Hallo,
ich bin mir fast sicher dass dieses Thema so oder so ähnlich schonmal behandelt wurde, aber unter den unzähligen Beträgen den passenden herauszufinden erscheint mir fast unmöglich. Falls jemand einen link parat hat wäre ich dafür auch dankbar.
Also zum Thema:
Ich habe ein Notebook bei ebay als Privatperson als defekt eingestellt.
Habe in der Artikelbeschreibung die mir bekannten Mängel angegeben.
Ein Mangel war/ist dass das Display nicht mehr richtig funktioniert. Nach meiner Einschätzung lag es an einem bestimmten Bauteil weshalb ich in der Beschreibung angegeben habe " es liegt WAHRSCHEINLICH am Bauteil so und so". Und das man es leicht wieder reparieren könnte.
Beim Käufer hat sich nun herausgestellt dass es nicht an diesem Bauteil liegen soll. Er hat mich nun aufgefordert ihm den halben Kaufpreis zu erstatten.
Liegt er im Recht? Ich meine ich bin kein Fachmann und das war meine Einschätzung zu dem Problem, aber ich habe einen anderen Fehler nicht ausgeschlossen.
mfg
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Artikelbeschreibung - habe defektes Notebook verkauft und Fehler versucht einzuschätzen
16. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 16. Januar 2013 | 11:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikelbeschreibung - habe defektes Notebook verkauft und Fehler versucht einzuschätzen
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 16. Januar 2013 | 13:21
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:
Und das man es leicht wieder reparieren könnte.
Das ist eine Zusicherung deinerseits, für deren Korrektheit du gerade stehen mußt.
quote:
Ich meine ich bin kein Fachmann und das war meine Einschätzung zu dem Problem
Wenn du ins Blaue hinein Zusicherungen wie "kann man leicht wieder reparieren" machst, ist das ganz allein dein Privatvergnügen und dein Risiko.
Ganz offenbar wolltest du doch den erzielbaren Preis erhöhen, indem du den Eindruck erweckt hast, der angegebene Defekt sei gar nicht so schlimm. Das Risiko dafür wolltest du auf den K abwälzen, das funktioniert nicht, wie du jetzt merkst.
Und jetzt jammerst du, weil dein Plan (der sich IMO schon in der Grauzone zum Betrug bewegt) nicht aufgegangen ist. Tja, wie man sich bettet, so liegt man.
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#2
Antwort vom 16. Januar 2013 | 15:37
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
Wenn man einen defekten Artikel verkaufen möchte und nicht ganz genau weiß, was defekt ist, dann sollte man eben keine Angaben oder Vermutungen abgeben, an was es evtl. liegen könnte.
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#3
Antwort vom 4. Februar 2013 | 16:16
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo, der Käufer hat kein Recht.
Es war seine Entscheidung diesen Artikel zu kaufen obwohl Sie den Hinweis gegeben haben - WAHRSCHEINLICH-
Er mußte damit rechnen das es auch ein anderes Bauteil sein könnte.
Seine Schuld...
Und jetzt?
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