Artikel schlecht Verpackt - Was nun?

23. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
firefoxy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Artikel schlecht Verpackt - Was nun?

Ich habe da mal eine Frage:

Habe eine Saeco Kaffeevollautomaten ersteigert und geliefert bekommen,
das Problem der Artikel ist stark Beschädigt - Was ich aber anmerken muss
ist das derVersänder DHL nach meiner Meinung mal nicht Schuld ist.

Der Verkäufer verpackt die 16Kg Maschine in einen zu kleinen aus dünner Pappe
bestehenden Karton und als Polster würd noch etwas Papier dazugetan.

Ergebnis:
Die Maschine drückt das wenige Papier zusammen und lässt das Paket ausleihern,
würd nur noch durch viel Paketklebeband zusammengehalten.
Keine äusseren Beschädigungen!

Wenn ich die Maschine sehe und daneben die Verpackung - man Glaubt es nicht
:-((


Verkäufer Meinung: Pech gehabt - Post hat Paket angenommen - also muss es
gut gewesen sein - und das ist eben mein Problem. Punkt!

Fakten: Privat - Privat , Gewährleistung versucht auszuschliessen.

Aber kann ich euch natürlich keine Garantie geben und zurücknehmen ist auch nicht möglich. Ich berechne den Versicherten versand falls
Ihr es wissen wollt, damit nix schief geht.



Was kann ich nun tun?


Gruß
Florian

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1708x hilfreich)

Bei versichertem Versand ist der K doch glücklich.
Entweder es ist ein Versicherungsfall, dann muß das Versandunternehmen zahlen.
Oder es ist keiner, weil der VK schlecht verpackt hat, dann ist der VK verantwortlich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Wenn die Annahme der Sendung nicht verweigert wurde wegen Transportschaden schaut es schlecht aus mit Leistung der DHL.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1708x hilfreich)

Wenn die Annahme der Sendung nicht verweigert wurde wegen Transportschaden schaut es schlecht aus mit Leistung der DHL.

Ich wüßte nicht, wieso der Empfänger, der mit DHL gar keinen Vertrag hat, an eine DHL-AGB gebunden wäre, die Ersatz nur bei Annahmeverweigerung zubilligt. Oder wieso der VK in Beziehung zu DHL vom Verhalten eines Dritten abhängig machen muß, ob er eine vertragliche Leistung in Anspruch nehmen kann.

Das kann dem K aber auch egal sein. Bei versichertem Versand schuldet der VK ihm die Lieferung, nicht DHL.

0x Hilfreiche Antwort

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