Artikel nicht versendet

12. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
mikkaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Artikel nicht versendet

Hallo,

mir wurde bei Ebay ausserhalb der Auktion ein Iphone angeboten, sodass ich mich dem Verkäufer auf einen Preis einigte und das Geld daraufhin überwies.

Leider habe ich den Artikel, trotz langem hin und her nicht bekommen.

Eine Anzeige bei der Polizei brachte mir die Tatsache, dass das Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, da der Beklagte eine weitere Strafe erwarte und dieser Betrugsdelikt nicht beträchlich ins Gewicht fiele.

Was kann ich nun noch tun ?

Vielen Dank für eure Hilfe

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

quote:
Was kann ich nun noch tun ?
Wahrscheinlich nur noch deinem Geld weiteres hinterherwerfen.

Du kannst deinen VK nun verklagen, musst aber erstmal Anwalt und Gerichtskosten selber vorrauszahlen, diese könntest du zwar von deinem VK zurückverlanegen,aber wenn er nicht zahlungsfähig ist, dann bekommst du auch nichts.

Du musst dir überlegen, willst du noch mehr Geld investieren, oder ob du das Ganze als einfach dumm gelaufen hinnimmst...

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikkaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Rechtsschutz-Versicherung hätte ich und eigentlich auch einen Anwalt bereits mit dem Fall beauftragt, aber der lässt seit Wochen/Monaten auch nichts mehr von sich hören ..

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wann war das Ganze? Sprich: Ab wann wäre es verjährt?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.05.2013 22:16:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 32x hilfreich)

quote:
aber der lässt seit Wochen/Monaten auch nichts mehr von sich hören ..


Wahrscheinlich weil es nix zu holen gibt (hat der Betrüger schon eine Pfändung von Ihnen laufen?).
Ich warte seit 4 Jahren auf mein Geld, der VK bekam eine Geldstrafe (natürlich fließt der Betrag dann in die Staatskasse) und ist zu faul um arbeiten zu gehen, d.h. es gibt nix zu pfänden.
Schreiben Sie das Geld besser ab. :-/

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-- Editiert Miss.Nevaeh am 13.12.2012 11:48

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Abschreiben sollte man erst, wenn man die Fakten und Vermögensverhältnisse kennt. :)
Ohne irgendwelche Informationen einfach eine Forderung abschreiben sollte man IMHO nicht. Davon ab sind Titel bis zu 30 Jahre gültig. Da kann man sich nur mit RSB im Rahmen einer Insolvenz rausretten und bei Betrug u.ä. eine RSB zu erhalten, halte ich für fragwürdig.

Soweit möglich sollte man wenigstens versuchen, das in Richtung eines Titels zu bringen. Meine Empfehlung. Auch wenn man geld investieren muss, das kann man denke ich wie ein Sparschwein ansehen, was irgendwann in 20 Jahren ausbezahlt wird.

Wenn es sich um einen 80jährigen Rentner handelt, wenn er Tendenz hat abzuhauen wo kein Auslieferungsabkommen besteht, irgendwas dergleichen, dann würde ich es auch von vornherein abschreiben.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 13.12.2012 12:56

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.05.2013 22:16:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 32x hilfreich)

quote:
Davon ab sind Titel bis zu 30 Jahre gültig


Naja, bei "solchen" Menschen, ich weiß nicht...
Klar kann man 30 Jahre lang pfänden (und natürlich geht da auch nix mit Restschuldbefreiung) aber wenn der Betrüger immer auf Sozialgelder angewiesen sein wird sieht es für den Geschädigten leider "düster" aus.
Ich melde mich in 26 Jahren und berichte was bei mir rausgekommen ist. ;-)

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-- Editiert Miss.Nevaeh am 13.12.2012 13:59

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michelle01
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 35x hilfreich)

viel kannst du denke ich mal nicht tun, da der verkauf außerhalb einer ebay-auktion stattfand, hast du keine nachweise, keinen schutz! aber sowas sollte man ja auch nicht machen, dafür gibts ja ebay um solche geschäfte dort abzuwickeln.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mikkaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Also den gesamten Schriftverkehr habe ich natürlich noch.
Darin steht auch, dass der VK erst den Artikel los schicken wollte, dann wäre was dazwischen gekommen, aber er würde es umgehend schicken und irgendwann wollte er dann sogar das Geld zurückschicken, aber danach nichts mehr gehört ..

Das ganze ist anfang des Jahres passiert ..

Kann mir denn wer vielleicht noch nen Anwalt empfehlen, der sich auch mit solchen Fällen beschäftigt ?



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
Viel kannst du denke ich mal nicht tun, da der verkauf außerhalb einer ebay-auktion stattfand, hast du keine nachweise, keinen schutz!
Es gibt auch eine Welt ohne Ebay.
Verträge und Schulden sind auch auch ausserhalb Ebays möglich und genauso gültig!

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mikkaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Kann mir hier jemand nen Anwalt .. auch online empfehlen ?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mikkaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Keiner ne Idee ?

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1x Hilfreiche Antwort

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