Hi Leute...
ich habe da mal ein kleines Problem und bräuchte eure Hilfe.
Mein Vater und ich haben unsere Winterreifen auf Alufelgen gezogen. Die alten Radkappen der Stahlfelgen habe ich bei Ebay verkauft. Leider ist mir beim Versand ein Fehler unterlaufen...
Radkappen A
Radkappen B
Das Problem:
Käufer 1, der eigentlich die Radkappen A erhalten sollte, hat versehentlich die Radkappen B erhalten.
Käufer 2, der eigentlich die Radkappen B erhalten sollte, hat versehentlich die Radkappen A erhalten.
Mit Käufer 1 habe ich das Problem geklärt. Ich bekomme die falschen Radkappen zurück und er sein Geld. Ich würde ihm die richtigen Radkappen zuschicken, doch Käufer 2 meldet sich nicht und anscheinend merkt er auch nicht die falschen Radkappen bekommen zu haben.
Wie lange muss ich nun warten bis ich die Radkappen B erneut verkaufen darf? Nicht das der eigentliche Käufer nach einem Monat merkt, dass er die falschen Radkappen erhalten hat und sich dann bei mir beschwert und die richtigen verlangt.
Artikel versehentlich falsch verschickt
17. Dezember 2008
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Frage vom 17. Dezember 2008 | 13:57
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Artikel versehentlich falsch verschickt
#1
Antwort vom 17. Dezember 2008 | 14:17
Von
Status: Master (4219 Beiträge, 1426x hilfreich)
Das ist ärgerlich. Wenn der andere mitgespielt hätte, hätten sich die beiden jeweils die richtigen Kappen zugeschickt, der Verkäufer hätte die Portokosten übernommen und alles wäre wunderbar gewesen.
Der andere (der den toten Mann spielt) hat immer noch einen gültigen Kaufvertrag, an einen Verkauf der Radkappen, die ja eigentlich ihm zustehen ist vorläufig nicht zu denken!
Würde das in jedem Fall versuchen zu klären. Rechte aus Schlechtlieferung - hier wurde etwas Anderes geliefert, gilt eben aber auch als Sachmangel, verjähren in der Regel nach 2 Jahren.
Und jetzt?
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