Artikel gelöscht, trotzdem Kaufvertrag ?

28. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Neo64507
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel gelöscht, trotzdem Kaufvertrag ?

Hallo,
habe bei eBay zwei Artikel ersteigert. 2x per "Sofort kaufen" !
(2x DvD.Wert je, 25 €)
Nachdem Auktionsende wurden beide Artikel von eBay nachträglich gelöscht (per eMail von der eBay-Sicherheit !)
Ich habe daraufhin die VK benachrichtigt und mitgeteilt das ich die Ware nicht mehr haben möchte,da eBay diese Artikel gelöscht hat.
Beide verlangen nun das ich die Ware auch ohne eBay abnehmen MUSS !!
Zahlungen und Lieferungen sind noch nicht vorgenommen worden.
Was soll ich machen ?
MUSS ich wirklich ?

PS: VK waren keine "Gewerblichen",zumindest haben beide das nicht zu erkennen gegeben !



-- Editiert von neo64507 am 28.04.2004 10:06:19

-- Editiert von neo64507 am 28.04.2004 10:09:09

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Eine Idee warum gelöscht wurde?
Ist die Auktion noch in der 'Gewonnen' Liste? Kann über die noch eine Bewertung abgegeben werden?
(Ich hatte noch nie so ein Fall, bin neugierig *g*)

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#2
 Von 
Neo64507
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

im "Lösch-Benachrichtigungsmail" stand folgendes:

"Leider haben wir erst jetzt festgestellt, dass mit diesem Angebot gegen unsere Nutzungsbedingungen verstossen wurde.
Aus diesem Grund haben wir dieses Angebot jetzt aus unserer Datenbank geloescht.
Bitte beachten Sie, dass durch das Entfernen dieses Angebotes die gegenseitige Bewertungsmoeglichkeit der Handelspartner fuer diese Angebote entfaellt.
Wenn Sie auf den oben genannten Artikel geboten haben, ergibt sich durch die Beendigung des Angebots keine Kaufverpflichtung.
Haben Sie allerdings das Angebot zu einem Festpreis sofort gekauft, bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz Beendigung des Angebots durch eBay bestehen. Ein Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot kann allerdings dazu fuehren, dass der Vertrag gegenstandslos ist.
Um Ihren konkreten Einzelfall zu pruefen, empfehlen wir Ihnen, sich eine Rechtsauskunft bei einer dafuer zugelassenen Beratungsstelle oder bei einem Anwalt einzuholen."

Die Artikel sind auch aus meinem "Mein eBay" verschwunden und aufrufen lassen sich die Artikel auch nicht mehr. Also auch keine Bewertungsmöglichkeit mehr !

Artikel waren DvD"Kill Bill Vol.1" also nichts Pornographisches oder so.........!

Also, was tun ??

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#3
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

"Kill Bill Vol.1" ist ab 18 Jahre freigegeben !

Gemäss E-Bay-Richtlinien (u.a.) ist der Verkauf solcher Artikel nicht erlaubt und dies dürften wohl auch den Verkäufern bekannt gewesen sein.

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

doofe Frage, aber kaufen Sie es erst und wollen es dann nicht mehr haben?

Nur weil ebay die gelöscht hat, und es sich um nichts verbotenes handelt?

Kann ich nicht nachvollziehen..

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn die Auktion ordnungsgemäß zuende ging (also nicht von eBay abgebrochen wurde), ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Daran kann eBay nachträglich nichts mehr ändern.

Solange der Verkauf also nicht gesetzlich verboten ist (was nur bei wenigen Dingen, etwa Kinderpornographie, Waffen, Drogen etc. der Fall ist), muß der Artikel abgenommen werden.

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#6
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Haben Sie allerdings das Angebot zu einem Festpreis sofort gekauft, bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz Beendigung des Angebots durch eBay bestehen
------------------------------------------------------
solange du über 18j. bist, ist der kauf zustande gekommen.

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#7
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Warum sind solche Artikel eigentlich verboten?
Laut eBay muss doch jeder Teilnehmer eh über 18 sein?
Selbst in Videotheken sind solche Filme erhältlich.

Gruß
Campa

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#8
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

ich nehme mal an das solche Artikel nicht von Kindern und Jugendlichen eingesehen werden dürfen,ist zwar albern,da das Internet davon ohnehin voll ist,aber Ebay will wahrscheinlich ein "sauberes" Haus.Verstehe allerdings auch nicht warum der Kaufer seinen Kaufwillen von Ebay abhängig macht?????

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

finde es auch vollkommen "stussig" von ebay, im www kann man alles finden von horror über splatter bishin zu snuff videos.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Sie finden im Web auch allerlei Illegales; das ist aber kein Grund, den Handel damit zu erlauben.

Wenn eBay nicht möchte, daß man dort mit Pornos, Gewaltfilmen und "Ehehygiene"-Artikeln handelt, wäre es doch eine gute Geschäftsidee für eine (Sparten-)Konkurrenz. ;)

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