Apple Abmahnung (Wert 50.000 €)

13. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)
Apple Abmahnung (Wert 50.000 €)

Habe aus Taiwan mehrere Tangent mp3 player erworben und wollte diese in meinem Online Shop zum Verkauf angebieten. Diese mp3 Player ähneln dem IPod shuffle.

Habe nun Schreiben der bevollmächtigten RA der Fa. Apple erhalten.
Das Kuriose ist, dass dem Schreiben ein Screenshot der Angebotsseite des Online Shops beigefügt war, obwohl der gesamte Shop noch garnicht online war. Wie sind diese an den Screenshot gekommen ?

Der iPod shuffle sei als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster beim Hamronisierungamt in Alicante EU-weit geschützt.


Mir werden mir folgende Verstöße zur Last gelegt:

- Verstoß gegen §§ 8 I, 9 I UWG iVm § 242 BGB

- Verstoß gegen § 4 Nr. 9 a), b) UWG , § 3 UWG

Mir wird der Vertrieb vorgeworfen, aber zu diesem ist es garnicht gekommen !

Als Gegenstandswert wird in der Kostennote der RA 50.000 € angegeben, dies scheint sehr überzogen.


Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist der 18.07.2005. Darin soll ich auch anerkennen, gegenüber Apple verpflichtet zu sein, den Schaden der entstanden ist zu ersetzen.

Diese Schadensersatzpflicht ist m.E. zu unbestimmt und nicht absehbar.

Wie soll ich mich verhalten ?


-- Editiert von arcangel71 am 13.07.2005 12:12:52

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich würde mich auf alle Fälle von einem Anwalt betraten lassen. Das ist denke ich ein zu heißes Thema, um sich hier nur auf Tipps zu verlassen.

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#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#3
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

sorry, Streitwert ist 50.000 €

Kostennote: 1.600 €

Apple beruft sich auf ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmusters. Nach der Gemeinschaftsgeschmackmusterverordnung gewährt dieses seinem Inhaber das Recht es Dritten zu verbieten dieses zu benutzen.

Der Tangent Player hat zwar die gleiche Form von Außen wie der iPod shuffle, aber das Steuerrad ist nicht identisch !

Der Schadensersatzanspruch soll nur dem Grunde nach (!) bestätigt werden ! Wer weiss was dann noch aufgetischt wird.

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#4
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo,
ob hier in der Sache eine Geschmacktmusterverletzung vorliegt, kann ich aus der Distanz natürlich nicht beurteilen. Der Gegenstandswert von 50.000 EUR dürfte angesichts des Wertes des mutmaßlich verletzten Geschmacktsmusters wohl leider in Ordnung gehen. Apple erwirtschaftet mit dem iPod in der EU zig-Millionen EUR. Da kann man (trotz allem Ärger) froh sein, dass die Fa. Apple Ihr finanzielles Interesse hier nur mit 50.000 EUR ansetzt und nicht - wie dies in ähnlich gelagerten Fällen üblich ist - mit 100.000 bis 250.000 EUR.

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#5
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Und ab wann verklagen sich z.B. Handyhersteller gegenseitig, die Dinger sehen sich ja auch immer alle in Form und Aufmachung ähnlicher, man vergleiche nur SonyEricsson, Siemens und Nokia......

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

@ powerseller

schicken Sie mir mal eine personal message

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#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#9
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Apple ist bereits auf der Cebit gegen den Hersteller vorgegangen und wird das mit Sicherheit bei jeden weiteren Versuch, diese Geräte in den Handel zu bringen, auch tun.
Es geht hier nicht um Ähnlichkeit, die beiden Geräte sind praktisch nicht voneinander zu unterscheiden.

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#10
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#14
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

Werde mich heute zunächst mit dem RA in Verbindung setzen.

Mein großes Problem ist, dass ich durch Unterschrift in der Abmahnung, Schadensersatzansprüche von Apple mir ggü. dem Grunde nach bestätige (Ist ein Passus !)

Was kann dann noch alles kommen !?

Oder wäre die Sache danach aus der Welt, wenn ich die Ware nie mehr anbiete ?

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#15
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#16
 Von 
Famous
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,

wenn der Shop nie online war dann ist das doch alles für die Katz, auf meinem PC kann ich mir Seiten basteln wie ich will, solange die nicht online sind kann mir kein Anwalt eine Abmahnung schicken. Ich würde der Sache auf den Grund gehen, woher die den Screenshot haben, und inwieweit dieser zurückzuverfolgen ist, das würde ich mir erst einmal beweisen lassen !!

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