Habe aus Taiwan mehrere Tangent mp3 player erworben und wollte diese in meinem Online Shop zum Verkauf angebieten. Diese mp3 Player ähneln dem IPod shuffle.
Habe nun Schreiben der bevollmächtigten RA der Fa. Apple erhalten.
Das Kuriose ist, dass dem Schreiben ein Screenshot der Angebotsseite des Online Shops beigefügt war, obwohl der gesamte Shop noch garnicht online war. Wie sind diese an den Screenshot gekommen ?
Der iPod shuffle sei als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster beim Hamronisierungamt in Alicante EU-weit geschützt.
Mir werden mir folgende Verstöße zur Last gelegt:
- Verstoß gegen §§ 8
I, 9
I UWG iVm § 242 BGB
- Verstoß gegen § 4 Nr. 9 a), b) UWG
, § 3 UWG
Mir wird der Vertrieb vorgeworfen, aber zu diesem ist es garnicht gekommen !
Als Gegenstandswert wird in der Kostennote der RA 50.000 € angegeben, dies scheint sehr überzogen.
Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist der 18.07.2005. Darin soll ich auch anerkennen, gegenüber Apple verpflichtet zu sein, den Schaden der entstanden ist zu ersetzen.
Diese Schadensersatzpflicht ist m.E. zu unbestimmt und nicht absehbar.
Wie soll ich mich verhalten ?
-- Editiert von arcangel71 am 13.07.2005 12:12:52
Apple Abmahnung (Wert 50.000 €)
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ich würde mich auf alle Fälle von einem Anwalt betraten lassen. Das ist denke ich ein zu heißes Thema, um sich hier nur auf Tipps zu verlassen.
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
sorry, Streitwert ist 50.000 €
Kostennote: 1.600 €
Apple beruft sich auf ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmusters. Nach der Gemeinschaftsgeschmackmusterverordnung gewährt dieses seinem Inhaber das Recht es Dritten zu verbieten dieses zu benutzen.
Der Tangent Player hat zwar die gleiche Form von Außen wie der iPod shuffle, aber das Steuerrad ist nicht identisch !
Der Schadensersatzanspruch soll nur dem Grunde nach (!) bestätigt werden ! Wer weiss was dann noch aufgetischt wird.
Hallo,
ob hier in der Sache eine Geschmacktmusterverletzung vorliegt, kann ich aus der Distanz natürlich nicht beurteilen. Der Gegenstandswert von 50.000 EUR dürfte angesichts des Wertes des mutmaßlich verletzten Geschmacktsmusters wohl leider in Ordnung gehen. Apple erwirtschaftet mit dem iPod in der EU zig-Millionen EUR. Da kann man (trotz allem Ärger) froh sein, dass die Fa. Apple Ihr finanzielles Interesse hier nur mit 50.000 EUR ansetzt und nicht - wie dies in ähnlich gelagerten Fällen üblich ist - mit 100.000 bis 250.000 EUR.
Und ab wann verklagen sich z.B. Handyhersteller gegenseitig, die Dinger sehen sich ja auch immer alle in Form und Aufmachung ähnlicher, man vergleiche nur SonyEricsson, Siemens und Nokia......
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
--- editiert vom Admin
@ powerseller
schicken Sie mir mal eine personal message
--- editiert vom Admin
Apple ist bereits auf der Cebit gegen den Hersteller vorgegangen und wird das mit Sicherheit bei jeden weiteren Versuch, diese Geräte in den Handel zu bringen, auch tun.
Es geht hier nicht um Ähnlichkeit, die beiden Geräte sind praktisch nicht voneinander zu unterscheiden.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Werde mich heute zunächst mit dem RA in Verbindung setzen.
Mein großes Problem ist, dass ich durch Unterschrift in der Abmahnung, Schadensersatzansprüche von Apple mir ggü. dem Grunde nach bestätige (Ist ein Passus !)
Was kann dann noch alles kommen !?
Oder wäre die Sache danach aus der Welt, wenn ich die Ware nie mehr anbiete ?
--- editiert vom Admin
Hallo,
wenn der Shop nie online war dann ist das doch alles für die Katz, auf meinem PC kann ich mir Seiten basteln wie ich will, solange die nicht online sind kann mir kein Anwalt eine Abmahnung schicken. Ich würde der Sache auf den Grund gehen, woher die den Screenshot haben, und inwieweit dieser zurückzuverfolgen ist, das würde ich mir erst einmal beweisen lassen !!
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