Artikel ersteigert Verkäufer will zurücktreten.

17. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
euronic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Artikel ersteigert Verkäufer will zurücktreten.

Hallo zusammen!

Ich bin neu hier in diesem Forum und hoffe das mir jmd. weiterhelfen kann bei einem kleinen Problem:

Meine Freude war gross als letztens meine emails abrief und eine Mail erhielt "Herzlichen Glückwunsch der Artikel gehört Ihnen". Ich hatte einen Artikel für 1 € + 5 € Versand ersteigert, den ich schon länger haben wollte zum Schäppchenpreis (was bei ebay schon selten der Fall ist). Vor lauter Vorfreude habe dann sofort den Gesamtbetrag an den Verkäufer überwiesen und war mir sicher das ich den Artikel baldmöglichst erhalten werde.

Nach dem ich die meine weiteren emails überprüfte fand ich jedoch eine weitere email mit folgenden Text des Verkäufers in meinem Postkasten:

"Sehr geehrtes Ebay-Mitglied, versehentlich haben wir den Artikel, auf den Sie geboten haben, vorzeitig verkauft. Wir stellen den Artikel umgehend wieder bei Ebay ein. Bitte entschuldigen Sie dieses Versehen.
Mfg "

Ich habe mir nur weiter nichts dabei gedacht. Nur am nächsten Tag erhielt ich folgende email:

"Sehr geehrter Herr xxx,

zeitnah nach der versehentlich, vorzeitigen Beendigung der Auktion, teilten wir Ihnen mit, das der Artikel noch nicht verkauft wird. Da Sie, wie in Ihrer zu lesen ist, das Geld schon überwiesen haben, trotz unserer sofortigen Mitteilung und Entschuldigung, werden wir nach dem Geldeingang auf unserem Konto, den Betrag zurück überweisen. Ich bitte Sie, unsere Vorgehensweise zu respektieren und möchte mich nochmals für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Der Artikel auf den Sie geboten hatten, steht in Ebay derzeit wieder zur Versteigerung.

Hochachtungsvoll"

Mein Frage:

So blöd kann doch keiner sein oder? Den Artikel verkaufen und dann doch wieder nicht. Wahrscheinlich hat der Verkäufer wegen des zu geringen Verkaufspreis die Reissleine gezogen und mir o.g. emails geschickt? Aber muss ich mich damit zufrieden geben? Ist icht ein gültiger Kaufvertrag enstanden dadurch das ich das ganze ersteigert habe (wie gesagt emails liegen mir vor bezahlt wurde auch schon). Kann ich mich da nicht auf § 433 BGB o.ä. berufen? Wenn ja auf welchen Paragraphen genau?

Ich bitte diesbezüglich einmal um fachkundige hilfe.

Mfg

Martin



-- Editiert von euronic am 17.04.2008 21:33:19

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ak87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das selbe Problem habe ich auch, wobei mir der Verkäufer mitteilte, dass die ware nun auf einmal beschädigt wäre.

Das Teil gehört dir, es ist ein Vertrag entstanden, schreib ihm/ihr eine mail und ggf. mit Anwalt drohen?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

den verkäufer anschreiben und auf erfüllung des kaufvertrages bestehen, frist zur lieferung setzen.

das ganze ist ziemlich wirr. was heisst er hat die auktion vorzeitig beendet ? dann hättest du die ebay bestätigungsmail nicht bekommen.

und jetzt stellt er den artikel wieder neu ein, will dir aber deinen ersteigerten nicht liefern ?

m.m.n. ist der kaufvertrag ganz klar gültig. einen irrtum, auf den sich der vk berufen könnte, kann ich zumindest nicht erkennen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
euronic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

@catwelatze

jo das vesteh ich ebend auch nicht...wenn er die auktion vorzeitig beendet hätte, hätte ich auch die bestätigungsemail von ebay nicht bekommen oder??? oder damit ist für mich ein rechtkräftiger kaufvertrag entstanden..

weiss evt. jmd noch nen Gesetzes Paragraphen auf den ich mich berufen könnte???

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

es gibt ettliche gerichtsentscheidungen die bestätigen das mit ablauf der ebayauktion zwischen dem anbieter und dem höchstbietenden ein rechtsgültiger kaufvertrag zustande kommt.

von daher wird dein verkäufer liefern müssen und ich würde mich auch nicht abwimmeln lassen.

druck dir am besten alles mal aus, die auktion, das ebay bestätigungsmail, alle mails des VK und auch die neu eingestellte auktion.

ist immer gut, wenn man schonmal beweise sichert.



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
euronic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Watnu?
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Ach wäre das schön, wenn man einfach von Verkauf zurücktreten könnte bei zu geringem Betrag.
Die erhaltene Mail klingt so nach Standart Textbaustein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
euronic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

zum glück ist das -aus Käufersicht- nicht möglich wie denke..

aber hier ist jetzt meine Antwort die ich an den Verkäufer schicken werden..

Was sagt Ihr denn dazu?

"Sehr geehrter Damen und Herren,

vielen Dank für email. Ihre nach Beendigung der Auktion versendete email erreichte mich erst nach dem Bezahlen des Artikels.
Ich habe die mir zugesandten Emails soweit zur Kenntnis genommen.

Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen und auch zugegangenen Informationen wurde durch den Gewinn der Auktion meinerseits, ein gültiger und rechtskräftiger Kaufvertrag zwischen mir als Käufer und Ihnen als Verkäufer i.S. des § 433 BGB ff. geschlossen.

Demnach bin ich verpflichtet Ihnen den vereinbarten bzw. festgelegten Kaufpreis zu zahlen (§433 Abs. 2 BGB ), Dieser Verpflichtung bin ich insoweit bereits nachgekommen.
Sie als Verkäufer sind weiterhin verpflichtet, dem Käufer den Artikel zu übergeben (§433 Abs. 1 BGB ).

Von diesem Standpunkt sehe ich Sie daher in der Erfüllungspflicht des rechtskräftigen Kaufvertrages. Ich möchte Sie daher bitten, mir den entsprechenden Artikel bis zum 28.04.2008 zukommen zu lassen.

Weiterhin kann ich leider nicht nachvollziehen, wie eine wie eine vorzeitige Beendigung der Auktion (wie von Ihnen geschildert) mit einem Gewinn der Auktion meinerseits vereinbar sein soll.
Mir scheint es vielmehr so, dass Sie durch den geringen Verkaufspreis sich dem gültigen Rechtsgeschäft entziehen möchten.

Hochachtungsvoll "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
euronic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

So und hier das Ergebnis:


Habe KEINE Antwort bekommen. Dafür klingelte hute nachmittag der Hermes-Bote und brachte mir die ersteigerte Ware mitsamt einer Ordnungsgemässen Rechnung!

Mir ist erst hinterher aufgefallen das ich mich mit einem VW-Vertragshändler angelegt habe... aber was soll... Ende Gut alles gut...

2x Hilfreiche Antwort

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