Artikel wurde bei Versand beschädigt

1. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
CharlieHarper
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel wurde bei Versand beschädigt

Hallo zusammen,

ich habe bei eBay eine Logitech Tastatur verkauft, die wärend des Transportes vom Versandunternehmen beschädigt wurde.
Der Käufer hat die Tastatur angenommen, sie ausgepackt und gesehen, dass sie in der rechten Ecke einen Schaden hatte.
Dieser Schaden ist zu 100% ein Transportschaden.
Jetzt hat sich der Käufer bei mir gemeldet, er habe den Termin, der ein wöchigen Reklamation bei dem Verssandunternhemen nicht einhalten können und will, dass ich die Tastaur zurücknehme, da er sich mit einem defekten Artikel nicht zufrieden geben will.

Inwiefern muss ich mri gedanken machen, dass ich die Tastaur zurücknehmen muss?! Mir wurde schon mit Anwalt gedroht, daher frage ich.

Gruß

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Wenn du die Tastatur angemessen verpackt hast, die angemessene Verpackung richtet sich nach den Vorschriften des Versandunternehmens deines Vertrauens, was dein Vertragspartner ist, wenn also die Tastatur z. b. so verpackt war, dass die Ecken abgepolstert waren und dennoch beschädigt wurden, wäre es Sache deines Käufers, wenn du privater Verkäufer bist.

§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Gefahrübergang ist der Zeitpunkt, wo die Tastatur bei der Post, bei Hermes oder wo auch immer eingeliefert wurde. Eine angemessene Verpackung schuldest du aus dem Kaufvertrag als Nebenpflicht.




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-- Editiert am 01.09.2009 14:38

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CharlieHarper
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Tastatur ziemlich einfach verpackt.
Ich habe sie sozusagen mit Karton umwickelt.
Also Deckel, Boden und seiten aus Karton und dann komplett mit Klebeband umwickelt.
Es liegt doch aber in der Pflicht des Käufers, den Artikel zu kontrollieren, bevor er in annimmt, oder etwa nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Es liegt doch aber in der Pflicht des Käufers, den Artikel zu kontrollieren, bevor er in annimmt, oder etwa nicht?


Vielfach ist eine Beschädigung von außen auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen, oft wird eine Sendung dem Nachbarn in die Hände gedrückt, der gar nicht hinschaut. Von einer Packstation will ich jetzt gar nicht reden.

Das meint z. B. DHL:

Praktische Informationen über das richtige Verpacken von Paketen

Verpackung von Paketen

Jedes Paket ist beim Transport Belastungen - zum Beispiel Stößen, Vibrationen oder Druck - ausgesetzt. Um einen schadensfreien Transport zu gewährleisten, sollten Sie auf eine gute Verpackung achten. Bitte beachten Sie, dass Produkte in "Originalverpackungen" nicht automatisch versandgeeignet sind. Meistens ist eine zusätzliche Polsterung zwischen der Originalverpackung und der Versandverpackung erforderlich.

Damit sich die volle Schutzfunktion der Verpackung entfalten kann, müssen die Außenverpackung, die Ware und die Innenverpackung eine Einheit bilden.

Innenverpackung

* Die beste Außenverpackung nützt nichts, wenn nicht auch eine angemessene Innenverpackung vorhanden ist. Die Innenverpackung polstert, fixiert das Produkt und sorgt für Abstand zwischen den einzelnen Inhalten und der Außenverpackung.
* Wichtig ist, dass druck- und bruchempfindliches Versandmaterial nie unmittelbar an der Außenverpackung oder an anderen Inhaltsteilen anliegt. Zerbrechliche Inhaltsteilen, wie Glas, Keramik, Skulpturen, Elektronik o.ä. erfordern eine besonders sorgfältige Verpackung. Bitte sorgen Sie hier für mindestens 50 Millimeter Abstand zwischen Produkt und Verpackung.
* Verpackungen mit mehrern Produkten sollten darüber hinaus Trennelemente beinhalten, damit alle Inhaltsteile gut gegen Verrutschen gesichert sind.


Beachten Sie bei der Auswahl der Innenverpackung folgende Hinweise:

* Je empfindlicher das Produkt, desto wichtiger ist eine gute Innenverpackung. Verwenden Sie weiche Polstermaterialien für leichte Teile und härtere Polster für schwere Ware.
* Die Polsterung kann nicht durch eine hochwertige Versandschachtel ersetzt werden.
* Achten Sie darauf, dass überall um das Produkt beziehungsweise um jeden einzelnen Inhalt eine ausreichend dicke Polsterschicht vorhanden ist.
* Geeignete Polstermaterialien sind zum Beispiel Luftpolsterfolie, auch Bläschenfolie genannt, Rollenwellpappe oder maschinell zusammengeknauschtes Kraftpapier. Bei sehr empfindlichen Inhalten, wie zum Beispiel Glas empfehlen wir Ihnen, fünf- bis sechslagige Luftpolsterfolie zu verwenden.
* Verwenden Sie zusammengedrücktes Zeitungspapier nur als Füllmaterial bei eher unempfindlichen Produkten.
* Kleider, Decken, Kissen sind als Polstermaterial in der Regel nicht geeignet.
* Verpackungschips "fließen" bei statischer Beanspruchung. Dadurch können im Inneren Hohlräume entstehen, so dass der Inhalt nicht mehr fixiert ist. Sinnvoll ist deshalb, die Chips nach dem ersten Auffüllen zunächst durch Rüttelbewegungen zu verteilen. Anschließend können Sie dann eventuell entstandene Hohlräume bis über den Schachtelrand mit Chips auffüllen.

Außenverpackung

* Wichtig ist, dass Sie bei der Auswahl der Versandschachtel auf die richtige Größe (Sendungsinhalt plus Polster) und auf eine ausreichende Stabilität achten. Besonders gut geeignet sind Wellpappe-Schachteln.
* Je nach Gewicht, Empfindlichkeit und Größe des Versandgutes können Sie auch stabile Schachteln aus Vollpappe, flexible Packpapierumhüllungen und Versandtaschen (gepolstert oder kartoniert) verwenden.

Beachten Sie bei der Auswahl der Außenverpackung folgende Hinweise:

* Je druck- und stoßempfindlicher, schwerer und größer Ihr Versandgut ist, desto stabiler sollte die Außenverpackung sein.
* Wenn Sie eine gebrauchte Verpackung erneut verwenden möchten, bedenken Sie bitte, dass die Stabilität unter Umständen erheblich verringert sein kann. Prüfen Sie deshalb die Stabilität der Verpackung auf Einrisse, Stauchspuren, Druckstellen oder Perforationen. Verwenden Sie bitte keine beschädigten Altverpackungen.

Sicheres Verschließen der Sendung

* Je schwerer oder größer die Sendung ist, desto stärker sollte das Verschlussmaterial sein. Achten Sie deshalb beim Verpacken Ihrer Pakete auf einen guten Verschluss. Er ist zugleich Transportsicherung und Originalitätsnachweis.
* Geeignet sind zum Beispiel selbstklebende Packbänder aus Kunststoff mit einer handelsüblichen Breite von zumeist 50 Millimeter. Sie können aber auch Nassklebebänder mit aufgelegten Verstärkungsfäden oder Verstärkungsgewebe verwenden.


Grundsätzliches hier:

http://hexenreiter.gmxhome.de/

Hier ein Thread aus jüngster Zeit:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=171457










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