Artikel günstig ersteigert, keine Lieferung

26. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Erdal Karaca
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Artikel günstig ersteigert, keine Lieferung

Hallo,
Habe ueber ein recht unbekanntes Auktionshaus ein Apple iBook G4 (Wert 1200,- EUR) fuer 151,- EUR ersteigert. Ich bitte den Verkaeufer, den Artikel per Nachnahme zu verschicken oder selbst abholen zu duerfen. Er verweigert beides und akzeptiert nur Vorkasse.
Meine Befuerchtung ist nun, dass wenn ich ihm das Geld nun schicke, die Ware nie ankommen wird, oder ein Paket mit unbekanntem Inhalt. Wie kann ich sichergehen, dass der Verkaeufer die beschriebene Ware liefern wird, wenn er ueberhaupt liefert?

Der Verkaeufer hat in der Artikelbeschreibung nicht geschrieben, welche Versandart zu waehlen ist. Kann ich nun bei Nachnahme bleiben oder muss ich Vorkasse leisten?

-- Editiert von Erdal Karaca am 26.10.2005 22:01:11

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest123-304
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Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Erdal Karaca
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Das heisst also, ich kann auf jeden Fall auf Versand per Nachnahme bestehen, weil in der Artikelbeschreibung nichts weiteres vereinbart wurde?

Kann der Verkauefer diese Versandart verweigern? Ich wuesste keinen Grund dazu, es sei denn, er hat nicht vor, den Artikel zu verschicken.

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#3
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

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#4
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Verwenden Sie einen Treuhandservice und übernehmen Sie alle kosten. Sie können dann die Ware prüfen und das Geld erst freigeben, wenn Sie wirklich das Notebook ersteigert haben. Ich denke allerdings nicht, dass Sie da ein Notebook bekommen werden.

Gut z.B. http://www.s-itt.de/

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#5
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Die Abholung erscheint doch hier am praktischsten und risikolosesten für beide Seiten. Ist der Verkäufer gewerblich? Wie sieht sein Profil aus? Hat er gesagt, warum er Nachnahme oder Abholung ablehnt?

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#6
 Von 
Erdal Karaca
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

keine abholung, weil oft im aussendienst und daher selten zu hause...
keine nachnahme, da er angeblich schlechte erfahrung damit gemacht habe...

ist nicht ebay, neues unbekanntes auktionshaus:
http://www.wajo-auktionen.de/item.php?id=7944

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#7
 Von 
Erdal Karaca
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke fuer die Tipps. Habe bei s-itt.de einen Auftrag erteilt und warte, bis der Verkaeufer zustimmt. Im Moment sieht es aber so aus, als wollte er nicht mehr antworten wollen. Kann ich ihn nun zwingen, den Artikel per Nachnahme/Treuhandservice zu verschicken? Ich habe ihm bereits mitgeteilt, dass ich die Gebuehren uebernehmen werde.

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#8
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

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#9
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Nicht die Versandart ist von Belang - sondern die ZAHLart.

Wenn der VK nur vorkasse angeboten hat,ist nix mit NN.

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#10
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

es gibt hier zwei Möglichkeiten. Der Verkäufer will Sie betrügen. Er will Geld per Vorkasse und zischt dann damit ab.

Oder: Der Verkäufer war sich nicht klar, dass das Angebot bei diesem Auktionshaus nicht die Beachtung findet wie bei ebay und ist daher mit dem Preis nicht zufrieden. Er wird sich dann tot stellen und nicht weiter mit Ihnen kommunizieren. Sie müssten dann das Geld überweisen und er muss liefern. Ich würde das tun, wenn Sie z.B. eine Festnetz Telefonnummer von ihm kennen und im Telefonbuch finden, die zur Adresse passt und sie ihn dort mal erreichen und das ganze besprechen. Erst wenn Sie sich also ziemlich sicher sind, das es Person X auch im echten Leben gibt und Sie eine ladungsfähige Adresse kennen würde ich Vorkasse leisten.

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#11
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Vertragsbestand ist eindeutig die Zahlart!

Diese ist hier Vorkasse.

