Guten Tag,
ich habe eine Frage. Ich hatte 2004 bei ebay einen Artikel gekauft mit Überweisung bezahlt ( 350 Euro ). Den Artikel habe ich aber nie erhalten. Hatte mich dann natürlich bei dem Verkäufer gemeldet usw.. plötzlich sah ich, dass er einige negative Bewertungen hatte und gelöscht wurde oder er hat sich selber gelöscht.
Auf Anfrage bei den anderen Käufern wurde mir mitgeteilt, dass gegen diesen Verkäufer Anzeige erstattet wurde. Ich bekam dann auch auch raus, dass er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Ich hatte ihn natürlich mehrmals per Post angeschrieben und meinen Artikel verlangt. Später wollte ich dann mein Geld zurück haben. Er schrieb zurück und war nur am jammern. Dann ist er mehrmals umgezogen. Das letzte Schreiben von ihm kam 2005 und ich fand seine Adresse raus und schrieb noch mal 2010..... seit dem habe ich nichts mehr gehört.
Frage: Ich könnte das Geld jetzt gut gebrauchen und möchte auch immer noch mein Recht: Habe ich eine Chance, wenn ich noch mal einen Brief aufsetze und ihn auffordere den Betrag zzgl. Zinsen zu begleichen oder zumindest einen Betrag als Vergleich? Ich habe alle Daten von damals noch da. Allerdings nie ein Mahnbescheid erwirkt.
Vielen Dank schon mal
Artikel bei ebay gekauft, aber nie erhalten
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
.
ZitatIch hatte 2004 bei eBay einen Artikel gekauft :
ZitatIch könnte das Geld jetzt gut gebrauchen und möchte auch immer noch mein Recht :
13 Jahre später? Meinst du das ernst?
Wann hast du denn Anzeige erstattet? Wahrscheinlich gar nicht - oder?
gruß charly
Wenn er nicht freiwillig zahlt hast du keine Chance das durchzusetzen, da es längst verjährt ist.
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Ich habe dummerweise keine Anzeige erstattet. Ist das wirklich verjährt?
Du könntest das gerichtliche Mahnverfahren betreiben. Wenn du Glück hast, beruft er sich nicht auf die Verjährung und widerspricht nicht.
Und das gerichtliche Mahnverfahren kann ich nach so vielen Jahren immer noch einleiten? Aber dann entstehen für mich auch wieder Kosten. Und wenn er sich auf Verjährung beruft muss ich dann extra etwas bezahlen für das Gericht? ( wegen dem mahnbescheid )
Du kannst das Verfahren betreiben, genauso wie du auch von ihm noch Zahlung verlangen darfst. Die Forderung besteht ja prinzipiell. Er kann sich aber auf die Verjährung berufen. Tut er dies nicht, hast du Glück.
Der Mahnbescheid kostet erst mal nicht so viel; das Kostenrisiko dafür ist also gering. Ich habe das nicht weiter erwähnt, weil ich dachte, dass dir klar ist, dass du in jedem Fall ein Kostenrisiko hast. Was nämlich tust du, wenn bei ihm gar nichts zu holen ist?
ZitatHabe ich eine Chance, wenn ich noch mal einen Brief aufsetze und ihn auffordere den Betrag zzgl. Zinsen zu begleichen oder zumindest einen Betrag als Vergleich? :
Die Glaskugel ist derzeit leider eingefroren, von daher wird man nicht vorhersagen können wie der Schuldner auf die Anfrage reagiert.
Aber wenn man es nicht versucht, wird man es nie erfahren.
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