Artikel anders wie beschrieben

3. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)
Artikel anders wie beschrieben

Hallo Zusammen,

Ich bin Einzelunternehmer und baue für einen Kunden ein Rechner zusammen und habe unter anderm ein Motherboard bei ebay ersteigert (ebay-Nr.: 6737939547). Jetzt ist das Board angekommen, aber es ist ein ganz anderes wie beschrieben.
Der Verkäufer meldet sich auf E-Mail und Fax bis dato nicht. Eine Telefonnummer konnte ich nicht in Erfahrung bringen.

Ich brauche das richtige Board recht dringend und habe nicht die Zeit dem Verkäufer schriftlich eine Frist zu setzen usw.
Leider wird dieses Board auch selten bei ebay angeboten und neu kostet es ca. 200 Euro. Wenn ich es nun neu kaufe entsteht für mich auch ein Schaden von ca. 110 Euro, die ich nun mehr bezahlen muss.

Was kann ich machen ?

Beim genauen hinsehen lässt sich auf dem Bild auch erkennen das sich sich nicht um das angebotene Serverboard handelt. Erkennungsmerkmal ist z.b. die Anzahl der PCI-Steckplätze.

Gruß,
Ax

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
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#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Was steht denn in Ihren AGBs, wenn Ihr "Zulieferer" in Verzug gerät und Sie diesbezüglich Ihrerseits gegenüber Ihren Kunden in Verzug geraten???

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

davon steht nichts in der AGB.
Aber diese Sache hat doch nichts mit meiner AGB zu tun. Ich könnte ja auch privater Käufer sein. Leider habe ich bislang immer noch keine Antwort und ich befürchte da kommt auch keine mehr. Da ich das Board dringend benötige habe ich es jetzt woanders für 213 Euro bestellen müssen.

Ich möchte meinen Mehraufwand dem Verkäufer in Rechnung stellen. Also dem sein Board zurück schicken und 213 Euro verlangen! Er hat es ja auch in seiner Auktion als NEU verkauft. Ich werde Ihm also jetzt ein Einschreiben Einwurf schicken mit Bitte auf Lieferung des richtigen Motherboards und mit der Option anstatt des Motherboards mir den Betrag von 213 Euro zu überweisen.

Ist meine Vorgehensweise korrekt ?
Wieviel Tage Frist muss ich geben ?

Gruß,
Ax

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#3
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Das war auch nur eine Interessensfrage, die aus folgender Aussage resultierte:

"Ich brauche das richtige Board recht dringend und habe nicht die Zeit dem Verkäufer schriftlich eine Frist zu setzen usw."

Frist sollte schon sicherlich 10 Tage oder auch 2 Wochen betragen. So würde ich es sehen.

Ansonsten würde ich es ähnlich machen.


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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich habe nicht vor vom Kaufvertrag zurückzutreten, sondern ich will das gekaufte Motherboard oder lieber die 213 Euro !

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#6
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Der Händler muß Ihnen das Board tauschen oder den Kaufbetrag zurück erstatten.

213 € muß er Ihnen nicht zahlen, eine rechtliche Grundlage sehe ich nicht.


-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

Da habe ich aber andere Informationen gefunden.

Auf der Seite http://www.auktionen-faq.de steht es ausführlich beschrieben unter Punkt

4.1.3.1 mit den dazugehörigen Paragraphen.

Dadurch das der Verkäufer nicht liefern kann, ist mir ein Schaden entstanden. Ich kann also Schadensersatz fordern !

Berichtet mich wenn ich falsch liege...

Gruß,
Ax

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#8
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Wie haben sie denn versucht Kontakt mit dem VK aufzunehmen? Nur per Mail? Mal angerufen?

Punkt 4.1.3.1 sagt es ja:
...Bevor Du weitere Schritte einleitest, mußt Du ihm grundsätzlich erst eine ausreichende Frist zu Nacherfüllung setzen. ..

Der VK hat das Recht zur Nachbesserung.
Damit sie was anderes verlangen können muss dieses Recht unwirksam werden. Am schnellsten geht das wenn man ihm eine Frist zur Vertragserfüllung setzt und diese per Einschreiben an ihn schickt.
Wenn die Frist abgelaufen ist ohne das der VK irgendwas gemacht hat um den Vertrag zu erfüllen... ja dann kann man weiter sehen ;)

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#9
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Hm... wie ein ("privater") Händler sieht der VK auch nicht aus.
Scheint eher privat zu sein, der manche Sachen wohl doppelt kauft ;)

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#10
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich habe Ihm schon 2 Mails geschrieben und ein Fax geschickt mit Bitte auf Rückruf. Auf die Mails habe ich keine Antwort erhalten. Auf das Fax (Mittwoch gesendet) hat er sich Freitag gemeldet. Er sagte er wollte nachschauen ob er das Board findet und dann zurückrufen. Aber Rückruf erfolgte nicht. Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, habe ich Ihm jetzt ein Einschreiben geschickt mit 14 Tage Frist mir das richtige Motherboard zu schicken oder halt die 213 Euro. Auch möchte ich natürlich das Porto überwiesen haben damit ich Ihm das falsche Board zurück schicken kann. Falls er nicht reagiert, geh ich zum Anwalt und dann wirds richtig teuer. Wenn das Board für mich gewesen wäre, wäre ich wahrscheinlich mit Rückerstattung Kaufpreis einverstanden gewesen, aber das Teil habe ich weiter verkauft und ich kann meinen Kunden jetzt meinen Mehraufwand nicht auf den schon vereinbarten Preis aufschlagen.

Gruß,
Axel

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#11
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

@Lorenz :
Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.

> Schadenersatz setzt ein Verschulden vorraus.

Er ist ja schuld. Wenn ich etwas verkaufe dann gehört es doch zu meiner Pflicht nachzuschauen ob der Artikel einwandfrei ist bzw. zu schauen ob überhaupt das drin steckt was auf der Verpackung steht.

> Beschaffungsrisiko

Hmm, auf der einen Seite da steht nichts von Beschaffungsrisiko und dergleichen. Auf www.auktionen-faq.de .

> Entsprechend müßte man dem Verkäufer nachweisen, daß diesen ein Verschulden trifft.

Sollte es heißen "...sein Verschulden..." !? Dieses nachzuweisen ist nicht schwer. Man schaue sich das Bild an welches er bei ebay hinterlegt hat. Beim genauen hinschauen lässt sich erkennen das es sich nicht um das beschriebene Motherboard handelt.

Naja mal schauen wie der Verkäufer nun reagiert und falls es soweit kommen sollte das ich zu einen Anwalt laufen muss, bin ich gespannt was der sagt.

Gruß,
Axel

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