Artikel weicht von Bild ab!

13. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Foersi1
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)
Artikel weicht von Bild ab!

Hallo ich habe für meine Kinder Pokémon Karten zum Spielen gekauft. Als Bild waren mehrere tolle glitzernde Karten zu sehen(6Bilder Circa 50 Karten) unten darunter stand als Artikelbrschreibung:

Genaue artikelbeschreibung bitte aus dem ebay link entnehmen:

Link ist entfernt

Verkaufe hier 75 gemischte,zufällig zusammen gestellte und natürlich originale pokemon karten.
Zustand zwischen Mint-Excellent, größtenteils auf deutsch,teilweise auch auf englisch.
Eine super seltene Karte garantiert dabei.

Da Privatkauf keine Garantie oder rücknahme.

PayPal bevorzugt (+Gebühren oder Geld an Freunde senden.)

Versand 2,50€



So. Da ich keine Ahnung von Pokémon habe(ich wusste auch nicht was selten und nicht selten ist) und meine Tochter die Karten von dem Bild haben wollte, habe ich diese dummerweise gekauft.(leider war ich unterwegs und habe mir nicht den Ebay Link angeschaut hier wird ausführlich dargelegt das nur eine von den abgebildeten 50 glitzernden Karten dabei ist)! Jetzt meine Frage:

der Verkäufer will weder die Karten zurück nehmen, noch die abgebildeten Karten liefern.(von den 50 Karten auf den 6 Bildern war eine einzige dabei) Habe ich irgendwelche Möglichkeiten oder einfach Pech gehabt?

Vielen Dank schonmal

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Foersi1):
(leider war ich unterwegs und habe mir nicht den Ebay Link angeschaut hier wird ausführlich dargelegt das nur eine von den abgebildeten 50 glitzernden Karten dabei ist)!


Da kann doch der Verkäufer nichts zu, wenn Du einfach was kaufst, ohne alles zu lesen.
Und die glitzernden Karten sind ja wohl die seltenen und die eine, die versprochen war, hast Du doch auch bekommen.

Bei so einem Angebot mit der Beschreibung muss der Verkäufer meiner Meinung nach nicht liefern, was auf den Bildern zu sehen ist. Das waren ja wohl nur Beispielbilder für eine der Karten, die man dann bekommt. Und die hast Du ja auch bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Foersi1):
hier wird ausführlich dargelegt das nur eine von den abgebildeten 50 glitzernden Karten dabei ist)!

Die Antwort auf die Frage:
Zitat (von Foersi1):
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten oder einfach Pech gehabt?

Hast du dir doch damit schon selber gegeben.
Man sollte schon vorher lesen, was man kauft / bestellt.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Foersi1):
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten oder einfach Pech gehabt?

Nein, du hast kein Pech gehabt, zu warst einfach nur zu faul zu lesen was da steht. Der Verkäufer hat auf jeden Fall über den Lieferumfang genau informiert. Ihm ist also rein gar nichts vorzuwerfen.
Die Möglichkeiten die du hast wären die Karten entweder selbst wieder zu verkaufen oder sie zu behalten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Die Möglichkeiten die du hast wären die Karten entweder selbst wieder zu verkaufen oder sie zu behalten.

Genau, versuch es doch mit dem gleichen Wortlaut zu verkaufen, wie du es gekauft hast und hoffe, dass auch ein anderer übersieht, dass es sich nicht nur um "besondere" Karten handelt ;)

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Sehe ich auch so wie die Vorschreiber. so "Überraschungspakete" gibt's ja oft auf ebay.
Die einzige Möglichkeit sehe ich, falls der Verkäufer gewerblich handelt und du damit ein Widerrufsrecht hast.
Er schreibt zwar Privatkauf, aber wenn er in letzter Zeit zB 350x erfolgreich verkauft hat (also offensichtlich damit gewerblich handelt), dann wäre es gewerblich. Oft haben ja diese Paketverkäufer große Mengen davon die sie nicht einzeln einstellen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Foersi1):
Genaue artikelbeschreibung bitte aus dem eBay link entnehmen:


Zitat (von Foersi1):
unterwegs und habe mir nicht den Ebay Link angeschaut hier wird ausführlich dargelegt das nur eine von den abgebildeten 50 glitzernden Karten dabei ist)! Jetzt meine Frage:



Könntest du dass mal genauer erklären? Was für einen Link?
Wenn ich bei ebay einen Artikel aufrufe, kann ich auch die Artikelbeschreibung sehen.

Oder kommt man erst mit dem Link zur genauen Artikelbeschreibung?



gruß charly



Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Foersi1
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Also erstmal danke für die Antwort! Die Artikelnr Beschreibung ist exakt so rauskopiert. Das ist auf eBay Kleinanzeigen. Wenn ich auf den Link gehe komm ich zu einem Ebay artikel also eine weitere Auktion auf einer anderen Platform. Dort steht dann drin das nur eine der abgebildeten Karten dabei ist. Ich dachte die Artikelbeschreibung wird dort wo ich es kaufe vollständig sein und habe dann nicht noch weiter auf eBay geschaut.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Ich fasse das mal zusammen:

1. Sie finden einen Artikel bei Ebay Kleinanzeigen.
2. Unter Ebay Kleinanzeigen steht eine Artikelbeschreiben.
3. Trotzdem steht bei Ebay Kleinanzeigen der Artikel gar nicht zum Verkauf sondern beinhaltet lediglich einen Link zum "großen Bruder" Ebay (Auktionshaus)
4. Die Artikelbeschreibung weicht zwischen Ebay (Auktionshaus) und Ebay Kleinanzeigen ab.

Versteh ich das richtig?

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Foersi1
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Nicht ganz Punkt 3. liegt anders. Ich habe den Artikel direkt, mit der oben angegebenen Artikelbeschreibung, auf eBay Kleinanzeigen erworben.


Aus dieser Beschreibung ist für mich als Leie nicht ersichtlich das die abgebildeten Bilder garnicht die gelieferten sind sondern lediglich eine davon.(da steht zwar: 75 zufällig gemischt und zusammengestellte Karten aber ich ging davon aus dass die 50 Karten auf den Fotos diese zufällig zusammengestellten Karten tatsächlich auch sind, weitere Karten werden ja nicht als Fotos gezeigt und es sind 6 Bilder)


In dieser Artikelbeschreibung ist jetzt aber ein Link zu einer eBay Auktion(mit dem Hinweis genauere Information erhalten Sie hier oder in der Art)wo man mehrere Pakete kaufen kann und wo genau aufgeführt wird was verkauft wird. Ich hab das jedoch von meinem Handy aus gemacht und nicht noch extra die andere Auktion von eBay abgeschaut.

Grüße

-- Editiert von Foersi1 am 13.07.2016 11:41

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
"Überraschungspakete" gibt's ja oft auf ebay


Und immer hart am Rande des nach AGB Zulässigen (Stichwort vollständige Beschreibung) und des rechtlich Zulässigen (Stichwort unerlaubte Lotterie).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Wie wäre es denn einfach mal mit einem Link zu der Verkaufsanzeige?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ganz ehrlich würde ich bei 20 Euro nicht groß rummachen. Als Lehrgeld verbuchen, die Karten zum spielen nehmen und einfach nochmal nach den gewünschten Karten suchen. Und das nächste mal besser lesen.

In diesem Sinne

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen