Artikel versehentlich bei ebay ersteigert

18. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
maegges
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel versehentlich bei ebay ersteigert

Hallo,

habe bei Ebay einen Mazda Mx 5 entdeckt und wollte den Artikel nur BEOBACHTEN. Dabei klickte ich allerdings VERSEHENTLICH den falschen Button und ersteigerte den Artikel per Sofort kaufen.
Ich teilte das dem Verkäufer unverzüglich mit und bot natürlich auch an die Ebay Einstellungsgebühr zu übernehmen.

Meine Frage nun:
Kann ich zum Kauf gezwungen werden?

Danke und Gruß,
Maegges




29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlybbb
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

also mit versehentlich usw geht das garnicht weil diverse ok geklickt werden müssen und spätestens dann fällt dies einem auf.

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#2
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

spaßbieter?

man kann einen kv wegen irrtum anfechten, aber der irrtum muss erstens glaubhaft sein und zweitens sind sie dann ggf. schadensersatzpflichtig dem vk gegenüber... da können sie nur auf kulanz hoffen.

n auto "ausverseghen" zu ersteigern ist nicht lustig... schon das einstellen kostet viel... wenn sie glück haben müssen sie nur die aufwandskosten als schadensersatz zahlen.

was sagt denn der vk?
und warum wollen sie ein auto beobachten was es zum sofortkauf gibt?

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#3
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 68x hilfreich)

nach dem Kicken auf "sofort kauf" muß man dies zumindest noch einmal bestätigen.

Aus versehen?? Nicht wirklich glaubwürdig!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maegges
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich verstehen.
War aber wirklich so.
Das Login-Fenster poppte hoch: ich gab mein loggin ein und mußte erfahren, daß ich ein Auto ersteigert hatte.
Was das Spaßbieten angeht:
warum sollte ich denn soetwas tun??

Danke für all die schnellen Antworten, aber ich werde trotzdem mal einen Anwalt fragen.

Übrigens ist das Einstellen eines Autos nicht so teuer:
kostet 10 Euro fürs einstellen. Die Provision beim verkauf ist ziemlich hoch.

-- Editiert von maegges am 18.05.2004 11:16:07

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#5
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Wenden Sie sich am besten,schnellstmöglichst an den Verkäufer und bieten ihm die Kosten für Einstellungsgebühr zu überweisen an,warten Sie nicht ab bis dieser Sie anmahnt,o.ä.


-----------------
"kampf den borg"

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#6
 Von 
maegges
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo lilicat,

Danke für die Antwort!
habe ich bereits getan.
er ist auch verhandlungsbereit.
nur will er die doppelte Gebühr, was für mich keinen Sinn macht, da er einmalig sowieso hätte zahlen müssen. Nun muß er wegen mir zweimal zahlen. Und genau für dieses zweite mal bin ich ja bereit,aufzukommen.

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#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1415x hilfreich)

Ist Ihnen der Wagen zu teuer? MX-5 ist nämlich sonst ein ausgezeichetes Auto :-)

Bear

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#8
 Von 
maegges
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

nö, zu teuer nicht.
ich habe mich aber noch nicht entschieden ob Neu- oder Gebrauchtwagen und wollte auch noch zwischen verschiedenen Angeboten auf ebay vergleichen. daher wollte ich eigentlich auch nur beobachten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 174x hilfreich)

" Datum: Freitag, 16. April 2004
Zeit: 18:31 Uhr MEZ
*** NEUE (VERKAUFS)MÖGLICHKEITEN NACH DEM ENDE EINES ANGEBOTS ***

Liebe eBay-Verkäufer,

wenn Sie einen Artikel einmal nicht verkauft haben oder zusätzliche Artikel verkaufen wollen, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Diese Optionen haben wir nun erweitert:

1. Angebote an unterlegene Bieter
Wenn ein Bieter von seinem Kauf zurücktritt bzw. der Kauf einvernehmlich aufgehoben wird, haben Sie die Möglichkeit, einem unterlegenen Bieter ein Angebot zu machen. Bisher mussten Sie 7 Tage warten, jetzt können Sie das Angebot unmittelbar nach Rücktritt bzw. einvernehmlicher Aufhebung unterbreiten. Dabei spielt es keine Rolle, welchem der unterlegenen Bieter der Artikel dann angeboten wird.
Aber auch, wenn Sie einen Artikel erfolgreich versteigert haben, haben Sie jetzt die Möglichkeit, weitere gleiche Artikel, die Sie bisher noch nicht angeboten haben, den unterlegenen Bietern anzubieten.
Bitte lesen Sie vorher die detaillierten Informationen dazu auf dieser Seite.
2. Bei Wiedereinstellung wegen unzuverlässigem Käufer auch Gutschrift der Angebotsgebühr
Wenn ein Käufer unzuverlässig ist und nicht zahlen sollte, können Sie den Artikel wiedereinstellen. Dabei wurde Ihnen bisher die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Jetzt wird Ihnen auch die Angebotsgebühr gutgeschrieben. Allerdings nur beim ersten Wiedereinstellen. Wenn Sie einen Artikel ein drittes Mal anbieten möchten, sollten Sie die Funktion "Ähnlichen Artikel verkaufen" nutzen. Danach können Sie im Bedarfsfall wieder die Funktion "Artikel wiedereinstellen" nutzen.
Bitte beachten Sie, dass diese Neuerung für alle Angebote gilt, die seit dem 9. Februar 2004 zum ersten Mal eingestellt wurden. Lesen Sie auf dieser Seite ( http://pages.ebay.de/help/sell/relist.html ) weiterführende Informationen.

Herzliche Grüße

eBay-Team"


http://www2.ebay.com/aw/de-marktplatz.shtml


Wenn er nicht gerade noch haufenweise Sonderformate gewählt hat --

also erst neuer Versuch und dann evt. Forderungen stellen , wenn Artikel / Auto nicht verkauft.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
maegges
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

OI,

das ist auch sehr hilfreich, psst.
Danke!!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 174x hilfreich)

Machen Sie ihm die Gebührenrückerstattung unter der Option "Einvernehmlche Rücknahme" - eine der Wahlmöglichkeiten bei Beantragung - schmackhaft mit dem Angebot der Zahlung seiner Aufwendungen bei Ausbleiben eines Verkaufs im zweiten Anlauf .

Ich würde mir in diesem Falle ganz ehrlich überlegen ihm tatsächlich die doppelte Gebühr für diesen Fall anzubieten .

Ihr Ziel muß durch diese Maßnahmen sein einen Verzicht seinerseits auf weitere Forderungen zu erreichen u.a. Ausgleich der Deckungslücke falls Erlös bei Verkauf niedriger als bei Ihnen. Diese könnte u.U. sehr viel größer ausfallen als die verdoppelte Gebühr.

Sollte es wie oben beschrieben ablaufen , kommt dies einer Verzichtserklärung gleich - besser wäre natürlich dieses auch noch schriftlich zu haben.

Sie sollten deßhalb auch alle Mails über den eBay-Server laufen lassen - Kontaktformular ; mit Kopie an sich selbst ( Häkchen nicht vergessen).

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Mir ist nun auch nicht ganz klar ,wieso Sie hier meinen einen grossen verhandlungsspielraum zu haben.Insbesondere da Ihnen den kauf AUSVERSEHEN niemand wirklich abnimmt.
Erstatten Sie dem Verkäufer besser die gewünschte Summe mit gleichzeitiger Verzichtserklärung anderer Ansprüche und na ja,nehmen Sie zukünftig lieber die finger von tastatur und maus.


