Artikel entspricht nicht der Beschreibung - muss ich Rückabwicklung annehmen?

15. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)
Artikel entspricht nicht der Beschreibung - muss ich Rückabwicklung annehmen?

Hallo,

Ich habe eine Grafikkarte von einem Händler ersteigert.

Diese wurde mit 540Mhz GPU und 1400Mhz-Speicher beworben.
(Dies entspricht dieser Serie als Standard)

Bekommen habe ich eine Grafikkarte mit 540Mhz GPU-Takt und 400Mhz-Speichertakt.

Der Händler verkauft o.g. Karten, jedoch 30,-€ teurer als die meinige (ca. 80€).

MUSS ich widerrufen (VK drängt darauf), oder kann ich Ihn zwingen mir eine Karte zu schicken die der Beschreibung entspricht (er hätte sie ja).

Oder kann ich ihm Androhen ein wie in der Beschreibung beworbenes Produkt zu Kaufen und von Ihm den Differenzbetrag verlangen?

KANN ich gezwungen werden eine Rückabwicklung anzunehmen?

MfG
Jörg

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20 Antworten
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#1
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

nein kannst du nicht zu gezwungen werden, der vk ging einen genauso rechtsverbindlichen kv ein wie du und er hat das zu liefern was angegeben wurde und du bezahlt hast. ich würde ihm eine frist setzen, sagen wir 2 wochen zur lieferung der richtigen ware. mache bloss nicht den fehler und tritt vom vertrag zurück.

setze ihm die frist und drohe notfalls mit anwalt, fertig.

aber nicht wundern, es kommen noch verkäuferfreundliche antworten...lach

den armen vk, der ne firma zu sein scheint, einfach mal ein wenig unter druck setzen...mit einschreiben am besten. sollte es nix bringen mahnbescheid beantragen, denn du hast eine leistung bezahlt und diese nicht erhalten. notfalls noch mit abmanung drohen, da geben die meisten vk klein bei und du wirst das bekommen was dir zusteht und du im glauben warst bezahlt zu haben. ist halt nen leergeld für den vk, aber sein pech. gib mal den link zur auktion bitte.

paddy

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#2
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

'sollte es nix bringen mahnbescheid beantragen, denn du hast eine leistung bezahlt und diese nicht erhalten.'

So einfach geht das nicht. Dazu müsste aus der Sachforderung, die der Käufer derzeit hat, zunächst eine Geldforderung werden. Eine Grafikkarte lässt sich nicht per Mahnbescehid einfordern, höchstens eine als Ersatz beschaffte im Sinne von Schadensersatz.

'notfalls noch mit abmanung drohen'

Eine Abmahnung ist hier denke ich nicht gegeben, zudem für einen privaten Käufer garnicht durchführbar.

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#3
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Also im Grunde hat er das zu liefern, was er angeboten hat (er hat solche Karten auf Lager, wie ich im Onlineshop sehen kann).

Der Link wäre:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=360019540468&ssPageName=ADME:B:EOIBSA:DE:11
(Man beachte, er preist 540Mhz GPU- und 1400Mhz Speichertakt an. Das deutet auch auf DDR3-Speicher hin. Geliefert wird "abgespeckt" mit 540Mhz und 400Mhz DDR2-Speicher)

er hat schon massig von den Billigkarten verkauft, aber anhand der Bewertungen hats anscheinend niemand bemerkt.

Der VK (gewerblich) scheint es aber zu wissen, lt. seiner letzten Mail, in der er mich bittet mit Widerruf zurückzusenden... Aber ich will ja nicht mein Geld, sondern die Grafikkarte in diesem beschriebenen Zustand (Standardausführung, alles darunter ist abgespeckte Billigware).

MfG

-- Editiert von Jörg83 am 16.02.2008 10:02:06

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#4
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Machs doch einfach, schreib dem Hansel der soll dir die richtige Karte als Austauschpaket schicken und fertig. Auf was anderes würd ich mich für den Moment nicht einlassen.

Oder wie das auch immer bei den einzelnen Versandunternehemen heißt: z.B. DPD

http://www.dpd.net/index.php?id=44356



-- Editiert von otto98 am 16.02.2008 10:04:02

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#5
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Joa... was anderes will ich ja auch garnicht. :)

Und wenn er sich weigert?
Kann ich dann was gleichwertiges kaufen, und von ihm Unkosten und Differenz verlangen?

