schlicht ein Märchen. Und was Sie aussagen sollen, ist doch logisch - daß Sie es verschickt haben, aber leider keinen Nachweis dafür haben. Und dann gibt es jede Menge Möglichkeiten - Verfahrenseinstellung, Freispruch, Schuldspruch und Verurteilung zu einer Geldstrafe... Was das Versandrisiko angeht, so trägt das bei einem Privatverkauf in der Tat der Käufer - nur muß dazu erstmal klar sein, daß ein Versand stattgefunden.

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#2
 Von 
Luki123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 10x hilfreich)

Verschickt wurde das Päckchen zusammen mit den Modellautos, nachdem ich von alles Käufern das Geld hatte hab ich alles zur Post gebracht und abgeschickt, hab halt keine Quittung mehr dafür und Zeugen hab ich halt auch keine von daher siehts schlecht aus.

Ich kann lediglich beweissen das ich das Handy besessen habe, hab nen Kontoauszug wos draufsteht, mehr hab ich allerdings nicht, kann man den da gar nichts machen ?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
mehr hab ich allerdings nicht, kann man den da gar nichts machen ?


Nö, dumm gelaufen! Fürs nächste Mal solltest du dir merken, dass du beweisen musst, dass du die Ware verschickt hast. Und das geht nur bei einem Paket mit Sendungsverfolgung oder einem Einschreiben.

quote:
war zumindest sonst immer so wenn was nicht angekommen ist, dafür hinterlegt man bei ebay doch seine telefonnummer


Und das dürfte doch ein Märchen sein. Oder glaubst du tatsächlich, dass eBay Zeit, Lust und Personal hat, um dich anzurufen, wenn eine Sendung nicht angekommen ist? Wohl eher wird der Käufer in der Bewertung geschrieben haben, dass die Ware nicht geliefert wurde.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

allein zur eigenen Sicherheit sollte man immer nur versichert senden! Man spaart da an falscher Stelle, die 2 Euro mehr sollten einem sie Sicherheit wert sein.

Jetzt wirst du wohl das Geld an den Käufer zurückzahlen und kein Handy mehr haben. Ehrlich gesagt irgendwie selber schuld.

Wenn du das Geld an den Käufer zurückzahlst, stsht die Chance gut, dass die Sache eingestellt wird...

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

quote:
Und hatte seidem bei Ebay nicht nochmal reingeschaut, (von daher wusste ich nicht das das Handy nicht angekommen war) !!!
Sorry, aber das ist ziemlich unglaubwürdig; gerade als erfahrener Ebayer (250 Positive Bewertungen). Du hast sicher auch einige Emails über den Verkauf (und auch über das Nichtankommen) bekommen.
Und warst du seit dieser Sache damals komplett Ebay-abstinent? Oder warum hast du sonst die negative Bewertung des Handykäufers nicht bemerkt?

Du musst dir im Klaren sein, dass es bei der Anzeige ausschließlich um den Betrug geht (den Schaden ersetzen musst du - vermutlich - sowieso). Und bei Straftaten geht es nun mal um den Vorsatz, daher sollte die Geschichte schon einigermaßen glaubwürdig und nachvollziehbar sein - das ist sie imho nicht.

quote:
dafür hinterlegt man bei ebay doch seine telefonnummer
Wo macht man das denn? Wenn, dann ist das irgendwo ziemlich versteckt in den Einstellungen; jedenfalls ist es nicht üblich, dass man von Ebay angerufen wird.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Oder glaubst du tatsächlich, dass eBay Zeit, Lust und Personal hat, um dich anzurufen, wenn eine Sendung nicht angekommen ist?
[...]
jedenfalls ist es nicht üblich, dass man von Ebay angerufen wird


Der TE meint doch offensichtlich, daß der *Käufer* ihn hätte anrufen sollen.

quote:
ein Handy [...] versteigert für 230 Euro, [...] der versand war unversichert


Das war ja nun aus mehrfachem Grund extrem ungeschickt. Auch da könnte ein Richter annehmen, man habe es in Wahrheit gar nicht verschickt - erst mal würde jeder normale Mensch etwas Wertvolles versichert verschicken und zweitens soll dann ausgerechnet die unversichtere Sendung nicht angekommen sein?

Allenfalls das gute Bewertungsprofil könnte vielleicht noch für den TE sprechen, denn so aus dem Nichts heraus wird man ja nicht einfach zum Betrüger.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

quote:
Der TE meint doch offensichtlich, daß der *Käufer* ihn hätte anrufen sollen.
Hatte ich auch vermutet, aber da glaube ich noch weniger, dass das so ist. Ich habe jedenfalls noch nie eine Telefonnummer eines Vrerkäufers bekommen.

@TE: Entschuldige, dass ich/wir dich hier so angehen, denk dir aber mal, dass du ähnliches auch von Staatsanwaltschaft/Gericht hören wirst, also bereite dich darauf vor.
Ich möchte wirklich nur helfen, mein Beitrag könnte vielleicht etwas falsch rübergekommen sein.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Luki123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 10x hilfreich)

Wie hoch kann den die Geldstrafe bei verurteilung ausfallen ?

Hat das was damit zu tun was man verdient oder wie berechnet man sowas ?!?

Kennt einer ne Internetseite wo man nach Gertichtsurteilen suchen kann, ich hab bisher nichts gefunden ^^


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Hat das was damit zu tun was man verdient oder wie berechnet man sowas


Ja - Geldstrafen werden in Tagessätzen berechnet, 1 TS = 1/30 vom tatsächlichen oder unterstellten Netto-Monatseinkommen.

Betrug dürfte irgendwo zwischen 30 und 60 TS landen, wenn ich mich nicht irre.

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#10
 Von 
lawandorderNY
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 45x hilfreich)


Ich gehe mal davon aus, dass der unversicherte Versand in der Artikelbeschreibung angegeben war. Falls nicht korrigiere mich bitte.
Sollte es dort so angegeben sein, wußte der Käufer das auch und damit hat dann der Käufer am falschen Ende gespart.

Ist das eBay Konto mit einem E-Mail Account verknüpft, welcher ausschließlich für eBay genutzt wird?

In dem Zusammenhang könntest Du bei der Vernehmung darauf hinweisen, dass Dich der Käufer ja auch auf dem Postweg hätte informieren können. Er hat schließlich Deine Adresse oder bist Du in der Zwischenzeit umgezogen ohne Nachsende Antrag?

Drucke Dir deine Bewertungen aus, die Artikelbeschreibung, falls noch verfügbar, falls nicht mehr verfügbar, wird der Käufer die bestimmt zu der Akte hinzugefügt haben und sollte dann auch bei der Vernehmung vorliegen und natürlich mußt Du den Nachweis für die gestellte Suchanfrage bei der Post auch mit zur Vernehmung bringen.

Man wird Dich wegen Betruges nicht anklagen, Du hast das Handy, wie vom Käufer akzeptiert, unversichert ohne Nachweis verschickt.
Der Käufer kann dann nur auf dem zivilrechtlichen Wege versuchen, an sein Geld zu kommen, aber auch da sieht es schlecht für ihn aus.

Wie schon darauf hingewiesen, vieles hängt davon ab, ob der unversicherte Versand in der AB angegeben war.
Wurde eigentlich mit PayPal bezahlt?

MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

quote:
Sollte es dort so angegeben sein, wußte der Käufer das auch und damit hat dann der Käufer am falschen Ende gespart.
Mag sein, aber trotzdem muss der VK natürlich die Ware versenden, und dies ggf. auch glaubhaft machen (ich sag' schon mal nicht beweisen , wir sind ja im Strafverfahren).

quote:
Ist das eBay Konto mit einem E-Mail Account verknüpft, welcher ausschließlich für eBay genutzt wird?
Also bitte, wer hat denn sowas? Da kann man sich doch auch direkt bei Ebay einloggen, wozu dann noch die Emails?

quote:
In dem Zusammenhang könntest Du bei der Vernehmung darauf hinweisen, dass Dich der Käufer ja auch auf dem Postweg hätte informieren können.
Ja und, hätte er können, aber nicht müssen, Verzug ist automatisch eingetreten, er muss nicht mehr mahnen o.ä.
Und was heißt per Post, du meinst schriftlich? Das wäre sicher nicht nötig (und imho auch sehr unüblich), die Kommunikation über das Ebay-System reicht völlig.

quote:
Man wird Dich wegen Betruges nicht anklagen, Du hast das Handy, wie vom Käufer akzeptiert, unversichert ohne Nachweis verschickt.
Ja, könnte sein. Dabei spielt aber überhaupt keine Rolle, ob das 'unversichert' vereinbart war oder nicht.
Ich halte es sogar für plausibeler (für die Schuld des VK), wenn es vereinbart war, denn im anderen Fall wäre die Sache zivilrechtlich wohl nicht zu gewinnen gewesen, wozu dann also das ganze Theater?
Wenn es hingegen vereinbart war, könnte man sogar argumentieren, der Verkäufer habe - mit Vorsatz - unversicherten Versand angeboten, um einen Käufer in die Falle zu locken; wohlgemerkt, argumentieren, beweisen jedoch eher nicht, und darauf kommt es an.

MfG Stefan

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#12
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Wurde eigentlich mit PayPal bezahlt?


Spielt in diesem Falle nun keine Rolle mehr, da der Verkauf schon letztes Jahr im Oktober war und der Käufer jetzt keinen Käuferschutz mehr stellen kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Luki123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 10x hilfreich)

Meint ihr ich soll dem Käufer das Geld wieder zutücküberweisen oder soll ich damit abwarten bis ich bei der vernehmung war ?

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo Luki123,

quote:
Meint ihr ich soll dem Käufer das Geld wieder zutücküberweisen oder soll ich damit abwarten bis ich bei der vernehmung war ?
Das ist schon eine schwierige Frage.
Ich würde sagen, dass eine Rückzahlung sogar einem kleinen Schuldeingeständnis gleichkommt. Denn wenn deine Aussage "ich habe die Sendung wirklich verschickt" der Wahrheit entspricht (und das man das glaubt, willst du ja erreichen), dann müsstest du gar nichts zurückzahlen, Versandrisiko trägt ja der Käufer.
Andererseits wird eine bereits erfolgte Schadenwiedergutmachung regelmäßig strafmildernd berücksichtigt. Wenn es also eine Strafe geben wird, was noch niemand weiß, dann könntest du sie damit etwas mindern.

Ich persönlich würde aber wohl auf der Schiene fahren, dass ich verschickt habe. Das Gegenteil wird man vermutlich auch nicht nachweisen können.

Wenn überhaupt, dann solltest du ohne Anerkennung einer Schuld zurückzahlen, etwa weil du einen zivilrechtlichen Streit von vorn herein vermeiden möchtest.

Noch was: Kennst du die IMEI des Handys? Wenn ja, dann nimm sie unbedingt mit zur Polizei.
Denn das beste wäre natürlich, wenn das Handy nicht nur verloren gegangen ist, sondern gestohlen wurde und jetzt weiter benutzt wird. Wenn man einen Täter finden würde, wärst du komplett raus aus der Sache.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Luki123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 10x hilfreich)

Da könntest du recht haben mit dem Schuldeingeständniss ... oh man das ganze regt mich irgendwie auf, kann der Käufer die Anzeige eigentlich noch zurückziehen, ich hab bisher noch net mit ihm geschrieben, ich hab ja net ahnen können das da so ne grosse sache draus wird.



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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo Luki123,

quote:
kann der Käufer die Anzeige eigentlich noch zurückziehen
Nein, zurückziehen geht nicht.
Wenn aber beispielsweise die Sendung doch noch ankommt, dann könnte (und müsste) er das melden, und das Verfahren würde eingestellt.
Aber einfach so (der Verkäufer war jetzt so nett zu mir, und hat mir sogar das Geld zurück gezahlt:-) geht nicht.

Wenn du mit ihm Kontakt aufnehmen willst, pass' aber auf was du sagst/schreibst, dito bei der Polizei.
Eigentlich raten wir sogar meist dazu, zu einer polizeilichen Vorladung gar nicht zu erscheinen. Wenn aber alles so war wie du hier schreibst (wovon ich übrigens ausgehe, sprich: ich glaube dir;-), dann kann dir nicht viel passieren; nur Lügen können auffliegen, nicht aber die Wahrheit.

quote:
ich hab bisher noch net mit ihm geschrieben
Hast du denn wenigstens mal seine Mails gelesen? Da müsste ja noch einiges bei Ebay im System sein.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Luki123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 10x hilfreich)

ja kamen nur 2 mails an, in der einen hat er gefragt obs abgeschickt wurd und in der andern das ermich anzeigen will was er ja auch getan hat ... nur was mich wundert das es 4 monate gedauert hat bis ich post von der polizei bekommen hab (dauert das immer solange?)

Ich wollt eigentlich schon hingehn zur polizei, was passiert wenn ich nicht hingehn würde, os das positiv oder negativ zu werten ... und muss man da absagen wenn man net kommt ?

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Luki123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 10x hilfreich)

Die IMEI kenn ich nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo ,

quote:
nur was mich wundert das es 4 monate gedauert hat bis ich post von der polizei bekommen hab
Keine Ahnung, was da so die Regel ist. Es könnte auch sein, dass er nicht sofort nach der Anzeige-Mail zur Tat geschritten ist, wer weiß.

quote:
Ich wollt eigentlich schon hingehn zur polizei, was passiert wenn ich nicht hingehn würde, os das positiv oder negativ zu werten ... und muss man da absagen wenn man net kommt ?
Negativ kann ein Nichterscheinen eigentlich nicht sein, wenn du aber hingehst, kann es sowohl positiv als auch negativ sein, je nach dem was du aussagst und wie glaubwürdig du dabei bist. Solange du bei der Wahrheit bleibst, kann aber nicht viel passieren; schlimm sind immer unbedachte Aussagen von wirklichen Tätern (ich lüg' denen einfach was vor ...).
Und nein, man muss nicht absagen, das sollte aber auch auf der Vorladung stehen (Rechtsbehelfsbelehrung). Wenn es allerdings von der Staatsanwaltschaft kam(?), dann sollte/muss man hingehen.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Ich würde sagen, dass eine Rückzahlung sogar einem kleinen Schuldeingeständnis gleichkommt. Denn wenn deine Aussage "ich habe die Sendung wirklich verschickt" der Wahrheit entspricht (und das man das glaubt, willst du ja erreichen), dann müsstest du gar nichts zurückzahlen, Versandrisiko trägt ja der Käufer.