-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
maegges
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

kann ich mir denken, daß das unglaubwürdig erscheint; ändert aber nichts daran, daß es wirklich ein Versehen war.
warum sollte ich denn aus Spaß und Dollerei bieten? Wer macht denn so etwas?
den Kommentar mit der Maus und Tastatur konnten Sie sich nicht verkneifen, gell? ;)
auch verständlich.
Der gute Mann scheint allerdings sehr nett zu sein. Ich denke, wir werden uns so einig, daß beide Parteien zufrieden sind.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Franziskaner
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)

"warum sollte ich denn aus Spaß und Dollerei bieten? Wer macht denn so etwas?"
Eine ganze Menge Leute, die gierig sind, eine Ware zu bekommen, Angst haben, dass sie ihnen wer wegschnappt und kurz danach merken, dass das gute Stück ja anderswo besser, günstiger oder sonstwas zu kriegen gewesen wäre. - Mit Verlaub, das ist für den Verkäufer nervig! DU hinderst ehrliche Menschen daran, ehrliche Geschäfte zu machen. Deine Haltung "aus Versehen" ist so glaubhaft wie "unser Hund hat meine Schulaufgaben gefressen". Zahl seine Forderung (doppelte Gebühr ist fair, er hat schließlich mehr Arbeit damit durch Dich) und sei froh, wenn Du nicht für den beim 2. Mal möglicherweise niedrigeren Erlös zur Kasse gebeten wirst.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@maegges : ne,sorry,konnte ich mir nicht verkneifen,gut das sie so nett reagiert haben:-)------
und noch besser das Sie sich gemeinsam einigen können.
Leider gibt es im Internet eine Menge ja,ach so spassiger Spaßbesteller,aber diese melden sich in der regel nicht um eine gemeinsame einigung zu erzielen.-insofern läuft es in ihrem fall von beiden seiten korrekt,finde ich wirklich gut.viel glück

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
maegges
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Franziskaner,

Was Du sagst macht generell Sinn.

Was den Hund und die Hausaufgaben angeht:
ich finde es ja schön, daß Du mich schon sooo gut kennst und in eine Schublade stecken kannst, nachdem Du ein paar Zeilen von mir gelesen hast.
Übrigens habe ich sofort von selbst angeboten, die Gebühren vollständig zu übernehmen, weil ich mir meines Fehlers bewußt war. Doppelt erschien mir ein wenig heftig, was -mit Verlaub- meine Meinung ist. Darüber brauchen wir aber auch nicht mehr zu diskutieren.
Kein ehrlicher ebay Händler muß sich vor mir fürchten. Inzwischen haben wir uns auch auf seinen Vorschlag geeinigt.

Übrigens gab es für das Auto noch kein Gebot.



Grüßle. :)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
maegges
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@lilicat:
danke! :)

@alle:
Für all die sachlichen Beiträge möchte ich mich herzlich bedanken. Ihr habt mir einige Denkanstöße gegeben.
Dafür sind solche Foren ja auch da.

Ciao
:-)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
champagnerperle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

och ich würde gar nix bezahlen, der will ja nur für einen einfachen irrtum abzocken, ich würde dem einfach nur mitteilen das es ein irrtum war, und warten was dann passiert, klagen wird der ja wohl nicht weil er es ja weiss, und wenn würde er damit wohl kaum noch durchkommen weil wenn er die doppelte einstellgebühr dann verlangt ist das grob sittenwidrig und der wird sich hüten da was geltend zu machen sonst kann er ja auch noch drankommen wegen versuchtem betrugs....

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Franziskaner
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)

Naja, ob's sittenwidrig ist, seine Arbeitszeit in Rechnung zu stellen? Die Haltung "wird schon nicht klagen" ist zwar vernünftig, aber irgendwo auch Freifahrschein für sämtliche Leute, die leichtfertig irgendwas ersteigern.