Ich habe auch keine Lust ihm die "falsche" Karte zu schicken und 2 Wochen auf nen Austausch zu warten. Ohne Grafikkarte läuft die Kiste nunmal nicht.

MfG

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#6
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo nochmal...

worauf kann ich mich berufen, wenn er doch Probleme macht?

Ich weiss, dass er das hat, was ich will.
Kann ja auch sein, dass er mir die falsche Karte geschickt hat.
Hersteller, usw. hat er sich ja gespart reinzuschreiben.

Letzte Antwort von denen war:
"Hallo, wir hatten uns auf die von unserem Vorlieferanten mitgeteilten Daten bezogen, die den Herstellerangaben entsprechen sollten.

Bei Widerruf, sofern die einmonatige Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist, die Ware vollständig, freigemacht, mit dem Vermerk "Widerruf!", an uns zurück schicken.
Bitte legen sie Ihrer Sendung, in diesem Fall, Ihre Rechnung, sowie Ihre Bankdaten, bei.

Vielen Dank. "

MfG
Jörg

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#7
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

also, die Karte wirst Du so oder so zurückschicken müssen, da es ja nicht die ist, die Du gekauft hast. Und solange Du sie nicht zurückschickst, geht der Verkäufer davon aus, dass Du sie behalten möchtest und der Kaufvertrag damit erfüllt wurde.

Du könntest ihm anbieten, dass Du die Karte behälst, wenn er den Preis mindert - sofern Du das möchtest.

Ansonsten schicke ihm das Ding zurück (bitte ohne das Wort "Widerruf) darauf) und schreibe ihm, dass Du die gekaufte Karte haben möchtest. Er muss sich an den Kaufvertrag halten. Als Händler muss er die Ware überprüfen und kann sich nicht auf irgendwelche Aussagen vom Lieferanten berufen. Und selbst wenn er sich von ihm hat täuschen lassen, so kann er ja seine entstandenen Regresskosten bei ihm geltend machen.

Nebenbei verlange in dem Anschreiben noch die dir entstandenen Versandkosten (bitte nachweisbar verschicken, also als Einschreiben oder Paket)zu ersetzten. Da es kein Widerspruch sondern eine Reklamation ist, hast Du Anspruch auf Ersatz deines Aufwandes.

Sieht man übrigens erst nach dem Einbau den Mangel?? (nur so aus Interesse, weil ich es einfach nicht weiss - dachte ja immer, das solche Karten auch bedruckt sind :) )

Sternchen

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#8
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Die Taktung der Karte ist auf der Packung bzw. der Beschreibung nicht ersichtlich und kann erst nach Einbau überprüft werden.

Weder beim Hersteller noch sontwo findet man die Infos über die Taktung der Karte.

Jedoch sind die 8600er Karten normalerweise 540/1400 getaktet. So wies der VK beschrieben hat.

Trifft jedoch bei dieser Karte nicht zu.

Eine Rücksendung wäre möglich. Jedooch bleibt dann der Computer schwarz und ich habe keinerlei Möglichkeiten zur Korrespondenz mit dem VK (außer Telefonhotline via 0900 für 70ct/min).

Deshalb will ich es vorab Handfest haben was geschiet, bevor ich irgendwas zurücsende.

Die Möglichkeit, die otto98 geschildert hat via
http://www.dpd.net/index.php?id=44356
ist doch für den VK ebenso zumutbar, oder nicht?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich nehme mal schwer an, das der Vk. nicht die richtige Karte hat wie angeboten, dir wohl den Kaufpreis zurückerstatten wird ?(muß), nur man kennt es ja zu genüge, da wirste dann auch wiederum Ewigkeiten auf deine Kohle warten müssen.

Wie gesagt, ich würd darauf nicht eingehen, er soll dir gefälligst im Austausch die richtige schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Karten die der Beschreibung entsprechen hat er, wie gesagt.
Jeodoch nicht zu dem preis (aber das soll ja nicht mein Problem sein, oder?).

Leider noch keine Rückmeldung vom VK bekommen.

MfG

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#11
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

....er reagiert auf garnix.
Anrufen möchte ich nicht (70ct/min).

Was kann ich tun?

Lt. den eigenen AGBS des Shops:
"§ 2 Vertragsschluss
1. Mit der Freischaltung der Angebotsseite gibt (Name des Shops) sowohl im Rahmen der eBay-Auktion, als auch unter Verwendung der Sofort-Kaufen-Option ein verbindliches Angebot ab."

