Guten Abend,
ich habe vor einigen Tagen ein Handy auf eBay erstanden, dass als voll funktionsfähig und als ca. 1,5 Jahre alt beschrieben wurde.
Die 20MP Kamera kann nicht fokussieren und macht deshalb nur unbrauchbar verschwommene Bilder sobald man sich 10cm vom Objekt entfernt. Nach meiner Internetrecherche und dem sehr guten äußerlichen Zustand des Gerätes zufolge gehe davon aus, dass dies ein nicht so seltener Produktionsfehler ist, den die zweijährige Garantie umsonst beseitigt hätte und die Kamera nicht durch äußere Einflüsse zu Schaden kam. Durch das Prüfen der Seriennummer hat sich jedoch herausgestellt, dass die Garantie vor dem Kauf erloschen ist und ich nun selbst für die Reperatur aufkommen muss.
Ich beantragte zwar die Rücknahme der Ware, aber der Verkäufer beharrt darauf, dass die Kamera Bilder mache und er für einen Produktionsfehler nicht zu belangen sei. Wodurch ich mich in meiner Theorie bestärkt fühle, dass die Kamera nie vernünftig funktioniert hat und das Problem bekannt war. Die negative Bewertung mit falschen Aussagen folgte auf dem Fuße.
Da im Verkauf kein Paypal angeboten wurde, überwies ich den Betrag, wodurch ich nun vor der Frage stehe, wie und ob ich weiter vorgehen kann, da sich eBay wie ich erfahren musste nicht einschaltet, weil sie nur Zahlungen via Paypal beeinflussen können.
Es scheint mir ein irrwitziger Aufwand für 135,00 Euro zivil gegen denn Verkäufer vorzugehen, abgesehen von der Tatsache, dass ich mir dies nicht leisten kann und es Aussage gegen Aussage steht.
Muss ich mich damit abfinden, dass ich ein Verlustgeschäft gemacht habe? Danke schon einmal im Voraus. Dies niederzuschreiben hat schon ein wenig geholfen.
-- Editiert von grohr am 08.04.2019 03:01
Artikel mit Mangel gekauft - leider via Überweisung gezahlt
8. April 2019
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Frage vom 8. April 2019 | 02:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel mit Mangel gekauft - leider via Überweisung gezahlt
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 8. April 2019 | 12:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Zitatden die zweijährige Garantie umsonst beseitigt hätte :
ZitatDurch das Prüfen der Seriennummer hat sich jedoch herausgestellt, dass die Garantie vor dem Kauf erloschen ist :
Und warum genau ist die zweijährige Garantie schon vor dem Kauf erloschen?
Ansonsten hat man das Problem, das man bei Privatverkäufern als Käufer halt die gesamte Beweislast trägt.
#2
Antwort vom 8. April 2019 | 14:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Harry,
Die Garantie ist erloschen, weil das Handy älter als zwei Jahre ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. April 2019 | 15:45
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatHallo Harry, :
Die Garantie ist erloschen, weil das Handy älter als zwei Jahre ist.
Kann man das sicher beweisen?
Dann wäre eine zugesicherte Eigenschaft (Alter 1,5 Jahre) nicht erfüllt und der Vk müsste nachbessern.
#4
Antwort vom 8. April 2019 | 22:58
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Zitat:Da im Verkauf kein Paypal angeboten wurde
Du kannst dich weohl nur GLÜCKLICH schätzen, dass dein PP angeboten würde, denn ich gehe mal davon aus, dass du dir sonst darüber das Geld zurückgeholt hättest. Dass allerdings wäre eine recht teure Angelegenheit für dich geworden, da dein VK dann direkt ohne weiteres einen Anwalt auf DEINE Kosten hin beauftragen könnte sich das wiederrechtlich zurückgeholte Geld wieder von Dir zu beschaffen!Zitat:da sich eBay wie ich erfahren musste nicht einschaltet, weil sie nur Zahlungen via Paypal beeinflussen können.
Kannst du beweisen, dass das schon vor dem Versand an Dich so war? Nicht nur vermuten, BEWEISEN!?Zitat:Die 20MP Kamera kann nicht fokussieren und macht deshalb nur unbrauchbar verschwommene Bilder sobald man sich 10cm vom Objekt entfernt
#5
Antwort vom 8. April 2019 | 22:59
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatDann wäre eine zugesicherte Eigenschaft (Alter 1,5 Jahre) nicht erfüllt und der Vk müsste nachbessern. :
Korrekt, da wäre der Wortlaut von dem
Zitatund als ca. 1,5 Jahre alt beschrieben wurde. :
interessant.
#6
Antwort vom 9. April 2019 | 07:17
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Zitat:ZitatDann wäre eine zugesicherte Eigenschaft (Alter 1,5 Jahre) nicht erfüllt und der Vk müsste nachbessern. :
Korrekt, da wäre der Wortlaut von dem
Zitatund als ca. 1,5 Jahre alt beschrieben wurde. :
interessant.
Insbesondere kommt es da auf Kaufalter und Baujahr an. Bei Autos jetzt eher ein Problem, als bei Handys. Bei letzteren ist mit Alter landläufig das Kaufalter gemeint, äußerst selten das Produktionsdatum. Garantien gelten idR auch ab diesem Datum. Ausnahmen bilden Garantien, welche ab Datum der Erstaktivierung gelten. Da dürfte aber die Beschreibung „Alter" kaum zutreffen.
#7
Antwort vom 25. April 2019 | 10:29
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie negative Bewertung mit falschen Aussagen folgte auf dem Fuße. :
Verstehe ich dich richtig? Der Verkäufer hat dich negativ bewertet? Das geht schon sehr lange nicht mehr.
#8
Antwort vom 25. April 2019 | 13:37
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 7x hilfreich)
Bei Ebay nicht, vielleicht wurde der Kauf über Ebay Kleinanzeigen getätigt, da können beide Seiten bewerten, sobald zweimal pro Käufer/Verkäufer hin und her geschrieben wurde.
War das Handy gut verpackt?
Wenn es eindeutig ist, dass das Handy älter als zwei Jahre ist und in der Anzeige 1,5 Jahre alt stand, könntest du ihn wegen Betrug anzeigen.
#9
Antwort vom 26. April 2019 | 14:24
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatBei Ebay nicht, vielleicht wurde der Kauf über Ebay Kleinanzeigen getätigt, da können beide Seiten bewerten, sobald zweimal pro Käufer/Verkäufer hin und her geschrieben wurde. :
Ok. Nicht bedacht. Die Funktion ist ja auch relativ neu. Gibt es, glaube ich, erst seit Ende letzten Jahres.
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