Artikel nicht erhalten - Bewertung??

7. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)
Artikel nicht erhalten - Bewertung??

hallo,

ich gehe im moment anwaltlich gegen einen verkäufer vor weil dieser die lieferung verweigert hat. angeblich hätte ich ihm die lieferadresse nicht genannt aber das ist ja unsinn weil das ebay system ja alles hergibt.

jetzt möchte ich ihn natürlich deswegen auch negativ bewerten aber er wird es sicherlich dann aus rache auch machen obwohl ich pünktlich bezahlt habe (mehr brauche ich als käufer ja auch nicht machen).

lässt sich die voraussichtliche negativ gegenbewertung irgendwie verhindern oder muss ich damit leben? käuferschutz funktioniert nicht weil der artikel unter dem mindestwert dafür liegt.

vielen dank vorab

Problem bei eBay und Co?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Lässt sich die voraussichtliche negativ gegenbewertung irgendwie verhindern oder muss ich damit leben?*

Du wirst damit leben müssen. Du könntest sie nur von ebay entfernen lassen, wenn sie beleidigungen oder andere strafrechtlich relevante äußerungen enthält. Wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen enthält, kannst du gerichtlich dagegen vorgehen.

Aber wenn dem VK einfach deine Nase nicht gefällt und er einfach nur Rot bewertet, hast du keine Handhabe dagegen.


-- Editiert von normi am 07.09.2006 14:26:36

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

das find ich aber doof :(

vielen dank

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#3
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

mach dir doch wegen einer roten keinen Kopf; Du kannst ja einen entsprechenden Komentar darunter setzen.

Sternchen

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#5
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Was ist das denn für ein Verhalten?

Geht es bei den Bewertungen nicht darum, dass Verhalten des jeweils anderen Vertragspartners zu charakterisieren?

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#6
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Schrumpfgermane hat da im wesentlichen schon recht. Allerdings funktioniert es tasächlich nur von VK zu K, dh nur bei nicht bezahlten Artikeln. Im übrigen kann der K zwar bewerten, aber der Bewertungspunkt wird entfernt, text bleibt stehen.

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#11
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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#12
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich fass es nicht...,gebrauchte Kinderklamotten!
Wie war das doch mit den 10 000 Briefmarken...?


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#13
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@schrumpfgermane

das erste Urteil ist mir bereits heute morgen über den weg gelaufen. man schaue sich mal den sturm der entrüstung bei den kommentaren an.

ich muß gestehen, ich bin auch ziemlich fassungslos. wohin soll das noch führen? ich frage mich ernhaft welche kriterien man noch für einen privatverkauf anwenden kann. bisher war allen klar. wenn man sachen aus dem privatbesitz verkauft, die man schon lange besitzt und nicht mehr braucht, ist es privat.

und nun? ich verkaufe meist 10-20 sachen pro monat. manchmal löse ich aber teile meine sehr großen büchersammlung auf. da kommen schon mal 100 oder mehr bücher in wenigen wochen zusammen. mal im ernst. ich würde bis zum letzten blutstropfen kämpfen wenn mir ein winkeladvokat daraus einen strick drehen wollte.

mit diesem urteil ist eine grenze überschritten. hier kann jeder normal denkende mensch nur noch mit dem kopf schütteln. für mich ein echter skandal. blebt zu hoffen, daß die überlegungen zur berufung positiv ausfallen.

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#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Hier eine Geschichte mit demselben Abmahnanwalt. Man muß sich nur gegen solch rechtsmißbräuchliche Abzocke wehren:

<a href="http://www.frsw.de/internet1.htm#Widerstand%20einer%20Freiburgerin%20gegen%20Abmahnungsmissbrauch%20erfolgreich">http://www.frsw.de/internet1.htm#Widerstand%20einer%20Freiburgerin%20gegen%20Abmahnungsmissbrauch%20erfolgreich</a>

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#16
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Hilft ja nix: 'Back to the roots.' Morgens halb vier aufstehen, Auto packen und ab auf den Flohmarkt. ;)

-----------------
"Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider. "

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#17
 Von 
Plastikware
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)


Eine negative Bewertung bringt einem die Ware in einem solchen Fall bestimmt nicht ins Haus.
Eigentlich ist die Bewertung in einem solchen Fall ohnehin völlig irrelevant - was soll das bewirken ???

Da hilft nur eines: Anmahnen (schriftlich) und Frist von 14 Tagen zur Lieferung setzen. Nach Ablauf der Frist den gezahlten Betrag zurück zu fordern.
Zahlt der VK nicht - Inkasso-Büro einschalten und gerichtlich eintreiben lassen.

Parallel kann man eBay ne Mail schreiben - aber das ist so sinnvoll wie das Polarmeer mit einer Kerze zum Schmelzen bringen zu wollen. Also einmal garnicht.

Zu dem hier geäußertem Verhalten einem Käufer immer die Bewertung zurück zu geben die er selbst abgibt:

So ein Blödsinn ! Das erwartet der Käufer doch (siehe dieses Thema). Aber wenn der Käufer dann plötzlich eine positive Bewertung erhält mit Inhalt wie z.B. "Dieser Käufer ist nur bedingt geschäftsfähig" oder "Dieser Käufer bewertet falsch - aber warum sollen wir es auch tun" !
Das regt zum Nachdenken an und glaubt mir: Darüber regen sich unfaire Käufer viel mehr auf :o)
Und potentielle Kunden des VK, welche das lesen halten das garantiert für seriöser. Sieht man beim VK eine negative und beim Käufer ebenfalls denken die meisten doch sowieso: "Ach, wieder mal eine Rachebewertung" !

Denn mal ehrlich: Die meisten haben reine Käufer-Accounts. Verkaufen tun die meisten über einen zweiten Account.
Einen Käufer kann es doch egal sein, wenn er negative Bewertungen im Profil stehen hat - er kann ja trotzdem weiter kaufen nach Belieben.
Ein Verkäufer hingegen bekommt dumme Fragen gestellt und wird gleich verdächtigt unseriös zu sein oder bekommt weniger Gebote.

So gesehen ist das Bewertungssystem ohnehin Müll.

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#18
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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