MfG

-- Editiert von Jörg83 am 19.02.2008 18:08:14

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1519
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Wie soll ich denn weiter vorgehen? Auf eMails wird nicht reagiert.
Ich will den Tausch der Ware, nicht die Rückerstattung.

Auf Widerruf wurde gedrängt in der ersten und einzigen Antwort vom Shop, als ich auf den mangel hingewiesen habe.
Soll ich die Mangelware zurücksenden?
Und hinterher evtl. ohne Geld und Ware dastehen?
Ich will mein Geld nicht, sondern, dass der VK seinen KV erfüllt.

Kann ich lt. §439 BGB Abs. 4 davon ausgehen, dass ich ZUERST die Mangelfreie Ware fordern kann, bevor ich die mangelhafte Sache zurückgesenden muss?
(Wie gesagt, ohne die Karte is nix mehr mit eMailkorrespondenz, etc.)


MfG

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

....
Antwort heute per Mail:
"Wir bieten Ihnen an, den Kauf zu widerrufen."

Ich möchte das geliefert bekommen, was ich bestellt habe.
Was soll ich tun?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 282x hilfreich)

Ganz einfach:

Einwurfeinschreiben an den Händler mit Mängelrüge. Darin darauf hinweisen, dass durch die Falschlieferung ein Sachmangel vorliegt und den Händler auffordern, diesen binnen einer angemessenen Frist (14 Tage) auf seine Kosten zu beheben.

Ebenfalls darauf hinweisen, dass nach ablauf der Frist ein Anwalt mit der Wahrung der Rechte beauftragt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Habe die Ware am Freitag mit Schriftstück bzgl. Nachbesserung /Nacherfüllung zurückgesendet.

Desweiteren auf §439 BGB hingewiesen, sowie auf seine eigenen AGBs.

Für den Rückversand habe ich eine Pauschale in Höhe von 10,-€ erhoben.

Sollte er nicht liefern können habe ich ihm Differenzbetrag mit Link zum Artikel vorgeschlagen, sowei meine sämtlichen Unkosten (Ware + Versand) auferlegt.

Das ganze noch befristet bis zum 29.2.08.
Anlagen: Originalrechnung, bisheriger eMailverkehr, Screenshots die die Daten der Karte belegen.

Mal sehen was dabei rauskommt.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

VK sieht mein Begleitschreiben als Widerruf (????) und will mir Auktionspreis erstatten.

Ich glaub ich spinn.
Ist das schon Betrug?

Fordert von mir Ware "zur Überprüfung", da er meine Angaben bezweifelt, und backt daraus einen Widerrufkuchen?

Betreff des Begleitschreibens war "REKLAMATION/NACHERFÜLLUNG/UMTAUSCH"...

Ich glaube, ich spinn langsam...

Fällt einem dazu noch was ein?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Jetzt wirds heiss....

Er verstößt u.a. gegen die eigenen AGBs, den Ebay AGBs und bestimmt ganz vielen §'en des BGBs.

bitte antworten...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

'Er verstößt u.a. gegen die eigenen AGBs, den Ebay AGBs und bestimmt ganz vielen §'en des BGBs.'

Ich kann den ganzen Tag durch die Gegend Rennen und gegen das BGB verstoßen - solange sich kein Kläger/Abmahner findet, wird das ganz ohne Konsequenzen für mich bleiben - jedenfalls grob gesagt.

Entweder der Verkäufer glaubt sich wirklich im Recht oder er kalkuliert einfach damit, dass du keine juristischen Schritte einleitest. Wenn der Verkäufer dir weiterhin auf der Nase rumtanzt hast du also die beiden Optionen:

a) Die Sache zu vergessen. Negativ bewerten und einen "von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikel bzw. nicht erhaltenen" Artikel bei eBay melden.
b) Dich juristisch durchzusetzen. Am einfachsten und unkompliziertesten wäre es dann, einem Anwalt die Angelegenheit in die Hände zu geben. Wenn du es selbst durchziehen willst: Ersatzbeschaffung nach Ablauf der Frist, dann Differenzbetrag als Schadensersatz einfordern (welchen der Verkäufer sicher nicht zu leisten bereit ist) und daraufhin das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahnbescheid starten, am Ende eventuell selbst klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Das ist doch jetzt mal ne Ansage.

"am Ende eventuell selbst klagen", wie gut stehen meine Chancen, den Differenzbetrag einzuklagen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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