Guten Tag,
ich habe einen Artikel ersteigert und nicht bezahlt. Verkäufer beantragt Mahnbescheid, ich zahle diesen. Verkäufer teilt mir mit das er Artikel von Nichtzahlern nicht aufhebt, ergo keine Lieferung mehr erfolgt.
Habe ich noch ein Anrecht auf den Artikel?
Artikel ersteigert - Mahnbescheid - keine Ware
8. Mai 2024
Thema abonnieren
Frage vom 8. Mai 2024 | 10:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel ersteigert - Mahnbescheid - keine Ware
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 8. Mai 2024 | 13:01
Von
Status: Weiser (17905 Beiträge, 6038x hilfreich)
Selbstverständlich. Es besteht ein Vertrag.
#2
Antwort vom 8. Mai 2024 | 15:36
Von
Status: Legende (18374 Beiträge, 9961x hilfreich)
Allerdings kann der Verkäufer Lagerkosten für die Ware geltend machen.
Wenn die Lagerkosten den Warenwert übersteigen, ist die Verwertung oder Entsorgung der Ware legitim.
Ebenso natürlich bei verderblicher Ware oder Ware, die durch Zeitablauf wertlos wird (z.B. Tickets für eine Veranstaltung, die schon vorbei ist).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Mai 2024 | 16:15
Von
Status: Schüler (378 Beiträge, 49x hilfreich)
ZitatVerkäufer beantragt Mahnbescheid :
Das dürfte der erste Fehler gewesen sein.
ZitatVerkäufer teilt mir mit das er Artikel von Nichtzahlern nicht aufhebt, ergo keine Lieferung mehr erfolgt. :
Und das der zweite.
ZitatHabe ich noch ein Anrecht auf den Artikel? :
Natürlich! Wenn Sie die Anschrift des VK haben, sollten Sie ihn nachweisbar unter Fristsetzung auffordern die Ware zu liefern. Wenn Sie nicht nachweisbar in Verzug waren, würde ich auch die Kosten des MB fordern.
ZitatAllerdings kann der Verkäufer Lagerkosten für die Ware geltend machen. :
Dafür müssten aber nachweisbar Lagerkosten angefallen sein.
ZitatWenn die Lagerkosten den Warenwert übersteigen, ist die Verwertung oder Entsorgung der Ware legitim. :
Wenn ich mich recht erinnere nicht ohne Hinweis und Fristsetzung.
-- Editiert von User am 8. Mai 2024 16:16
#4
Antwort vom 8. Mai 2024 | 17:45
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatNatürlich! :
Das sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung wesentlich differenzierter.
Das geht dann vom Thema "Stückschuld" bis hin zu "Artikel aufgrund natürlicher / zeitlicher Abläufe unbrauchbar geworden".
ZitatHabe ich noch ein Anrecht auf den Artikel? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatVerkäufer beantragt Mahnbescheid, :
Davor wird es seitens des Verkäufer ja entsprechende Kommunikation gegeben haben, da müsste man dann mal den Wortlaut prüfen.
ZitatWenn ich mich recht erinnere nicht ohne Hinweis und Fristsetzung. :
Eventuell, kommt auf den Artikel an, ob Hinweis und Fristsetzung entbehrlich sind.
#5
Antwort vom 9. Mai 2024 | 19:53
Von
Status: Lehrling (1184 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatVerkäufer beantragt Mahnbescheid, ich zahle diesen. :
was genau wurde bezahlt? Die Kosten für den Mahnbescheid und die Kosten für den Artikel? Was bietet der Verkäufer denn nun an?
Jedenfalls ein merkwürdiges Vorgehen des Verkäufers, könnte ein klassisches Eigentor gewesen sein.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
291.228
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
16 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
32 Antworten
-
19 Antworten