Arglistige Täuschung / Artikel zurückschicken

30. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
choosies
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
Arglistige Täuschung / Artikel zurückschicken

Ich habe etwas in einem Auktionshaus von einem Privatanbieter ersteigert.Er schloss Rücknahme,Schadenersatz etc aus.
Als ich den Artikel erhalten habe habe ich dem Verkäufer mittgeteilt das ich wegen irreführenden Angaben von der Auktion zurücktrete.

Der Text meiner Email lautete:

Guten Tag,

Ich teile ihnen hiermit mit das ich wegen Irrtum nach §119 BGB von der Auktion zurücktrete!

Der Artikel wird nach ihrer Rückmeldung per versichertem Einschreiben an Sie zurück gesendet!

Überweisen Sie das Geld auf folgendes Konto:

Empfänger: xxxxxxxxxxxxxxx
Bankleitzahl: xxxxxxxxxxxx
Kontonummer: xxxxxxxxxxxxxx
Kreditinstitut: xxxxxxxxxxxxx
Verwendungszweck: xxxxxxxxxxxxxxx

Sollten Sie sich nich umgehend zum Sachverhalt äussern werde ich rechtliche Schritte gegen Sie
einleiten.

Es besteht hier der Verdacht einer arglistigen Täuschung nach 123§.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxx

Ich habe gehört das ich den Artikel sofort zurücksenden soll.
Also ohne eine Rückmeldung abzuwarten.Ist das richtig?
Ich kann ja kein Geld zurückverlangen solange der Artikel noch hier ist,oder?

Dann kommt ein Mahnschreiben + Mahnbescheid wenn er sich nicht meldet.Eine Anzeige mache ich parallel da es sich um Abzocke handelt.Es ist immer die gleiche Masche.

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Zunächst muss geklärt werden, ob das Angebot wirklich irreführend ist. Poste mal den Link.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Natürlich ist ein Verdacht kein Nachweis. Das hat der Käufer ja auch nirgendwo geschrieben. Er hat lediglich beschrieben, wie er die Sache persönlich einschätzt.

Als Rücktrittsgrund wurde ja auch nicht §123 sondern §119 angeführt.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

@Mirk

bravo, so sollen Antworten sein! :-)
Weiter so, du bist auf dem Weg der Besserung!


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Mirk

Auch ein Lob von meiner Seite.:)

0x Hilfreiche Antwort

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