Hallo leute
Habe einen artikel bei ebay verkauft als defekt, habe reingeschrieben das ich das geräte als defekt verkaufe und als privatverkäufer keine garantie oder rückgaberecht gebe! Nun das Geräte hatte noch 1 jahr garantie die ich nicht genutzt habe und ich habe geschrieben das ich nicht weis was daran kaput ist, in wirklichkeit wusste ich was kaput ist! eigentlich dachte ich das das geräte für einen bastler gut geeignet ist nun hatt einer den artikel ersteigert und wollte das über die garantie abwickeln der defekt war aber selbstverschulden und dafür gibts keine garantie und jetzt will ver käufer das geräte mir zurückgeben und will das geld habe! Kann er was gegen mich machen? Oder hatt er keine chance? weil ich ja geschrieben habe das ich das gerät als defekt verkaufe?
Ich danke euch!
MfG
Artikel als Defekt Verkauft...
Wie hast Du es denn angeboten? Es wäre wohl sinnvoll das Angebot zu sehen um es beurteilen zu können.
Hast Du wie so häufig angegeben *ungetestet - verkauf als defekt* oder so angegeben obwohl der Defekt bekannt war?
Oder hast Du angegeben, dass noch Herstellergarantie besteht obwohl bekannt war, dass es durch den selbst verschuldeten Defekt keine Garantie mehr vorhanden war?
Verkaufe diesen Laptop als defekt! Habe den Laptop eingeschaltet erst lief er, nach paar stunden hatt er sich auf einmal aufgehängt, nach dem neustart ging er zwar an aber der bildschirm ist schwarz geblieben also alle LED´s leuchten und ventilator läuft auch nur auf dem bildschirm ist nichts! Wollte ihn eigentlich verkaufen, nun muss ich ihn als defekt verkaufen
Der Laptop ist 20Monate alt und hatt eine Garantie von 36Monate also mehr als 1Jahr Garantie noch.
das war mein text! ich hab halt nicht erwähnt was kaput ist weil ich mir nicht sicher war. Ich hatte vor 1jahr mal eistee ausgekippt! und genau der schade wegen dem eistee ist eingetreten!
bin ich im recht oder sollte ich lieber den artikel zurück nehmen und anderen text schreiben und nochmal verkaufen?
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bin ich im recht oder sollte ich lieber den artikel zurück nehmen
Selbst wenn man annähme, Sie wären im Recht, müßte die Frage eher lauten:
bin ich bereit, das womöglich durch mehrere Instanzen über Jahre durchzufechten oder spare ich mir den Ärger und verkaufe das Teil lieber noch mal ohne Verschweigen und Mehrdeutigkeiten?
> "dachte ich das das geräte für einen bastler gut geeignet ..."
Und warum hast du das dann nicht einfach reingeschrieben, zumal du ja wußtest, was kaputt ist, es selbstverschulden war und die genannte rest-Garantiezeit dadurch hinfällig ist?
<Kopfschüttel>
--- editiert vom Admin
Sorry, aber Getränke über Laptop..? Du wusstest doch dass die Garantie erlischt. Für mich hört sich das sogar sehr nach Betrug an!Das ist ein Schaden der ja nachgewiesen werden kann und den du einfach hättest angeben müssen.... !
Das Geräte hatte eine von Dir zugesicherte Eigenschaft (36 Monate Herstellergarantie) nicht, da diese durch Dein Verschulden erloschen ist. Es ist dabei sogar egal, ob Du davon wusstest.
Du musst das Geräte also zurücknehmen und den Kaufpreis und die Versandkosten einschließlich der Rücksendekosten erstatten.
Und jetzt?
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