Demnach frage ich mich wie man einen rechtsgültigen Vertrag abschliessen kann und danach nicht mehr bereit ist Teile davon einzuhalten.

Insofern frage ich mich wieso Sie darauf kommen das die Versandart hier das Thema ist.

Der VK hat eindeutig geschrieben: Vorkasse !

Wenn man einfach nicht in der Lage ist die Tragweite von Verträgen und deren Inhalte zu lesen und zu verstehen,sollte man sich im Nachhinein nicht über den VK aufregen!

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#12
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

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#13
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Das ist unbenommen, deshalb : erst lesen,dann bieten.

Ich würde hier in der Sache allerdings auch Rücktritt versuchen,da das Verhalten des VK nicht sehr vertrauenserweckend scheint.
Allerdings kennen wir nicht die Vorgehensweise des Käufers der hier eine Kulanz des Verkäufers wünscht,sowie den gesamten Schriftverkehr.

Es ist nunmal unbenommen das der Käufer den Wunsch hat,nachträglich einen Vertragsbestandteil zu ändern, in einem solchen Falle sollte man
1. wissen das man auf Kulanz hoffen muss
und sich demnach
2. freundlich verhalten

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#14
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

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#15
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Wenn ich keinen Laden hätte,würde ich bestimmt keine Lust haben irgendwen bei mir zuhause zu haben:-(

oh graus,ebay und andere Kunden die meine Privat Anschrift kennen und dann Sonntags mal zum Reklamieren kommen....horror ....;)

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#16
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

@mam.dost

das mit dem selbstabholen will der VK ja nicht. Warum auch immer.

@lilicat

Muss ja nicht grade bei dir ;) zu Hause sein..(Würd ich auch net machen) Es gibt auch öffentliche Orte, wo man sich treffen kann um das Geschäft abzuwickeln

-----------------
"*Smile for a better Day...:)*

*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"

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#17
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

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#18
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Als wir noch Ebay Händler waren,haben wir selbstverständlich um konkurrenzfähig zu sein,die Ware sehr preiswert angeboten und die Versandkosten höher angesetzt als beim Kauf direkt über unsere Homepage,da kamen auch ein paar ganz Schlaue auf die idee die Ware bei uns abholen zu wollen.
Dies war aber nicht möglich;) ,da VERSAND ein Vertragsbestandteil war und somit vor dem Kauf für alle ersichtlich,insofern kann der VK auch hier Abhlolung ablehnen.

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#19
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

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#20
 Von 
Kapitän Haddock
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 168x hilfreich)

Genau,

das sind nämlich ganz fiese Geschäftspraktiken von Ebay-Verkäufern (lilicat) die mit dem Versand noch Kohle machen wollen.
Solche Verkäufer muss man boykottieren!!!!

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#21
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

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#22
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@Kapitän: Das meinst Du ironisch,stimmt's?;)

Davon abgesehen( nur für den Fall das du das ernst meinst):
Adressen von Ebay Kunden müssen händig verarbeitet werden,Ebay Kunden sind sehr arbeitsintensiv( andere Anschrift,Fragen über Fragen,bereits Stunden nach dem Kauf die Frage: wo bleibt meine Ware,haben oft wenig Ahnung von Recht UND Technik,werden schnell beleidigend,schreiben mails die nur so von Rechtschreibfehlern strotzen und sind insofern schwer zu verstehen, rufen Sonntags an und beschweren sich Montags in Fäkal Sprache das am Sonntag niemand das Telefon abnimmt,bewerten darauf hin schlecht......)

Das war schon den 10er mehr wert!!!!

Davon abgesehen,wäre man eine schlechte Geschäftsfrau wenn man die selben Konditionen bei Ebay anbieten würde wie im eigenen Shop!

Denn schliesslich sollte Ebay für seriöse Händler nicht viel mehr als eine Marketing Plattform sein (Das kann man heute knicken,da der Ruf von Ebay inzwischen sehr schlecht ist).

Die 5% der Ebay Kunden die nett und seriös waren,kaufen auch heute noch bei uns,z.T. inzwischen sogar auf Rechnung.

böse lili :-)



-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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#23
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

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