Artikel verkauft - Käufer will Artikel nicht mehr

24. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Björn_R
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel verkauft - Käufer will Artikel nicht mehr

Es einen LCD Fernseher bei eBay per Sofortkauf verkauft.(Verkäufer privat, Käufer privat) Auf den Fotos ersichtlich und in der Artikelbeschreibung wurde mehrmals darauf hingewiesen, das der Fernseher defekt ist(Panelbruch).
Der Käufer hat sich nach dem Kauf nicht mehr gemeldet. Erst als bei Ebay der nicht gezahlte Artikel gemeldet wurde, sendete der Käufer eine kurze Mail das dieser den Fernsehr nun doch nicht möchte da er "überlesen hat" das der Fernseher defekt ist.
In der Beschreibung wurde mit großer Fettschrift darauf hingewiesen das dieser defekt ist und auf den Bildern kann man den Schaden sehen.

Mit dem Sofortkauf ist der Käufer doch einen verbindlichen Kauf eingegangen oder nicht?
Wie stehen die Chancen das der Verkäufer das Geld bekommt und den Verkauf abschlißen kann?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8602 Beiträge, 4097x hilfreich)

Hallo,

also ein verbindlicher Kaufvertrag ist auf jeden Fall zustandegekommen, du könntest auch deine Rechte durchsetzen und den Käufer zum zahlen zu bewegen versuchen.

Du kannst ihm eine Frist setzen bis wan er den Fernseher bezahlen soll, dies solltest du als Enschreibeneinwurf machen. Sollte der Käufer nicht zahlen, kannst du dann weiter gegen ihn vorgehen.

Wenn du aber weiter gegen ihn vorgehst und einen Anwalt einschaltest, bedenke aber, daß du erstmal in Vorleißtung treten musst. Du würdest zwar die Kosten vom Käufer erstattet bekommen müssen, dies ist aber nur möglich, wenn dieser auch Zahlungsfähig ist...



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Ich würde es darauf beruhen lassen! Wenn Sie jetzt anfangen den zu verklagen haben sie erstmal zumindest wie bereits geschrieben Ihre Anwaltskosten zu tragen und ob bei dem überhaupt etwas zu holen ist weiss niemand (bei einem erschreckend grossen Anteil der Bevölkerung ist heutzutage tatsächlich nichts zum Pfänden vorhanden).

Wie ein Richter entscheidet steht auch auf einem anderen Blatt. Es kann sein das er für Sie entscheidet, es ist aber auch genauso möglich das er zu Gunsten des Käufers entscheidet.

Egal wie sowas ausgeht ist es die Mühe und das unausweichliche Prozessrisiko nicht wert!

Tipp:
Ich habe mir schon länger abgewöhnt defekte Sachen bei Ebay zu verkaufen. Man kann die Artikel mit aussagekräftiger Überschrift, deutlichem Bild, Fettschrift auf 25er Schriftgrösse usw. deutlichst als defekt kennzeichnen und trotzdem gibt es immer wieder Idioten die sowas überlesen bzw. die Beschreibungen überhaupt nicht zu lesen scheinen. Traurig aber leider die Realität und am Schluss hat man einen haufen Ärger, evtl. eine schlechte Bewertung und bleibt auf den Ebaykosten sitzen.

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-- Editiert am 25.02.2011 13:00

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