Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht

20. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Andi Schmidt
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 17x hilfreich)
Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht

Hallo,

ich habe gerade einen Artikel bei einem Privatverkäufer ersteigert.

Hier der Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=010&item=200017152877&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1

Gleich danach habe ich gemerkt, dass dieses Gerät einige für mich besonders wichtige Merkmale nicht anbietet (mehrere SIP-Accounts).
Nach ca. 1 Stunde nach dem kauf habe ich gleich den Kauf widerrufen.

Meine Frage:
Darf ich bei Privatverkäufern einen Kauf widerrufen?

Ich habe diese Ware noch nicht erhalten und auch noch nicht bezahlt.

Ich danke für eure Antworten.

MfG Andi Schmidt

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Darf ich bei Privatverkäufern einen Kauf widerrufen?*

Gan einfach: Nein!

33x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andi Schmidt
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort erstmal.

Okay, also auch wenn ich die Ware noch nicht bezahlt habe, darf ich nicht widerrufen.

andere Frage: Muss der private Verkäufer drauf hinweisen, dass ein Widerruf nicht möglich ist?

17x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Bei privaten verkäufen ist drundsätzlich kein widerruf möglich. das war noch nie anders und wir voraussichtlich auch nie der fall sein.

nein, der vk muß auf nichts hinweisen. dies ist per gesetz geregelt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andi Schmidt
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 17x hilfreich)

Okay, danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

das verwundert mich nun aber.

bei fernabsatzgeschäften gibt es ein widerrufsrecht, welches von privatanbietern (im gegensatz zu gewerblichen verkäufern) ausgeschlossen werden kann. wird dies nicht ausgeschlossen, so gilt dies auch bei privatverkäufen.

der vk hat in seiner auktion allerdingsdarauf hingewiesen, das es ein privatverkauf ist und rückgabe ausgeschlossen ist. ist vielleicht nicht ganz korrekt formuliert, ich denke aber, dass er vor gericht damit durchkpommen würde, da relativ klar ist, das mit dieser formulierung die widerrufsmöglichkeit ausschliessen wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

@Andi Schmidt: das hat zwar jetzt nichts mit der rechtlichen Lage zu tun, aber warum machst Du nicht einfach folgendes:

Du nimmst Kontakt zu demjenigen auf, der das zweithöchste Gebot abgegeben hatte (das waren 29,99 EUR)...der hatte ja mehrfach sein Gebot erhöht, was darauf schließen lässt, dass er das Teil unbedingt wollte.

Vielleicht will er es ja noch zu seinem Höchstgebot haben, dann kann der VK es direkt dorthinschicken und Du bist aus der Sache raus...kannst ja noch den Differenzbetrag von 0,50 EUR(und vielleicht eine kleine Aufwandspauschale ;) ) an den VK überweisen...

Hat bei mir schon geklappt...kommt halt schon mal vor, dass man erst bietet und dann überlegt, aber warum sollte der VK das ausbaden müssen?...fände ich schon ziemlich unfair!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*bei fernabsatzgeschäften gibt es ein widerrufsrecht, welches von privatanbietern (im gegensatz zu gewerblichen verkäufern) ausgeschlossen werden kann. wird dies nicht ausgeschlossen, so gilt dies auch bei privatverkäufen.*

Hallo, catwelatze, du weißt, daß ich deine beiträge sehr schetze, aber in diesem fall nimm es mir nicht übel, wenn ich dixh frage, ob du noch nicht ganz aufgewacht bist? kann es sein, daß du das mit der gewährleistung verwechselst?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
venuslady
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 11x hilfreich)

@andi
wenn es einmal"aus versehen" passiert, kann man das vestehen. Nun wie ich es sehe haste schon parmal geboten und willst den artikel nicht mehr.
Um ein gebot zu bestätigen wirst du 2x darauf hingewiesen um dein gebot zu bestätigen und abzugeben. Für mich ist das ein klarer fall von einem Spassbieter, der eine Gesetzeslücke sucht um sein "unwesen bei ebay zu treiben".
Solche leute sollte mann erst gar nicht mit bieten lassen.
Aus eigener erfahrung weiß ich das es nervig ist, deinem geld hinterher zu laufen weil einer mal einfach so mitbietet.
Ich würde dich auf meine schwarze liste setzen und dir weder was verkaufen noch irgentetwas bei dir kaufen :( :(

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

nehme ich dir nicht übel, vor allem, weil du recht hast :)

ich hätte wohl doch nicht ein verlängertes wochenende in österreich verbringen und dann im rechtsforum posten sollen.

da hab ich doch tatsächlich etwas verbuchselt.

klaro, widerrufsrecht nur bei gewerblichen VK. es war die gewährleistung die der private ausschliessen kann.

ich werde jetzt erstmal nen starken kaffee trinken.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Andi Schmidt
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 17x hilfreich)

@ Löni
Danke, das ist eine gute Idee, ansonsten werde ich den Artikel natürlich kaufen.

@ venuslady
hmm, erstmal eines: Ich habe vor den Artikel zu zahlen, ne. Ich wollte mich HIER etwas rechtskundig machen. Ist das schlimm?
Ich habe mich an den Verkäufer gewendet und ihm angeboten seine Mühe zu entlohnen, da ich die VERANTWORTUNG für den Kauf trage. Wenn er sagt, zahlen, dann zahle ich auch. Das ist kein Problem.

"klarer fall von einem Spassbieter": Ich würde an deiner Stelle nicht voreillige Schlüsse ziehen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Laut Deinen Bewertungen hattest Du dieses "Problem" schon öfter. Da sind solche Vermutungen wohl nicht aus der Luft gegriffen. Ich habe auch ab und zu mit solchen Käufern zu tun und finde dieses Verhalten unmöglich!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Andi Schmidt
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 17x hilfreich)

Welches Verhalten findest du unmöglich?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Ist doch klar ;-) Ware ersteigern und nicht bezahlen - einmal scheint die Ware ja trotz nicht geleisteter Zahlung sogar an Sie verschickt worden zu sein....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Andi Schmidt
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 17x hilfreich)

Aha, Ware ersteigern und dann nicht kaufen. Zum Einen ist es bei gewerblichen Verkäufern gestattet.

Nun, und da sich dieses Posting wohl mehr und mehr um mich und nicht um das eigentliche Problem dreht, antworte ich mal auf den anderen Punkt.
Die Zahlung wurde von mir geleistet, aber der Verkäufer hat Frühzeitig eine schlechte Bewertung abgegeben, wie ich finde, auch zu Recht, da ich zu Spät gezahlt habe.

Wiso versucht Ihr keine produktiven bzw. hilfreichen Postings zu machen? Lies mal meinen Anfangsposting, nur um diese Frage dreht sich dieser Thread, und nicht um meine Bewertungen, ne ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Andi

Die Frage deines Anfangspostings ist bereits beantwortet. Da deine Fragestellung aber in einem sehr engen Verhältnis zu deinem Bewertungsprofil steht, ist es nicht verwunderlich, daß einige da einen Blick darauf werfen.

Nun ist es nicht zu übersehen, daß du bisher auf rechtliche Vorgaben keinen Wert gelegt hast. Es ist ja auch kein Einzelfall, man bekommt selten ein so schlechtes Bewertungsprofil zu sehen, das noch nicht gesperrt ist. Wer so mit anderen Ebayern umgeht, wird sich hier schon einige scharfe Worte gefallen lassen müssen, zumal es im unmittelbaren Zusammenhang mit deiner Fragestellung steht!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Zumal es ja auch die Möglichkeit gibt, schlechte Bewertungen zu kommentieren ;-) Dann lässt sich doch vieles richtig stellen...oder nicht?

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