Hallo,
jetzt mal andersrum.
Anstatt eines Verkäufers, bei dem der Käufer nicht bezahlt, möchte ich jetzt fragen, wie ich aus einem erfolgreichem Gebot zurücktreten kann.
Der Verkäufer hat nirgens gekennzeichnet, dass es eine Privatauktion ohne Rücktrittsrecht ist und es scheinen auch falsche Angaben im Angebot zu stehen.
Wie kann ich jetzt vom Kauf zurücktreten, ohne großen Ärger zu bekommen?
Gruß und vielen dank
Arni
Artikel gekauft und möchte zurücktreten
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Gar nicht. Du hast mit dem VK einen Kaufvertrag geschlossen und dieser ist zu erfüllen. Der VK muß das liefern was er angegeben hat, ansonsten entstehen Nacherfüllungsrechte.
Viele Grüße, Michael
exakt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
O.k., schon mal schlecht.
Aber warum muß man dann in jeder Auktion diesen Paragraphen mit den EU Richtlinien angeben??
Keine Rückgabe, keine Gewährleistung etc...
Danke und Gruß
Kai
Ne, muss man nicht. Ist kompletter Unsinn (es gibt kein EU-Recht) und hat sich wie die Pest über ebay verbreitet.
Als Privatverkäufer reichen 2 Worte: "Gewährleistung ausgeschlossen". Alles weitere ist überflüssig bis unsinnig.
Aber die zwei Worte stehen auch nicht in der Auktion!
--- editiert vom Admin
Warum macht ihr es immer so dramatisch. Frag den VK doch einfach nett, ob der Vertrag annuliert werden kann. Du hast im Moment doch keine Kohle, oder bist krank oder in der Art. Ich habe es als VK schon so gemacht und umgekehrt auch. Kein Problem. Er kann ja an den 2. verkaufen, wenn die Preisspanne nicht zu gross ist. Punkt, ende, aus.
error6
Hallo,
Internetauktionen sind sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer bindend. Das hat der BGH durch sein Urteil vom 07.11.2001 (AZ: VIII ZR 13/01
) inzwischen rechtssicher geklärt. Denn eine Willenserklärung (§§ 145ff BGB
) kann durch Mausklick abgegeben werden. Dies bedeutet, dass ein wirksamer Kaufvertrag gemäß § 433 ff BGB
mit allen Rechten und Pflichten zustandekommt. Dies hat zur Folge, dass der Verkäufer zum einen verpflichtet ist, die Ware zu übergeben, der Käufer verpflichtet ist, den Kaufpreis zu zahlen. Diese Ansprüche können auch eingeklagt werden.
Das wird nix, mit dem Vorsatz >> den Kaufvertrag mal eben so mir nix dir nix kippen.
Erst und dann leider
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"
'Einfach Vertrags(nach)erfüllung gemäß den Angaben fordern, und (erst) wenn dies erfolglos bleibt/verweigert wird, ein Sachmängelrücktrittsrecht ausüben ( = Rücktritt vom kaufvertrag erklären.)'
Versteh ich nicht ganz. Der Verkäufer ist doch zur Vertragserfüllung bereit und ein Sachmangel liegt nicht vor.
-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Also, hab natürlich beim VK angerufen und um Aufhebung gebeten. Da die Preisspanne zum Zweiten aber recht groß ist (geht immerhin um 900 Preisspanne) will er nicht den Zweiten fragen. Find ich auch o.k.!)
Sachmangel liegt aus meiner Sicht in sofern vor, dass er in der Auktion von einem Motortausch im Jahre 2001 spricht, aber dass Wertgutachten diesen bereits in 2000 ausweist.
Da er die Gewährleistung nicht ausschließt, hab ich also Anspruch auf solche? Wie sieht die bei einem Motorrad aus?
Danke für Eure Hilfe.
P.S.: @Commodore, du hast natürlich Recht damit, dass man nicht erst mir nichts dir nichts bietet und dann einfach aussteigt!!! Glaub mir, ist absolut nicht meine Art und bei über 700 Transaktionen dass allererste Mal, dass ich Probleme hab.
Gruß
Arni
1. Du liegst mit deinem Gebot 1€ höher als der Unterlegene Bieter. Wie kommst du auf einen Unterschied von 900€?
2. Wann war das Gutachten in welchem der Tauschmotor erwähnt wurde? 31.Dezember 2000?
Dann wäre das kein Sachmangel. Ein Sachmangel wäre es aber wohl, wenn es der 1. Januar 2006 wäre. Dazwischen läßt sich vortrefflich darüber streiten :-)
Viele Grüße, Michael
@micbu:
Natürlich beträgt der Unterschied nicht 1€, sondern kann durchaus 900 € betragen.
Zum Beispiel:
Bieter 1: 100 €
Bieter 2: 1000 € (Zuschlag würde für 101 € an Bieter 2 gehen, bis Bieter 3 auftritt)
Bieter 3: 1001 €
Tritt Bieter 3 zurück, liegt der Kaufpreis für den unterlegenen Bieter bei 101 €
Ich denke, mit dem Motorenalter und der Gewährleistung hab ich erstmal Diskussionstoff mit dem Verkäufer.
