Artikel falsch bezeichnet aber richtig beschrieben

6. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
simcar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel falsch bezeichnet aber richtig beschrieben

Hallo, ich habe ein mittlerweile für mich größeres Problem. Ich habe bei Ebay vor einigen Tagen eine Waschmaschine verkauft. Leider habe ich mich in der Bezeichnung oben vertippt und falsche Angaben zum Artikel gemacht. Ich habe die Maschine als "Lavamat 4280" bezeichnet, unten aber eine "Lavamat 4560" beschrieben und verkauft (ich habe hier auch eine Lavamat 4560). Gleich im ersten Satz habe ich die Maschine korrekt bezeichnet und auch die Fotos sind absolut passend dazu.

Leider habe ich meinen Fehler nicht bemerkt. Ca. eine 3/4 Std. vor Auktionsende bekam ich einen netten Hinweis eines aufmerksamen Ebayers, daß die Bezeichnung und Beschreibung nicht stimmig sind. Da schon Gebote drauf waren konnte ich nichts mehr ändern. Ich habe sofort angefangen alle Höchstbietenden über meinen Fehler zu informieren. Einige haben weiter drauf geboten, scheinbar haben sie den Fehler bemerkt und sind davon ausgegangen, daß der Artikel wie unten beschrieben ist.

Auch dem endgültigen Käufer habe ich gleich informiert. Ich habe mich mehrfach entschuldigt und ihm angeboten, daß er ohne Probleme vom Kauf zurück treten könnte, wenn er die Ware nicht möchte.
Kurz darauf haben wir telefoniert. Er bot an die Maschine trotzdem zu nehmen, allerdings nicht wie bei Ebay angeboten für 156 Euro sondern nur für 80 Euro + 1 Flasche Wein. Ich habe dankend abgelehnt. Er droht nun mit seinem Anwalt, er sei total im Recht, weil ich ja was total falsches angeboten hätte. Er würde die Waschmaschine die ich in der Bezeichnung angegeben habe bei mir einklagen und die Kosten dafür an mich schicken.

Was kann ich nun noch machen? Ich bin total verzweifelt, denn sowas ist mir noch nie passiert. Ich möchte die Waschmaschine nicht sooo weit unter Wert verkaufen, sie ist erst ein 3/4 Jahr alt und wurde nur max. 1/4 Jahr benutzt.
Muß ich dem Käufer wirklich diese Waschmaschine zu seinen "neuen" Konditionen übergeben? Und kann er mich Rechtlich wegen diesem Irrtum belangen?

Über Antworten, Tipps und Meinungen würde ich mich wirklich sehr freuen und wäre sehr dankbar dafür.

Danke und lg

simcar




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Du hast deinen Irrtum sofort erklärt. Der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen. Vielleicht solltest ihn abholen lassen und ihm mal ne Lektion a la schwuler Ebayer erteilen ;-)

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#2
 Von 
simcar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also meinst du wirklich, ich brauche mir keine weiteren Sorgen machen, daß da noch was nachkommen könnte? Er will die Waschmaschine ja auch, aber nicht zu dem Preis den er geboten hatte. Er will ja nur die hälfte zahlen. Und er holt die Maschine ja nur ab, wenn ich dem zustimme und das werde ich nicht machen.

Hier ist übrigens der Link zu der seite

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=260144174931&ssPageName=STRK:MESO:IT&ih=016

lg

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#3
 Von 
simcar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe jetzt versucht wegen Irrtum schriftlich vom Vertrag zurück zutreten. Der Käufer besteht weiterhin auf die Bezeichnete Ware und droht weiterhin mit seinem Anwalt und einer Klage. Außerdem würde man nicht ohne weiteres vom Kaufvertrag zurück treten können, sowas würde es nicht geben.
Langsam verzweifel ich echt. Wie soll das denn noch weiter gehen? Am Freitag fahre ich für 2 Wochen in Urlaub, wenn dann Post kommt oder so kriege ich ja nix mit :(

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#4
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

wenn dann Post kommt oder so kriege ich ja nix mit

Na und?
Wenn überhaupt (viele drohen ja nur) kommt in der Zeit ein Brief von seinem Anwalt.
Ob es überhaupt Sinn macht,darauf zu reagieren,muss dann ohnehin eingehend geprüft werden....:)


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Nicht einschüchtern lassen, solche Leute haben nichts Besseres zu tun.