@maegges: Ich habe nicht Dich beurteilt, sondern nur das was Du sagst. Und es klingt m. E. wenig glaubwürdig, "aus Versehen" einen Artikel zu ersteigern (man bedenke: man muss 2x okay drücken und wird explizit mit Betragsangabe auf den Kauf hingewiesen, bevor ein Kauf perfekt ist!). - Vielleicht es es zumindest eine Lehre, sorgfältiger zu lesen - ein Hauptproblem bei vielen Streitfällen im Zus.-hang mit dem Netz (nicht auf Dich gemünzt, sondern allgemein gemeint). Aber auf jeden Fall schön, dass Ihr Euch geeinigt habt... da hat lilcat Recht (wünschte, mein Käufer aus dem anderen Fall wäre ähnlich selbstkritisch ;-( ).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
champagnerperle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

is aber trotzdem klug, weil viele drohen nur sinnlos mit rechtsverfolgung und haben dabei nicht das geringste in der hand, prozentual sind das nach meiner lebenserfahrung sind das nicht mal 2 % die dann wirklich genug beweise und handhabe haben von denen die damit drohen.

ich finde gerichte super, sie können auch sinnlose klagen abweisen :-)

sowas kann echt jedem mal passieren im eifer des gefechts den falschen knopf zu erwischen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
maegges
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Franziskaner:
war ja auch nicht böse gemeint ...

"man muss 2x okay drücken und wird explizit ..."
Glaube mir: ich habe versucht, es nachzuvollziehen. gelang mir nicht. ich muß voll daneben gewesen sein. ich weiß nur, daß ich Enter gedrückt, username:password eingegeben habe und plötzlich Besitzer eines MX5 war; wo ich doch eigentlich nur beobachten wollte. :(
was ist Dir denn bei ebay pasiert?

@champagnerperle
daher meine Aussage, daß ich die doppelte Gebühr etwas übertrieben fand. Ich will das nicht Abzocke nennen; ein biserl übertrieben wars aber schon.
Allerdings gar nichts zu zahlen,wäre meinerseits echt ******* gewesen, da ich ihm schon Kosten bereitet habe. War ja schließlich auch kein Vermögen, daß ich zahlte.
Alles in allem war es schon fair, denke ich.

Das Problem ist ja auch, daß es garantiert zur Verhandlung gekommen wäre. Und das kann sich hinziehen. Darauf hatten wir wohl beide keine Lust. Also haben wir uns geeinigt.

:)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
champagnerperle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

@maegges

du bist aber ein lieber.

nöö, war der versuch einer abzocke, ganz klar, der wollte deinen irrtum finanziell volle pulle ausnützen.

und: hör auf mit den drogen, hihi.spass.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
maegges
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@champagnerperle
wenn Du rechts hast, dann bin ich nicht lieb, sonderm doof.

aber versprochen: ab jetzt nur noch sanfte Drogen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
champagnerperle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

hihi:)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
champagnerperle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

hihi:)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@ maegges
Ich könnte mir vorstellen, wie es zu dem Mißgeschick gekommen ist:
Wahrscheinlich warst du nicht eingeloggt, während du noch auf ebay 'gesurft' bist.
Dann hast du etwas gefunden, was du beobachten wolltest, hast aber stattdessen auf "Sofort-Kauf" geklickt. (In dem Fall muss man, glaube ich, auch keinen Betrag eingeben, denn der steht ja fest)
Sodann ging das Pop-up fürs einloggen auf, nur wars halt dieses mal gleich mit fürs Kaufen. Wer da nicht 100% hinguckt, kann schon mal in die Falle laufen.

Korrigiert mich, wenn ich irre.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
maegges
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Gesil
Du irrst Dich nicht! nur fing ich selbst schon an, an meinem Verstand zu zweifeln.
Ich konnte es nämlich nicht nachvollziehen.
Eben WEIL man 100000000 mal bestätigen muß. Du hast aber recht!!
Ich hab falsch geklickt, mich eingeloggt und BLUBB.
Ausprobieren konnte ich das allerdings nicht, da ich ja keinen zweiten MX5 kaufen wollte ;)

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
champagnerperle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

das system ist aber echt noch nicht ausgereift technisch!

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
maegges
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@champagnerperle
Hmm, vielleicht sollte ich mein Geld bei ebay wieder einklagen?! ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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