Artikel als original verkauft, lt. Käufer aber nicht original

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
berns
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel als original verkauft, lt. Käufer aber nicht original

Hallo Leute!

Ich hab bei eBay ein Teil um 30€ verkauft, da war auf der Schutzfolie ein Hologramm des Herstellers oben (mit der Aufschrift XXX Original Accessoires), sowie auf dem Plastik in dem es verpackt war, waren mehrere Aufkleber des Herstellers -->
Ich das Teil daher als Original XXX verkauft (obwohl ich nicht genau weiß ob es original ist oder nicht).

Nun hat mir der Verkäufer geschrieben, er will das Geld zurück und schickt mir das Cover zurück, da es kein Originalteil ist.
Nachdem ich ihm geantwortet hab, dass ich das Teil nicht zurücknehme (in der Auktion war angegeben keine Rücknahme) hat er eine Unstimmigkeit auf eBay gemeldet und stellt es als vorsätzlichen Betrug dar.

Wie ist die Situation? Denn wie gesagt ich weiß nicht ob es wirklich kein Originalteil war, Verarbeitung usw. war top, und auch wegen des Hologramms usw. bin ich davon ausgegangen dass es original ist. Er hingegen schreibt dass er sich damit auskenne, und somit Originale und Fälschungen unterscheiden könne. Es waren aber hochqualitative Fotos in der Auktion, wo man das Teil von Vorne und Hinten gut sah, also hätte er das ja erkennen müssen wenn er sich damit auskennt wie er sagt.

Eine negative Bewertung wär mir zwar eigtl. ziemlich egal, aber auf eine Anzeige oder so bin ich ehrlich gesagt nicht scharf wegen 30€.

Wär nett wenn ihr mal ein bisschen kommentieren würdet, thx.

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

dann lass dir das Teil zur Prüfung zusenden (auf Kosten des Käufers, Du erstattest es ihm nach der Prüfung) und gehe damit zu einem Händler deines Vertrauens.

Sternchen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo Berns,

wenn du nicht sicher weißt, ob es ein Original ist, warum wehrst du dich gegen eine Rücknahme?
Ich meine, so etwas macht man, wenn man sich sicher ist nichts Falsches gemacht zu haben.

Und den Quatsch mit der Rücknahme kannst du dir schenken, wenn du den Verkäufer wegen versehentlich falscher Angaben getäuscht haben solltest.

Ich frag mich hier wirklich, warum sich viele Leute so zieren die Schuld bei sich selber zu sehen. Ist das typisch Deutsch?

Gruß
Günther

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#3
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Hallo,

strafrechtlich kann der Verkäufer dir wohl nichts anhaben. Betrug setzt eben den Vorsatz vorraus. Da die Ware verpackt war und sogar Hologramme des Herstellers auf der Verpackung waren wird es sehr schwer, dir hier einen Vorsatz zu unterstellen.

Was mich ein wenig wundert: Warum weisst du nicht ob es sich um Orginalware handelt? Wo hast du das Zeug denn her?

Das der Käufer nun einerseits den vollen Kaufpreis erstattet haben möchte, aber andererseits die Ware behalten möchte, macht mich etwas stutzig. Handelt es sich vielleicht um einen professionellen "Preisdrücker"? Was sagt denn sein Bewertungsprofil?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn es kein Original ist sind sie natürlich zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet (und eventuell sogar zum Schadensersatz).

Die Beweispflicht hierfür trägt der Käufer.

Wenn sie sich nicht sicher sind, dass es sich um ein Original handelt sollten sie im eigen Interesse die Sache so schnell rückabwickeln wie es geht.

An Stelle des Käufers würde ich ansonsten den Hersteller informieren und die Ware dort zur Prüfung einschicken.
Wenn es sich dann tatsächlich um eine Fälschung handelt und sie am Ende noch gewerblich handeln kann es richtig teuer für Sie werden. Und zwar erheblich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Wieso verwechselt ihr dauernd Verkäufer und Käufer???

...Ich hab bei eBay ein Teil um 30€ verkauft..

...Nun hat mir der Verkäufer geschrieben, er will das Geld zurück...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

auch bei nur einer Spur von Unsicherheit unverzüglich die Rückabwicklung und zwar Ratz-Fatz >> OHNE WENN UND ABER.

Alles andere kann sonst zu erheblich *blauen Augen* führen und zwar finanziell, wenn der Käufer sich auf dem Gebiet auskennt und eventuell alle Register zieht!!

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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