Ich bekomme als gewerblicher Verkäufer ca. 5 Briefe von RA im Monat und hatte bisher nie eine Klage :)

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#6
 Von 
simcar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


Ja da hast du wohl recht. Bisher hat er auch immer nur gedroht seinen Anwalt einzuschalten. Ich habe nun den Tipp bekommen mich auf folgenden Paragraphen zu berufen

http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

Mal sehen wie weit ich damit komme. Er will ja garnichts verstehen. In meinen Augen will er nur eins, den Preis drücken. Und sowas mag ich ja garnicht.

lg

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#7
 Von 
Dietmar_S.
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 22x hilfreich)


@keinname123

nicht dass es mich betrifft, aber interessieren täts mich schon, wie so was geht:

'und ihm mal ne Lektion a la schwuler Ebayer erteilen ;-)'

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#8
 Von 
simcar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ keinname123

alles klar, danke. Und was mach ich nun mit der Waschmaschine? Meinen Urlaub abwarten und wieder verkaufen?

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#9
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

@simcar

Das wäre wahrscheinlich die sinnvollste Möglichkeit.

@Dietmar_s
Es gibt viel zu viele unverschämte Käufer bei ebay. Obwohl ich die Abholung ausschließe, drohen manche immer noch! Und dann wollen sie mir bei der Abholung ins Gesicht schauen?
Kannst dir ja denken, was ich mit solchen Leuten gerne mache :)

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#10
 Von 
simcar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


Also ich werde dem Käufer morgen erstmal per Einschreiben/Rückschein meinen Rücktritt vom Verkauf mitteilen, so hat er was schriftliches und ich auch. Denn er hat gleich nachdem ich ihn über den Irrtum informiert habe in seiner ersten Antwort bestätigt, daß es sich um einen IRRTUM meinerseits handelt und ja eigentlich damit den Kauf so akzeptiert oder sehe ich das Flasch?

Ich habe folgendes geschrieben

Hallo,
Sie haben eben die Waschmaschine gekauft. Ich möchte Ihnen daher mitteilen, daß Sie eine Lavamat 4560 Toplader gekauft haben und nicht wie in der Bezeichnung oben steht eine Lavamat 4280. Ich habe mich leider total vertippt, ka wie das zustande kam und wurde grade von 30 Minuten erst darauf hingewiesen. Leider war es da schon zu spät um an der Beschreibung etwas zu ändern.

Wenn Sie diese Maschine daher nicht möchten, könnte ich das vollkommen verstehen und würde den Kauf stornieren.

lg


Daraufhin kam am nächsten Tag von ihm

Hallo Herr xxx,
ich habe die Waschmaschine ersteigert und bitte Sie mich bezgl. des Irrtums Ihrerseits dringend bei mir telefonisch zu melden. xxx oder xxx. Ich hatte Sie bereits gestern versucht mehrmals zu kontaktieren, jedoch erfolglos. Damit weitere rechtliche Schritte vermieden werden können melden Sie sich bitte dringenst. Gruss, xxx


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#11
 Von 
simcar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wasn lustiges Kerlchen...mein Mann hat ihm beim ersten Telefonat nach dem Verkauf Angeboten die Maschine für 120 Euro nehmen zu können. Da hat er noch abgelehnt, auf seine 80 Euro + 1 Flasche Wein bestanden und weiter mit Anwalt gedroht. Jetzt rief er grade wieder an, er würde das Angebot gerne annehmen. Wir haben dankend abgelehnt, da wir ja schon schriftlich vom Verkauf zurück getreten sind. Er meinte er könne ja weiterhin Rechtliche Schritte einleiten, was er aber eigentlich nicht wollte. Wir haben ihm gesagt er soll machen was er will, aber unsere Waschmaschine bekommt er garantiert nicht mehr und haben aufgelegt.

Oh Mann, das ist doch ein deutliches Zeichen dafür, daß er garnichts in der Hand hat und sein Anwalt wird ihm sicherlich das gleiche erzählt haben, wenn er überhaupt einen Anwalt hat.

Unser Rücktritt ist ja nun auch schriftlich per Einschreiben unterwegs zu ihm, das kann er dann seinem ominösen Anwalt vorlegen.

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