Hallo,
vor längerer Zeit habe ich bei Ebay etwas ersteigert. Da der Verkäufer nicht zu den von Ihm angegebenen Versandkosten versenden wollte ging dies alles lange hin und her. Letztendlich sollte er mir dann das Geld zurücküberweisen da ich einfach keine Nerven mehr hatte.
Nun aber die böse Überraschung nach 2 maliger Aufforderung hat er zwar Geld überwiesen, jedoch nur 40 von den "bezahlten" 60 Euro mit Begründung - er hatte ja Lagerkosten. Da der Artikel aber nicht wegen meinem Verschulden dort Stand ist es ja nicht meine Schuld oder? Zudem glaube ich das er gar kein Recht auf Lagerkosten hat oder?
Wie schaut hier die rechtliche Lage aus und ist es möglich in dem Fall einen Mahnbescheid an Ihn gehen zu lassen? Und wer zahlt mir dann die Kosten von Mahnbescheid oder evtll. einen Anwalt?
Und falls ich einen gerichtlichen Mahnbescheid anweise - wie funktioniert das, hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?
Gruß
alesa
Artikel nie erhalten - Verkäufer überweist nicht kompletten Betrag zurück
--- editiert vom Admin
da der verkäufer nicht zu den angegebenen versandkosten versenden wollte, können die lagerkosten wohl nicht zu lasten des käufers gehen. ich nehme an , dass der vk letztendlich höhere versandkosten verlangt hat als ursprünglich angegeben. und die angegebenen portokosten werden vertragsbestandteil.
von daher kann m.m.n. der käufer auf lieferung zu diesen konditionen bestehen. wenn man sich einigt das geschäft ruckabzuwickeln, darf dem käufer daraus kein schaden entstehen. schliesslich kommt dieser hier dem vk entgegen.
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@ catwelatze - so ist es gewesen. Nach dem mir das dann zu lange hin und her ging und ich das geld momentan brauche wollte ich eben eine Kaufrückabwicklung.
aber lohnt sich ein Mahnbescheid oder ähnliches? oder zahle ich im endeffekt nur noch mehr drauf=
Hallo,
der Mahnbescheid kostet Dich erstmal Geld. Etwa 20,- Euro, wenn Du einen Mahnbescheid im Schreibwarenhandel kaufst und dann zustellen läßt.
Vorher musst Du ein Einschreiben schicken, mit einer Fristsetzung, damit der VK im Verzug ist.
Dein Risiko ist, dass der VK dem Mahnbescheid einfach widerspricht. Dann musst Du eine Verfahren eröffnen und auch hier erstmal zahlen.
Ich denke wegen 20,- Euro ist da das Risiko recht hoch, auch wenn die Sache an sich klar sein sollte. Aber keiner weiß, was dann der Richter entscheidet...
--- editiert vom Admin
ok danke euch...
dann werd ich das ganze dann doch sein lassen.
Und jetzt?
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