Kurzfassung: technisches Gerät verkauft, in der Auktionsbeschreibung steht
quote:
Lieferumfang siehe Bilder: Gerät und Kiste.
(Auf den Bildern sind nur Gerät und Kiste zu sehen.)
Nun verlangt der Käufer die zugehörige Fernbedienung. Er argumentiert, diese gehöre üblicherweise immer dazu.
Meines Erachtens ist mit der o.g. Formulierung jedoch klar, dass nur das Gerät und die Kiste geliefert werden. Zumal die Bilder auch dasselbe zeigen.
Wert < 30€
Wie sieht es rechtlich aus?
Vielen Dank für eine kurze Einschätzung.
-- Editiert mascha34 am 25.10.2014 16:12
-- Editiert von Moderator am 26.10.2014 00:32
-- Editiert von Moderator am 26.10.2014 00:34