Sehe ich anders. Da der VK den Versand nicht beweisen kann, wird ihm jeder Anwalt sagen, daß er entweder Geld zurück oder ein gleichwertiges Handy schuldet und daher besser zurückzahlen sollte.
Im Gegenteil könnte ein Beharren auf dem status quo trotz erkennbarer Nichtbeweisbarkeit auf eine bestehende Betrugsabsicht hindeuten.

quote:
Noch was: Kennst du die IMEI des Handys? Wenn ja, dann nimm sie unbedingt mit zur Polizei.
Denn das beste wäre natürlich, wenn das Handy nicht nur verloren gegangen ist, sondern gestohlen wurde und jetzt weiter benutzt wird.


Das allerbeste wäre natürlich, wenn man so nachweisen könnte, daß der K das Handy doch erhalten hat. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo Khryztynna,

quote:
Sehe ich anders.
Ich schrieb ja auch, dass es schon eine schwierige Frage sei. Und das meinte ich wirklich ernst, ich hatte da gestern schon etwas länger drüber nachgedacht, ohne zu einer endgültigen Meinung zu kommen.

quote:
Da der VK den Versand nicht beweisen kann, wird ihm jeder Anwalt sagen, daß er entweder Geld zurück oder ein gleichwertiges Handy schuldet und daher besser zurückzahlen sollte.
Vielleicht im Zivilverfahren, aber im Strafverfahren bin ich mir da nicht so sicher.

quote:
Das allerbeste wäre natürlich, wenn man so nachweisen könnte, daß der K das Handy doch erhalten hat.
Lol. Aber hätte er dann das ganz große Fass aufgemacht (die Strafanzeige - was ja in dem Fall wiederum eine Straftat seinerseits wäre, und zwar imho eine schlimmere)?

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
lawandorderNY
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 45x hilfreich)


Wenn der TE nicht genau liest, was man hier schreibt, ist das Ganze hier ziemlich sinnlos.

Fragen an den TE:

War der unversicherte Versand Bestandteil des Kaufvertrags, also war der unversicherte Versand in der Artikelneschreibung angegeben?

Nutzt Du die E-Mail Adresse, die Du ja benötigst um bei eBay überhaupt etwas machen zu können und bei der jede über eBay geschickte Mail, als Kopie ebenfalls ankommt, nur für Deine Aktivitäten bei eBay?

Wurde der Artikel mit PayPal bezahlt? (Wenn ja, würde sich die Frage stellen, warum der Käufer keinen Käuferschutz beantragt hat)



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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
lawandorderNY
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 45x hilfreich)


Wenn Du nicht strafrechtlich relevant in Erscheinung getreten bist, wird das Verfahren eingestellt.
Der Käufer wollte Geld sparen und das hat er jetzt davon, Geiz ist eben manchmal ungeil.

Geh zu der Vernehmung hin, sage dort, dass der Käufer der Versandart zugestimmt hat, wohl wissend, dass es nicht versichert und nicht nachweisbar ist, weil der Käufer ein paar Euro sparen wollte.

GANZ WICHTIG der gestellte Nachforschungsantrag bei der Post, egal wie sinnvoll der jetzt noch erscheint.

Und natürlich hätte der Käufer auf dem nachweislichen Postweg (Einschreiben) seine Forderung stellen müssen, denn nur dann konnte er sicher sein, dass diese Forderung auch angekommen ist.

Oder sind die E-Mails per Einschreiben geschickt worden?. Dann könnte es zivilrechtlich für Dich Probleme geben. Falls aber nicht, ist der Verzug nicht automatisch eingetreten, Du wurdest ja rechtlich gesehen nie über die nicht erhaltene Lieferung informiert.
Darauf solltest Du dann bei der Vernehmung ebenfalls hinweisen.

Auch wenn es hier absolut technikhörige Leute gibt, E-Mails und SMS können irgendwo im elektronischen Nirvana verschwinden. Bei einem Einschreiben hat man die Unterschrift, entweder des Empfängers (oder einen Nachweis, dass dieser die Annahme verweigert hat) oder die des Postboten, der ein Einschreiben/Einwurf eingeworfen hat, wenn es danach verschwindet ist der Empfänger dann für die Folgen verantwortlich.

MfG

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