Artikel verkauft und der Käufer droht mit Ebay-Support und rechtlichen Schritten bei Nicht-Rücknahme

20. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
andL123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel verkauft und der Käufer droht mit Ebay-Support und rechtlichen Schritten bei Nicht-Rücknahme

Wie der Titel schon sagt, habe ich einen Artikel zum Verkauf eingestellt und auch ausführlich in der Beschreibung den Zustand und die Dauer der Benutzung meinerseits beschrieben.

Ein potentieller Käufer schrieb mir daraufhin eine Mail und fragte nach der Seriennummer und ob die Rechnung vorhanden wäre.

Ich antwortete Ihm, dass ich die Rechnung beilegen könnte (stand nicht in der Artikelbeschreibung) und hab ihm die "Batch" Nummer der Seriennummer gegeben.


Nun schreibt er, dass er den Artikel zurückgeben will und ich das Geld zurück überweisen soll ohne einen triftigen Grund dafür anzugeben.

Nach mehrmaligen Fragen, wo denn das Problem bei dem Gerät sei, kommt nur ein "Versuchen Sie nicht sich ahnungslos zu spielen oder sich herauszureden" und "Stellen Sie jetzt nicht meine Gelassenheit zur Probe, sonst muss ich weitere Schritte einleiten".

Im nachhinein habe ich bemerkt, dass ich einen Zahlendreher bei der "Batch" hatte, was aber kein Grund für den Aufruhr sein sollte?!

Ich bin grad bisschen überfragt wie ich jetzt weiter handeln soll, da der Herr nicht auf meine Fragen eingeht und mir nur mit "weiteren Schritten" droht da er "handfeste Beweise" dafür hat.

Ich weiß, dass der Artikel selbst genau dem Entspricht was ich in der Beschreibung schrieb und nur die Batch-Nummer die er per Mail erfragt hat einen Zahlendreher hatte.
Der Artikel selbst funktioniert einwandfrei.

Gruß und danke für die Antworten im Vorraus!

-- Editiert von andL123 am 20.11.2018 16:14

-- Editiert von andL123 am 20.11.2018 16:15

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von andL123):
Ich weiß, dass der Artikel selbst genau dem Entspricht was ich in der Beschreibung schrieb und nur die Batch-Nummer die er per Mail erfragt hat einen Zahlendreher hatte.
Der Artikel selbst funktioniert einwandfrei.


Ganz sachlich festgestellt entspricht der Artikel nicht der (ergänzten) Beschreibung.
Allerdings dürfte alleine der Zahlendreher bei der Seriennummer kein erheblicher Mangel darstellen, der dem Käufer Rechte einräumt.

Aber Du bist sicher, dass der Artikel mit der von Dir fälschlicherweise genannten Seriennummer nicht einer vom Hersteller überarbeiteten Version des Artikels entspricht, Dein Artikel jedoch noch aus der Vorserie stammt?

Falls Ja, den Käufer einmalig ablehnend anschreiben und danach nicht mehr reagieren.

Berry

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#2
 Von 
andL123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,

danke für die Antwort!

Es gibt keine vom Hersteller überarbeitete Version dieses Artikels. Also Ja, ich bin hier ganz sicher.
Außerdem gibt es bis Heute die Batch nicht, die ich ihm fälschlicherweise genannt habe.

Der Käufer wird mit Sicherheit den Käuferschutz benutzen um den Artikel umtauschen zu können.

Stehe ich somit auf der sicheren Seite?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
den Käufer einmalig ablehnend anschreiben

Besser ist, die Kommunikation mit dem Käufer sofort einstellen.



Zitat (von andL123):
Stehe ich somit auf der sicheren Seite?

Nö, da die Entscheidungen von eBay recht willkürlich sind.
Wenn man mit Paypal gearbeitet hat, das Konto leerräumen.




-- Editiert von Harry van Sell am 20.11.2018 19:22

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Außerdem gibt es bis Heute die Batch nicht, die ich ihm fälschlicherweise genannt habe.
Und was ist mit der korrekten Nummer, sie du nach Meinung des Käufers verschleiert hast? Ist die irgendwie gebrandmarkt?

Beispiel: Fahrgestellnummer bei einem KFZ, da gibt es Datenbanken über Totalschäden.
Oder die IMEI bei Handys, mit der man beim Hersteller bestimmte Dinge abfragen kann (etwa Reparaturen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
andL123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

ich weiß es erlich gesagt nicht.

Ich habe mich nie mit den Seriennummern befasst.

Ich denke mal diese sind für Ihn nur wichtig im Falle eines Garantieanspruches.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

(fehlende) Garantie kann ihn aber doch nicht stören, denn die hatte er mit der falschen Nummer ja auch nicht (wenn es die Nummer gar nicht gibt, gibt es natürlich auch keine Garantie).

Ich würde auch nicht mehr reagieren, vielleicht noch ein letztes mal genau das schreiben.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Allerdings dürfte alleine der Zahlendreher bei der Seriennummer kein erheblicher Mangel darstellen, der dem Käufer Rechte einräumt.


Ich weiß sofort ein Gegenbeispiel: Festplatten. Die kaufen viele gerne von verschiedenen Batches, damit nicht ein Serienfehler dazu führt, daß einem gleich mehrere Platten gleichzeitig ausfallen, weil sie aus demselben Batch sind. Somit kann so eine Eigenschaft kaufentscheidend sein.

Damit läge, wenn vielleicht kein Mangel im engeren Sinne, immerhin ein offener Einigungsmangel vor (der VK wollte "Batch 123..." verkaufen, der K "Batch 132... kaufen"), der dann "nur" zur Nichtigkeit des Vertrages führt, dem K aber keinen Schadensersatzanspruch bringt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Evtl. kann man ja anhand der Seriennummer auch das Alter bestimmen. Wenn man also zu Beginn eine Seriennummer schickt, aus der sich ableiten lässt, dass die Ware erst 6 Monate alt ist und nachher ein Gerät geliefert wird mit einer Seriennummer eines 10 Jahre alten Gerätes, dann wäre das für mich durchaus ein Sachmangel.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10699 Beiträge, 4208x hilfreich)

Vielleicht, eventuell, möglicherweise.....

Der Verkäufer ist doch nicht in der Pflicht irgendwelche möglichen Verfehlungen bei sich zu suchen, nur weil der Käufer einen Nagel im Helm hat.
Solange der Käufer sich nicht substantiiert dazu äußert, was er überhaupt zu bemängeln hat, könnte er mich dort wo die Sonne nicht hinkommt.

Mein Rat, erstmal ignorieren.

-- Editiert von spatenklopper am 23.11.2018 10:28

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