Das Gutachten ist vom Mai 2000!
Noch mal, alles was ich will ist eine einvernehmliche Einigung und ich will keinen Streit vom Zaun brechen.
Diese Diskussion dient nur dem Fall der Fälle...
Ich hoffe, der Verkäufer hat ein Einsehen!
Gruß
Arni
@jb
Der Artikel wird dem Unterlegenen Bieter zu dessen Höchstgebot angeboten. Dies liegt 1€ unter dem des Höchstbietenden! Ebay räumt dies so ein. Klar der Betreffende braucht sich nicht darauf einzulassen, aber das ist dann Verhandlungssache ;-)
@arnibanani
Bei Mai 2000 würde ich schon von einem Sachmangel ausgehen. Ich denke hier hast du gute Chancen entweder den Preis zu mindern oder vom Verkauf zurückzutreten.
Hättest du das bereits am Anfang geschrieben, dann wäre viel Diskussion unnötig gewesen.
Viele Grüße, Michael
@ Michael
Danke dir.
Hab grad noch mal mit dem Verkäufer telefoniert.
O-Ton: Kommst nicht aus der Sache raus. Entweder der Zweithöchste nimmt an oder er geht den Anwalt-Weg.
Ich werde ihm noch mal das Thema Gewährleistung und den Sachmangel auflisten.
Schöner Sche***
Trotzdem, Ihr seid super.
Danke
Könnte mir noch jemand dass Thema Gewährleistung erklären?
Er hat also definitiv nichts in seiner Auktion geschrieben von wegen keine Gewährleistung oder Ähnliches.
Damit gibt er diese, oder? Hat zumindest einer von Euch mir so bestätigt.
Aber was heißt dies nun genau?
Gruß und vielen vielen Dank!!!
Arni
Hi,
wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, dann muß der VK für Sachmängel gerade stehen (Im Gewährleistungszeitraum für Mängel die bereits bei Übergabe bestanden).
!!! Normaler Verschleiss ist kein Sachmangel!!
Viele Grüße, Michael
Ebay hat auch ein Rechtsportal, dort sind die geläufigsten Dinge für Laien einfach verständlich erklärt. Es ist ganz gut geschrieben, finde ich.
Gewährleistung & Ausschluss:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
bzw. zu den Rechten des Käufers:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
-- Editiert von franzjo89 am 25.04.2007 14:23:35
quote:
Hi,
wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, dann muß der VK für Sachmängel gerade stehen (Im Gewährleistungszeitraum für Mängel die bereits bei Übergabe bestanden).
Das was micbu geschrieben hat ist korrekt. Wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, hat der Käufer 2 Jahre Gewährleistung. Wie bereits geschrieben, gilt diese nur für Mängel, die bereits bei Kauf der Sache bestanden.
Der Käufer muss allerdings nachweisen, dass diese Mängel bereits bei Übergabe bestanden! Aus diesem Grund kann hat man in den meisten Fällen nicht wirklich viel von einer solchen Gewährleistung...
Ist doch prima und danke für die Links.
Da der Verkäufer von einem einwandfreien und 1a Zustand spricht, kann ich das Motorrad ja auch zu einem Fachhändler bringen und auf den Zustand prüfen lassen, oder?
Gruß, ihr seid echt gut!
Arni
Kann ich eigentlich auch mit euch per PN kommunizieren?
Würde gern mal dem ein oder anderen die Ebay Auktionsnummer senden...
Gruß
Arni
Stell sie doch einfach hier rein.
Viele Grüße, Michael
Hhhhmmmm, ich möchte aber nicht, dass der Verkäufer plötzlich unmengen an Mails bekommt.....
Gehen also keine PN's?
Gruß
Arni
300102037577
Eure Einschätzung wäre super!!
Danke
Moin Moin noch mal,
keiner mehr da, der mir zur Ebay Nummer sagen kann,
wie meine Chancen stehen??
Gruß
Arni
quote:
es scheinen auch falsche Angaben im Angebot zu stehen.
Naja, es war doch alles im Angebot ersichtlich. Also auch das Gutachten!?
Weshalb willst Du denn überhaupt zurücktreten? Hast ein anderes Motorrad gefunden, was dir besser gefällt oder günstiger ist? Oder hast jetzt doch nicht soviel zur Verfügung? Ich kann es leider nicht ganz nachvollziehen. Solche Gedanken sollte man sich doch vor Gebotsabgabe machen.
@Matthias
Eben dass meine ich nicht! In der Beschreibung steht eindeutig Moter wurde 2001 eingebaut und dies ist falsch!!! Laut Gutachten ist der Motor von '99.
Zu deinem Kommentar "nachvollziehen" hatte ich schon des öfteren geschrieben, dass ihr recht habt!
Ich möchte immer noch ein Motorrad kaufen und dass Geld ist auch vorhanden, aber hier handelt es sich trotzdem um einen Sachmangel, den ich gern geklärt haben möchte.
Gruß
Arni
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten