Guten Tag,
ich bin neu hier und habe auch schon eine Frage...
Ich habe vor kurzem einen Artikel verkauft, dazu kurze Details:
Verkauft für knapp 13Euro, Warenwert liegt bei knapp über 40Euro und eingestellt habe ich den Artikel als NEU.
Die Bezahlung verlief reibungslos, als ich den Artikel versandfertig machen wollte, ist mir aufgefallen, dass dieser schon gebraucht ist und einen großen Sprung hatte (Verpackung war im Neuzustand). Ich hatte von den Artikeln 3Stück und der letzte war nun leider ein "faules Ei".
Ich habe sofort den Käufer kontaktiert, alles erklärt etc., Rückerstattung schlägt er aus, da ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ich habe mir ein Angebot eingeholt und würde den Betrag für die Ersatzteilbeschaffung aus meiner Tasche aufstocken, allerdings will der Käufer das Teil, welches ich aber nicht besorgen kann, da ich dazu Händler sein müsste um Zugriff auf die Ersatzteilbestellung zu haben.
Nun meine Frage: Wie weit muss ich überhaupt gehen?
Wenn es mir nicht möglich ist, muss der Käufer doch wenigstens bei dem Geld zuschlagen oder!?
Habe gehört, dass die Ersatzteilbeschaffung im Rahmen des möglichen liegen muss, ansonsten muss der Käufer sich selbst kümmern.
Hoffe Ihr könnt mir helfen.
Danke
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Artikel verkauft, leider defekt --> Ersatzteil!?
12. August 2014
Thema abonnieren
Frage vom 12. August 2014 | 10:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Artikel verkauft, leider defekt --> Ersatzteil!?
#1
Antwort vom 13. August 2014 | 01:08
Von
Status: Unbeschreiblich (128700 Beiträge, 41115x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Nun meine Frage: Wie weit muss ich überhaupt gehen? <hr size=1 noshade>
Du musst genau das liefern, was Du verkauft hast.
Also NEU und nicht gebraucht und ohne Sprung.
Wenn Du "blind" verkaufst, ist das ein typischer Fall von "selbst schuld".
quote:<hr size=1 noshade>Wenn es mir nicht möglich ist, muss der Käufer doch wenigstens bei dem Geld zuschlagen oder!? <hr size=1 noshade>
Unmöglichkeit liegt hier aber nach eigener Schilderung gerade nicht vor.
Und "ist mir zu unbequem" zählt nicht.
quote:<hr size=1 noshade>Habe gehört, dass die Ersatzteilbeschaffung im Rahmen des möglichen liegen muss, ansonsten muss der Käufer sich selbst kümmern. <hr size=1 noshade>
Nein, das ist in dem Zusammenhang nur ein Gerücht.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 13. August 2014 | 11:07
Von
Status: Legende (18969 Beiträge, 10231x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Habe gehört, dass die Ersatzteilbeschaffung im Rahmen des möglichen liegen muss, ansonsten muss der Käufer sich selbst kümmern. <hr size=1 noshade>
Das ist teilweise richtig.
Im Gewährleistungsrecht hat der Käufer grundsätzlich die freie Wahl, ob er Reparatur des beschädigten Gegenstandes oder Neu-/Ersatzlieferung eines intakten Gegenstands fordert. Dieses Wahlrecht darf der Verkäufer auch erstmal nicht einschränken.
Es sei denn, die von Käufer getroffene Wahl ist für den Verkäufer unzumutbar.
Beispiel 1: An einer Waschmaschine ist eine einzige Schraube kaputt, der Käufer fordert aber eine neue Waschmaschine. Da kann der Verkäufer verlangen, dass sich der Kunde mit der Reparatur der Schraube begnügt.
Bespiel 2: Der Käufer eines Billig-Handys will unbedingt Reparatur statt Ersatzlieferung, weil auf dem Handy alle seine wichtigen Telefonnummern gespeichert sind. Da kann der Verkäufer die Reparatur ablehnen, wenn eine Reparatur viel teurer als eine Ersatzlieferung ist (was bei Elektronik-Geräten keine Seltenheit ist).
Erst wenn beide Varianten (Reparatur nd Ersatzlieferung) fehlgeschlagen oder zu recht abgeleht wurden, dann kommt ein Rücktritt in Betracht.
Für diesen Fall wäre das Also:
Falls die Ersatzteilbeschaffung wesentlich komplizierter / teurer ist als eine Neulieferung, kann die Ersatzteilbeschaffung verweigert werden. Dann muss aber eben auch ein intaktes Neugerät geliefert werden.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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#3
Antwort vom 13. August 2014 | 12:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke erstmal für die Antworten.
Das Problem ist einfach nur, dass es sich bei dem Artikel um ein Ersatzteil handelt, welches ich nicht einfach bei irgend einem Onlinehandel o.ä. bestellen kann. Es liegt also weder an Bequemlichkeit, noch an dem Willen, den Käufer zufrieden zu stellen. Ich kann den Artikel nicht liefern, außer ich werde spontan Händler und habe Zugriff auf den Ersatzteilkatalog. Ich weiß was das Teil kostet, mehr aber auch nicht. Also ist es für mich eigentlich nur noch über Geld zu regeln, das allerdings schlägt der Käufer aus. Werde aber mit Sicherheit auch keine 100Euro anbieten, für einen Artikel der nicht einmal die Hälfte wert ist.
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#4
Antwort vom 13. August 2014 | 13:23
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 410x hilfreich)
quote:
Ich kann den Artikel nicht liefern, außer ich werde spontan Händler und habe Zugriff auf den Ersatzteilkatalog.
Ist auch nicht nötig.
Sie können bei einem Händler kaufen und das Teil dann an Ihren Käufer schicken.
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