Artikel unvollständig - Rücktritt?

20. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
stay_tuned
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Artikel unvollständig - Rücktritt?

Hallo,

ich habe kürzlich auf Ebay eine AverMedia Live Gamer HD Videokarte gekauft. (http://www.ebay.de/itm/151059517918)
Diese kam heute an, leider fehlten einige Teile, wie Treiber CD und Kabel.
Ich war davon ausgegangen, dass diese enthalten waren, dementsprechend bin ich nun ein wenig enttäuscht.
Da aber in der Artikelbeschreibung nie eine Rede von diesen Teilen war, ist dies meine Schuld und kein Grund vom Kauf zurücktreten zu können.

Nun habe ich jedoch gesehen, dass die "Separate Aufnahmetaste" nicht enthalten ist.
Ich habe den Verkäufer diesbezüglich angeschrieben und dieser meinte, er könnte diese nachsenden.

Meine Frage,
"muss" ich das Angebot vom Verkäufer annehmen oder kann ich vom Kauf zurücktreten?
/e Nun hat sich der Käufer gemeldet und meinte, er hätte die Taste bereits mit dem Artikel gesendet. Dies stimmt allerdings NICHT. Eine weitere Person war anwesend beim öffnen des Paketes und kann bezeugen, dass diese Taste nicht vorhanden war.
Habe ich nun eine Chance auf einen Rücktritt, sollte mir der Verkäufer diese Taste nun nicht zusenden? Er beruft sich in seiner Nachricht nochmal darauf, dass das Rückgaberecht auf seiner Seite stehen würde.

Grüße

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-- Editiert stay_tuned am 20.06.2013 21:29

-- Editiert stay_tuned am 20.06.2013 21:45




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 565x hilfreich)

quote:
"muss" ich das Angebot vom Verkäufer annehmen oder kann ich vom Kauf zurücktreten?


Der VK hat bei Mängeln ein Recht auf Nachbesserung.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stay_tuned
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Dem bin ich auch bereit einzuwilligen, wenn dies sein Recht ist.
Nun hat er mir aber nun geschrieben, dass er das Teil nicht finden kann, es also mit gesendet haben muss. Das ist aber definitiv nicht der Fall.

Ich habe ihm zurückgeschrieben, dass, wenn er das fehlende Teil nicht nachsendet, ich vom Kauf zurücktreten möchte, da die Artikelbeschreibung eindeutig fehlerhaft ist.
Gibt es irgendwelche firsten die der Verkäufer nun einhalten muss? Und wie sollte vorgegangen werden, wenn der Verkäufer den Rücktritt verweigert?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 565x hilfreich)

quote:
dass er das Teil nicht finden kann, es also mit gesendet haben muss


Das ist ja nun keine Begründung. Im Gegenteil gibt er damit ja zu, daß er keine Zeugen dafür hat, das Teil mitgesendet zu haben. Du hast aber nach eigenem Bekunden Zeugen für das Auspacken. Verlust auf dem Transportweg kann man in der Situation wohl auch ausschließen. Also ist der VK nach wie vor in der Bringschuld.

quote:
Gibt es irgendwelche firsten die der Verkäufer nun einhalten muss?


Ja, und zwar die, die der K ihm setzt. (Angemessen, d.h. 14 Tage sollten es schon sein.)

quote:
Und wie sollte vorgegangen werden, wenn der Verkäufer den Rücktritt verweigert?


Unterschiedlich. Man könnte den VK auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübereignung der Ware verklagen. Oder man kauft sich das fehlende Teil nach und fordert (wieder: ggfs. gerichtlich) die Kosten dafür beim VK ein.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stay_tuned
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay, vielen Dank für deine Antworten.
Der Verkäufer hat sich seit meiner letzten Nachricht nicht mehr gemeldet.
Sollte er sich bis morgen Abend nicht melden, werde ich ihm eine Nachrichten senden, dass er 14 Tage Zeit hat, das fehlende Teil zu senden.
/e Nun hat sich der Verkäufer doch gemeldet. Er meinte, er könnte nichts weiter für mich tuen, da er seinen Artikel so verkauft hat, wie es in der Artikelbeschreibung stand. Was ja offensichtlich falsch ist.
Desweiteren meinte er, es hätte ihm jemand beim verpacken des Artikels zugeschaut.
Ich habe ihm geschrieben, dass er nun 14 Tage Zeit hätte das fehlende Teil mir zuzusenden.
Außerdem habe ich ihm eine Teilrückerstattung angeboten, sollte er das Teil nicht mehr besitzen.

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-- Editiert stay_tuned am 21.06.2013 15:27

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