Artikel mit Mangel gekauft - leider via Überweisung gezahlt

8. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
grohr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel mit Mangel gekauft - leider via Überweisung gezahlt

Guten Abend,

ich habe vor einigen Tagen ein Handy auf eBay erstanden, dass als voll funktionsfähig und als ca. 1,5 Jahre alt beschrieben wurde.

Die 20MP Kamera kann nicht fokussieren und macht deshalb nur unbrauchbar verschwommene Bilder sobald man sich 10cm vom Objekt entfernt. Nach meiner Internetrecherche und dem sehr guten äußerlichen Zustand des Gerätes zufolge gehe davon aus, dass dies ein nicht so seltener Produktionsfehler ist, den die zweijährige Garantie umsonst beseitigt hätte und die Kamera nicht durch äußere Einflüsse zu Schaden kam. Durch das Prüfen der Seriennummer hat sich jedoch herausgestellt, dass die Garantie vor dem Kauf erloschen ist und ich nun selbst für die Reperatur aufkommen muss.

Ich beantragte zwar die Rücknahme der Ware, aber der Verkäufer beharrt darauf, dass die Kamera Bilder mache und er für einen Produktionsfehler nicht zu belangen sei. Wodurch ich mich in meiner Theorie bestärkt fühle, dass die Kamera nie vernünftig funktioniert hat und das Problem bekannt war. Die negative Bewertung mit falschen Aussagen folgte auf dem Fuße.

Da im Verkauf kein Paypal angeboten wurde, überwies ich den Betrag, wodurch ich nun vor der Frage stehe, wie und ob ich weiter vorgehen kann, da sich eBay wie ich erfahren musste nicht einschaltet, weil sie nur Zahlungen via Paypal beeinflussen können.

Es scheint mir ein irrwitziger Aufwand für 135,00 Euro zivil gegen denn Verkäufer vorzugehen, abgesehen von der Tatsache, dass ich mir dies nicht leisten kann und es Aussage gegen Aussage steht.

Muss ich mich damit abfinden, dass ich ein Verlustgeschäft gemacht habe? Danke schon einmal im Voraus. Dies niederzuschreiben hat schon ein wenig geholfen.

-- Editiert von grohr am 08.04.2019 03:01

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von grohr):
den die zweijährige Garantie umsonst beseitigt hätte

Zitat (von grohr):
Durch das Prüfen der Seriennummer hat sich jedoch herausgestellt, dass die Garantie vor dem Kauf erloschen ist

Und warum genau ist die zweijährige Garantie schon vor dem Kauf erloschen?



Ansonsten hat man das Problem, das man bei Privatverkäufern als Käufer halt die gesamte Beweislast trägt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
grohr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,
Die Garantie ist erloschen, weil das Handy älter als zwei Jahre ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von grohr):
Hallo Harry,
Die Garantie ist erloschen, weil das Handy älter als zwei Jahre ist.


Kann man das sicher beweisen?
Dann wäre eine zugesicherte Eigenschaft (Alter 1,5 Jahre) nicht erfüllt und der Vk müsste nachbessern.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Da im Verkauf kein Paypal angeboten wurde

Zitat:
da sich eBay wie ich erfahren musste nicht einschaltet, weil sie nur Zahlungen via Paypal beeinflussen können.
Du kannst dich weohl nur GLÜCKLICH schätzen, dass dein PP angeboten würde, denn ich gehe mal davon aus, dass du dir sonst darüber das Geld zurückgeholt hättest. Dass allerdings wäre eine recht teure Angelegenheit für dich geworden, da dein VK dann direkt ohne weiteres einen Anwalt auf DEINE Kosten hin beauftragen könnte sich das wiederrechtlich zurückgeholte Geld wieder von Dir zu beschaffen!

Zitat:
Die 20MP Kamera kann nicht fokussieren und macht deshalb nur unbrauchbar verschwommene Bilder sobald man sich 10cm vom Objekt entfernt
Kannst du beweisen, dass das schon vor dem Versand an Dich so war? Nicht nur vermuten, BEWEISEN!?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Dann wäre eine zugesicherte Eigenschaft (Alter 1,5 Jahre) nicht erfüllt und der Vk müsste nachbessern.

Korrekt, da wäre der Wortlaut von dem
Zitat (von grohr):
und als ca. 1,5 Jahre alt beschrieben wurde.

interessant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Guruhu):
Dann wäre eine zugesicherte Eigenschaft (Alter 1,5 Jahre) nicht erfüllt und der Vk müsste nachbessern.

Korrekt, da wäre der Wortlaut von dem
Zitat (von grohr):
und als ca. 1,5 Jahre alt beschrieben wurde.

interessant.


Insbesondere kommt es da auf Kaufalter und Baujahr an. Bei Autos jetzt eher ein Problem, als bei Handys. Bei letzteren ist mit Alter landläufig das Kaufalter gemeint, äußerst selten das Produktionsdatum. Garantien gelten idR auch ab diesem Datum. Ausnahmen bilden Garantien, welche ab Datum der Erstaktivierung gelten. Da dürfte aber die Beschreibung „Alter" kaum zutreffen.

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#7
 Von 
M.Maier123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von grohr):
Die negative Bewertung mit falschen Aussagen folgte auf dem Fuße.


Verstehe ich dich richtig? Der Verkäufer hat dich negativ bewertet? Das geht schon sehr lange nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Bei Ebay nicht, vielleicht wurde der Kauf über Ebay Kleinanzeigen getätigt, da können beide Seiten bewerten, sobald zweimal pro Käufer/Verkäufer hin und her geschrieben wurde.

War das Handy gut verpackt?

Wenn es eindeutig ist, dass das Handy älter als zwei Jahre ist und in der Anzeige 1,5 Jahre alt stand, könntest du ihn wegen Betrug anzeigen.

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#9
 Von 
M.Maier123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nora2030):
Bei Ebay nicht, vielleicht wurde der Kauf über Ebay Kleinanzeigen getätigt, da können beide Seiten bewerten, sobald zweimal pro Käufer/Verkäufer hin und her geschrieben wurde.


Ok. Nicht bedacht. Die Funktion ist ja auch relativ neu. Gibt es, glaube ich, erst seit Ende letzten Jahres.

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