Hallo Experten,
Ich habe einen APPLE iPHONE 3G bei e**y bei einem privaten Anbieter ersteigert und per Überweisung bezahlt. Nach Erhalt habe ich feststellen müssen dass das Telefon eine SIM Sperre für neztfremde SIM Karten hat und kann somit mit meiner Vodafone SIM nicht benutzt werden.
In der Artikelbeschreibung des Verkäufers stand nichts von einer SIM Sperre.
Ich habe den Verkäufer aufgefordert das Artikel zurück zu nehmen da ich mit einem SIM gesperrten Telefon nichts anfangen kann. Der Verkäufer weigert sich aber das Telefon zurückzunehmen mit der Begründung "Privatkauf und keine Gewähleistung".
Ich habe auch bei der Firma angerufen, wo das Telefon verkauft wurde (Rechnung und Garantie vorhanden) und die Dame am Telefon hat mir erklärt dass das Telefon selbstverständlich SIM gelockt ist und kann nur mit original SIM genutzt werden. (Originalkarte habe ich natürlich nicht) Der Verkäufer schrieb mir aber dass er das Telefon mit seiner Vodafone Karne nutzen konnte. Seit meinem letzten e-mal antwortet der Verkäufer gar nicht mehr an meine emails. E**y Support rät mir zu einer zivilrechtlichen Klage....
Meiner Meinung nach werde ich vom Verkäufer an der Nase geführt und wollte Euch fragen welche Chancen habe ich mein Geld zurück zu bekommen und was würde es mich ungefähr kosten. Eine RSV habe ich leider nicht.
Vielen Dank im Voraus, Viele Grüße
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Artikelbeschreibung bei online Auktion, SIM Sperre
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



quote:
welche Chancen habe ich mein Geld zurück zu bekommen
Wenn der VK nicht pleite ist, gute. Er hätte auf diese Einschränkung hinweisen müssen. Dank des Imports von iPhones und des vielfältigen Verkaufs bereits freigeschalteter alter iPhones ist es nämlich mitnichten so, daß eine SIM-Sperre bei einem iPhone quasi "üblich" wäre.
quote:
was würde es mich ungefähr kosten
Google mal "Gerichtskostenrechner" und setze als Streitwert mal den Wert des Handys ein, also zum Beispiel den Kaufpreis, wenn der nicht ungewöhnlich weit über oder unter dem Normalpreis lag.
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Wie immer würde ein link auf die Auktion helfen ...
Ansonsten wäre wirklich zu überlegen, ob man mit SIM-Adapter oder a. Lösungen nicht insgesamt besser fährt als Nerven und Zeit zu verlieren. Hängt natürlich davon ab wie "günstig" der Kauf war.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auktionsnummer ist die: 160393497185. Die Gerichtskosten halten sich in Grenzen, die Anwaltskosten sind ein Faktor, was ich nicht abschätzen kann.
Hat Einer vielleicht schon Mal so etwas in der Art durchgemacht?
Habe inzwischen folgendes Urteil gefunden:
17.04.07: Urteil - Schadensersatz bei falscher Angabe in Online-Auktion
In Internet-Auktionshäusern wie eBay muss sich der potenzielle Käufer auf die Aussage verlassen, die der Verkäufer über den angebotenen Artikel macht. Nur selten ist es möglich, den Artikel vor dem Kauf in Augenschein zu nehmen. Wenn aber die Artikelbeschreibung nicht der Wahrheit entsprach, ob nun gewollt oder unbeabsichtigt, ist das ein Grund für Streit. Nicht selten treffen sich zwei, die sich auf einer Auktionsplattform im Internet trafen, in solchen Fällen vor Gericht wieder.
Ein Verkäufer hatte in einer Online-Versteigerung ein Teeservice zum Verkauf angeboten. Das Angebot war mit einem Startpreis von 5,- € unter dem Titel `Echt Silbernes Teeservice´ in der entsprechenden Rubrik eingestellt worden. Beschrieben wurde der Artikel unter anderem mit den Worten `Echt Silbernes Teeservice!! Neu!! TOP QUALITÄT´. Der Käufer erhielt den Zuschlag mit einem Endpreis in Höhe von 30,50 €. Doch nach der Lieferung stellte der Käufer fest, dass das Teeservice nicht aus Silber bestand.
Daraufhin verlangte der Käufer, ein der Beschreibung entsprechendes Teeservice geliefert zu bekommen oder ersatzweise Schadensersatz. Der Verkäufer bot dem Käufer jedoch lediglich an, den Artikel gegen Rückzahlung des Kaufpreises und Zahlung der entstandenen Versandkosten zurück zu nehmen. Er als Laie sei der Meinung gewesen, dass das Teeservice aus echtem Silber bestünde und deshalb sei seine Beschreibung lediglich fahrtlässig falsch gewesen.
In einem Berufungsverfahren beschäftigte sich das Landgericht Frankfurt a.M. mit dem Vorgang. Das Gericht entschied, dass der Käufer nicht nur den Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags, sondern auch einen Schadensersatzanspruch hat. Er habe in der Annahme auf den Artikel geboten, dass es sich dabei um ein Teeservice aus Silber handele, denn als solches habe es der Verkäufer beschrieben. Dass die Angaben richtig und vollständig zu sein haben, habe der Verkäufer zuvor mit den AGB des Online-Auktionshauses bestätigt. Aus diesem Grund stehe dem Käufer der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Marktwert der Sache zum Zeitpunkt der Ersteigerung. Der Käufer konnte eine Schadensersatzforderung in diesem Fall von 450,- € geltend machen.
(Landgericht Frankfurt a.M., Aktz. 2-16 S 3/06
vom 31.01.2007)
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Gute Aussicht auf Erfolg, da der Verkäufer eine falsche Angabe machte:
Simlock: Unlocked
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
In der Aukton steht doch sichtbar: Simlock: Unlocked
Erhalten hat man jedoch eines mit Simlock.
Es fehlt also die zugesicherte und vereinbarte Eigenschaft !
Also per Einschreiben den Verkäufer unter Fristsetzung zur Lieferung eines i-Phones ohne Simlock auffordern.
Nach ablauf der Frist zum Anwalt gehen und klagen. Die Kosten müssen zwar vorgestreckt werden, sind in diesem Falle jedoch beim Käufer ebenfalls einklagbar.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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