Frage 1:
Wenn man selbst nach 2-3 Wochen nach Vorkassezahlung bei einer eBay-Auktion die Ware nicht erhalten hat und dem Verkäufer nach etwa 2 Wochen eine Frist setzt (reicht hier eMail?), muss man den Artikel dann bei Eintreffen nach dieser Frist noch annehmen, oder kann man ihn einfach ablehnen?
Frage 2:
Was wäre, wenn der Verkäufer nicht liefert, weil das Versandunternehmen den Artikel verloren hat, diesen aber nach Wochen wiederfindet?
Was macht man dann mit dem nach Wochen plötzlich eintreffenden Artikel, den man nun aber garnicht mehr braucht.
Außerdem verlieren gerade Elektroartikel mit der Zeit an Wert.
Zusätzliche Info: Der Verkäufer meint in beiden Fällen, das Versandunternehmen hätte den Artikel verloren, antwortet aber nun nicht mehr und gibt auch keinen Beweis für die Abgabe des Pakets bei einem Versandunternehmen.
Vielen Dank für hilfreicht Antworten.
-- Editiert am 28.12.2009 19:59
Artikel nicht erhalten - Rücktritt von Kauf?
28. Dezember 2009
Thema abonnieren
Frage vom 28. Dezember 2009 | 19:57
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Artikel nicht erhalten - Rücktritt von Kauf?
#1
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 20:37
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 276x hilfreich)
quote:
reicht hier eMail?
Nö, da im Streitfall der Zugang der Fristsetzung nicht beweisbar ist.
quote:
Was macht man dann mit dem nach Wochen plötzlich eintreffenden Artikel, den man nun aber garnicht mehr braucht.
Da muß man eben rechtzeitig beweisbar (!) eine Frist setzen. Danach kann man dann zurücktreten und muß nichts mehr nehmen, was Wochen später eintrudelt.
Tut man aber gar nichts, bleibt der Kaufvertrag wirksam und man muß die Ware nehmen, auch wenn man sie "nicht mehr braucht".
-----------------
""
#2
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 20:48
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Und wenn die Adresse, die bei eBay hinterlegt ist, falsch ist?
Und jetzt?
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