Artikel hat einen Defekt den der Verkäuferr nicht erwähnt hat.

4. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mario19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel hat einen Defekt den der Verkäuferr nicht erwähnt hat.

Hallo Forum,

ich hätte eine Frage und zwar habe ich gestern am 03.07.2016 von einem Nutzer von eBayKleinanzeigen ein iPhone 6 abgeholt und bezahlt.
In der Artikel Beschreibung schrieb er, dass alles einwandfrei funktionieren würde, doch als ich zu Hause war und das Handy richtig benutzen wollte fiel mir auf, dass der Home-Button des iPhones nicht wirklich funktioniert sondern nur mit Glück wenn man sehr fest drückt, was im Normalfall nicht sein sollte, als ich den Verkäufer darauf hingewießen habe, hat er mir als Antwort gegeben: "Der ging bei mir 100% mann muss nur etwas fester drücken vllt, hatte mich schon dran gewöhnt" damit bestätig er ja das man fester drücken muss als normal und er sich an diesen Defekt schon gewöhnt hatte, aber diesen nicht in der Beschreibung und auch vor Ort nie erwähnt hat

Kann man irgendwelche Schritte einleiten oder ist man als Käufer total machtlos und muss das hinnehmen?

Danke schonmal im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Mario

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Gewährleistung ausgeschlossen? Dann müßte der K dem VK beweisen, daß er den Mangel arglistig verschwiegen hat.

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#2
 Von 
Mario19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, er hat die Gewährleistung in seiner Anzeige und auch nicht vor Ort ausgeschlossen, aber er hat die Anzeige bei Ebay gelöscht und ich weiß Nicht ob man diese zurückholen kann.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Allein in der Tatsache, dass man auf eine Stelle etwas fester drücken muss als auf andere, sehe ich noch keinen erheblich Mangel, der irgendwelche Rechte auslösen würde. Die Betonung liegt dabei auf "etwas".

Der aufzuwendende Druck darf natürlich nicht so groß sein, dass das Handy davon dauerhaft Schaden nimmt/nehmen kann.

Berry

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#4
 Von 
Mario19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"Etwas fester" sagt der VK, doch in Wahrheit wie oben schon gesagt braucht man Glück das der Home-Button reagiert, zudem muss man ziemlich drauf drücken, dass er überhaupt reagiert. Es kann ja nicht sein, dass man minutenlang probieren muss bis er endlich reagiert.

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#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Mario19):
Nein, er hat die Gewährleistung in seiner Anzeige und auch nicht vor Ort ausgeschlossen, aber er hat die Anzeige bei eBay
gelöscht und ich weiß Nicht ob man diese zurückholen kann.


Da die Anzeige weg ist (Screenshot wahrscheinlich nicht gemacht, oder?), bleibt dann eben die Frage der Beweisbarkeit.

Zitat (von Mario19):
Etwas fester" sagt der VK, doch in Wahrheit wie oben schon gesagt braucht man Glück das der Home-Button reagiert, zudem muss man ziemlich drauf drücken, dass er überhaupt reagiert. Es kann ja nicht sein, dass man minutenlang probieren muss bis er endlich reagiert.


Das ist schon ein erheblicher Mangel!
Ich würde es noch mal auf die höfliche Art mit dem Verkäufer versuchen und ihn bitten, nachzubessern oder das Gerät gegen Geld zurückzunehmen.
Sollte das nicht funktionieren, dann eine ordentliche Frist (14 Tage) per Einwurfschreiben bzgl. einer Nachbesserung.
Falls keine Reaktion kommt, zivilrechtliche Schritte einleiten.

Ich empfehle mich.

-- Editiert von Seb_Weniger am 04.07.2016 12:31

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#6
 Von 
Mario19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe mich mit EbayKleinanzeigen in Verbindung gesetzt und sie haben mir dies als Antwort gegeben.

"Als Marktplatzbetreiber wünschen wir uns, dass jeder Verkäufer seinen angebotenen Artikel mit allen Vor- und Nachteilen beschreibt. Da nach Ihrer Beschreibung der gelieferte Artikel maßgeblich von der Beschreibung des Verkäufers abweicht, empfehlen wir Ihnen, dem Verkäufer eine letzte Frist zur Nachbesserung zu setzen. Sollte er der Aufforderung nicht nachkommen, ist es unter Umständen notwendig, eine Strafanzeige zu stellen bzw. zivilrechtliche Schritte einzuleiten."

Außerdem haben sie mir als Anhang noch die komplette Anzeige mitgeschickt, somit hätte ich den Beweis.

Muss man die Frist schriftlich mit Brief Scheiben?
Ich habe nämlich nur die Handynummer vom VK und da wir uns an einem öffentlichen Ort getroffen habe, weiß ich auch nicht wo er wohnt.

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#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Mario19):
Muss man die Frist schriftlich mit Brief Scheiben?

Jep. am besten per Einwurfschreiben.
Vor- und Nachname nicht bekannt?

Ich empfehle mich.

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#8
 Von 
Mario19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, aber ich Finde über das Internet keine Adresse

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