Artikel bei eBay ersteigert

5. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
intruder
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel bei eBay ersteigert

Hallo, ich bin neu hier und hoffe, gleich den "richtigen" Ton zu finden!

Folgender Fall:
Ich habe bei eBay Trittbretter für ein Motorrad ersteigert. Den Artikel bezahlt und dann auch geliefert bekommen.
Die beiden Trittbretter sollten eigentlich baugleich sein, dass hatte ich wenigstens angenommen. Jedenfalls unterscheiden sich die beiden Trittbretter in wesentlichen Merkmalen. Dies war weder aus der Beschreibung noch aus den beigef. Bildern ersichtlich. Mein Angebot an den Verkäufer, die Trittbr. kostenlos gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzuschicken schlug dieser aus. Er bietet mir an. die Artikel gegen 80,00 Euro plus 50% der Transportkosten zurückzunehmen.

Kann da jemand helfen?

Die Artikelnummer zur Auktion:7993381670

Danke schon mal,

Intruder

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go_hooters
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,also ich sehe an den beiden Bildern schon optische Unterschiede an der Halterung.
Ich kenne mich damit nicht aus,aber wenn beide Trittbretter von einer(oder zwei?) Harley sind,dann stimmt auch die Beschreibung.
2Harley Trittbretter muss ja nicht zwangsläufig heißen das sie auch von EINER Harley stammen, sondern kann ja auch von verschiedenen Modellen sein,hauptsache Harley denn das schreibt er.
Moralsich bedenklich aber rechtlich wohl noch in Ordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
intruder
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich gestern nicht ganz so optimal beschrieben. Die Halterungen sind durchaus ungleich, ist eben so bauartbedingt und war mir auch bekannt. Aber die Trittbretter selbst sind unterschiedlich in der Ausführung; sie sind nicht Typengleich, d.h. sie stammen von 2 unterschiedlichen Motorrädern. Dieser Umstand ist sehr schwer, bzw. war anhand der Bilder für mich nicht zu erkennen. Auch vor Ablauf der Auktion per Mail angeforderte Bilder der Rückseite zeigten dies nicht auf, nur dass eines der Trittbretter eine verchromte Abdeckung hat, das andere Tr.-Brett nicht. Meine Frage nach der fehlenden Chromabdeckung wurde vom Verkäufer bestätigt.

Mfg.
Intruder

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen