Artikel defekt - War die Beschreibung missverständlich?

25. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
CorneliaSch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel defekt - War die Beschreibung missverständlich?

Hallo,

auf einem Flohmarkt habe ich günstig zwei PCMCIA-ISDN-Karten erstanden, ohne Kabel, ohne Software.

Die Karten wurden beide von meinem Laptops erkannt und installiert. Vollständig konnte ich die Karten nicht testen, weil ich zu dem Zeitpunkt noch kein Kabel dafür hatte. Die Kabel für die Karten wollte ich günstig bei EBay erwerben.

Da ich jetzt DSL habe und die Karten bei mir nur rumlagen, stellte ich sie mit folgendem Text bei EBay ein:

"Gebrauchte Fritz Card. Zum Zustand der Karte kann ich nur folgendes sagen. Die Karte wird von meinen beiden Notebooks erkannt und installiert. Leider kann ich sie nicht vollständig testen, da ich kein Kabel für die Karte habe...... Als Privatperson gebe ich keine Garantie oder Gewährleistung."

Bis kurz vor Ende der Auktion hatten die Karten einen realistischen Preis, der so bei 5 - 10 Euro lag. Verkauft wurden sie für 30 und 45 Euro.

Der Käufer der 30 Euro Karte machte ein Schnäppchen. Die Karte funktioniert einwandfrei. Der andere Käufer bombadierte mich einen Tag nach Erhalt der Karte mit agressiven EMails. Er warf mir vor, die Karte bewusst defekt verkauft zu haben, redete von Betrug und drohte mir mit rechtlichen Schritten. Wie sieht es aus? Hätte ich die Karte als +vielleicht defekt+ deklarieren sollen? War die Beschreibung missverständlich? Muss ich die Karte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten? Wenn die Karte für 5 Euro verkauft worden wäre hätte er mir doch auch nicht 25 Euro überwiesen.

Einen schönen Tag noch,

Conny




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Kasper22
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 28x hilfreich)

Mach Dir da mal keinen Kopf, du hast gesagt, dass sie erkannt werden aber du nicht weißt ob sie funktionieren, da DU sie nicht testen konntest. Deswegen mach dir da mal keine Gedanken. Das würde ich dem Kerl auch schreiben, dass er sich nicht so aufblasen soll. Betrug wäre es, wenn DU vorsätzlich gehandelt hättest, und so wie Du es beschrieben hast, trifft dies nicht zu. Wenn alles sich so zu getragen hat, wie Du schreibst, und du die Gewährleistung ausgeschlssen hast, kann der Kerl sich auf den Kopf stellen. Sollte er noch weiter unflätige Ausdrücke benutzen, drohe ihm mit Anzeige wegen Beleidigung!
MfG

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ich komm wieder,
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