Artikelbeschreibung korrekt ?

29. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Oliver B.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)
Artikelbeschreibung korrekt ?

Ich hoffe hier kann jemand Aufklärungsarbeit leisten - es geht dabei um folgenden Artikel.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=7917748032

Wenn ein derartiger Artikel als "voll funktionstüchtig" angeboten wird, dann bedeutet doch "voll funktionstüchtig", dass die angebotene Ware auch in allen Bereichen (Beleuchtung, öffnen & schliessen,...) funktionieren muss, oder ?

Nochetwas: Was passiert, wenn der Verkäufer z.B. fehlgeschlagene Umbauarbeiten der Beleuchtungsfarbe oder generell Montage/Demontagespuren in seiner Beschreibung nicht erwähnt ?

Werden ohne diese Angaben nicht schon die Auktionsgrundsätze verletzt ? Schliesslich kann man auf Grund fehlender Angaben keine realistischen Preisangebote abgeben.

Wäre nett, wenn diese Fragen beantwortet werden könnten :)

MfG

Oliver B.

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Oliver,

hab mir den Artikel angesehen - hier gilt gekauft, wie besehen und gekauft wie beschrieben. Viele Verkäufer schreiben auch explizit in die Artikelbeschreibung: Fragen zum Artikel bitte vor dem Gebot stellen!

Aus gutem Grund, wie ich meine...

VLG nefertari1968

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#2
 Von 
Oliver B.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)

... und das heisst im Klartext ?

Dass die Beleuchtung und die Öffner- und Schliessfunktion gewährleistet sein muss, richtig verstanden ?

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#3
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

das ist Auslegungssache - vom Rechtsgefühl her beantworte ich persönlich deine Frage mit Ja.

Ein Richter wird dich vermutlich bitten nachzuweisen, ob und in welcher Form du mit dem Verkäufer über diese Sachfragen vorverhandelt hast, also ob du dich per Mail rückversichert hast, inwieweit genau der Artikel funktionstüchtig ist (darunter versteht Jeder etwas Anderes...).

Vorsicht mit dem Begriff "gewährleistet", der Verkäufer sichert das nicht klar zu und viele schließen Gewährleistung ohnehin aus, dazu kommt das Risiko der Versandart (Warensendung) Sobald das Teil in der Post ist, haftet der Verkäufer m.E. nicht mehr - ist dann schwierig, den Nachweis zu führen, dass das Teil vorher schon defekt war bzw. der Verkäufer dafür verantwortlich ist.

Das hatte ich mit zwei Modellautos kürzlich, die waren allerdings so schlampig verpackt (Päckchen), dass ich diesen Nachweis hätte führen können. Dann stellt sich aber auch die Frage, lohnt sich das vom Artikelpreis her noch... und ganz ehrlich - meistens ist das nicht der Fall :(

Tut mir leid, dass ich dir nichts anderes schreiben kann.

VLG nefertari1968

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

inwieweit genau der Artikel funktionstüchtig ist (darunter versteht Jeder etwas Anderes...)

Zunächst ist "funktionstüchtig" eindeutig und keine Auslegungssache.

Die Frage evtl. "Sonderspuren" (Gebrauchsspuren, Reste von Umbauten) ist eine des allgemeinen Zustands und nicht der Funktionalität.

"Voll funktionstüchtig" bedeutet also nicht "optisch neuwertig", aber "funktionell einwandfrei".

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#5
 Von 
Oliver B.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank für die ganzen Info's - die Definition "voll funktionstüchtig" deckt sich genau mit dem, was ich auch schon von anderer Stelle in Erfahrung gebracht habe :)

Sachfragen wurden vor dem Kauf von meiner Seite aus leider keine getätigt (wozu auch ? Mir geht ja auch weniger um die optischen Mängel, sondern vielmehr um die technischen Mängel) ...

Konkret geht es um die defekte Beleuchtung (die warscheinlich auf Grund eines laienhaften Umbaus zustande kommt) - dabei muss ich noch anmerken, dass der Käufer seiner Aussage nach den Mangel die letzten 2 [!!!] Jahre nicht bemerkt hätte - er wäre davon ausgegangen, der Schalter keine Beleuchtung hätte (was im übrigen dann der einzigste Schalter im ganzen Auto wäre *g*) - ausserdem gibt er ebenfalls vor, dass er nicht wüsste woher diese Montagespuren kommen würden (hat eingeräumt sich den Schalter niemals angesehen zu haben < wie kann man daraufhin eine ordentliche Artikelbeschreibung abgeben ?) - auf der anderen Seite hat er über eBay diverse LED-Umbausätze für Schalter gekauft (baut Schalter aber logischerweise nicht selbst um) - ausserdem hat er kurz vorher einen anderen Schalter (defekte Beleuchtung) bei ebay angeboten, auf den er kein Gebot erhielt - wie das alles zusammenpasst, darauf darf sich an dieser Stelle jeder selbst einen Reim machen ;)

Da ich den Schalter bisher nicht geöffnet habe, kann ich bisher auch nicht nachweisen, ob daran etwas gemacht wurde oder nicht - ich vermute aber, dass ich dort eine blaue LED vorfinde ... Damit sollte dann ja der Umstand in Kraft treten, dass die gepostete Teilenummer (die eine grüne Beleuchtung vorgibt - eine andere gibt es ohnehin nicht) so oder so nicht dem gelieferten Artikel entspricht.

Auf Grund dieses Wissens habe ich es mir auch erspart nachzufragen, welche Beleuchtungsfarbe der Schalter hat.

Zugegeben der Streitwert ist es eigentlich nicht wert, aber nachdem der Verkäufer auf keinen meiner Vorschläge eingegangen ist (Rücknahme, Wertminderung, Ersatzlieferung) und es auch nicht fertig gebracht hat mir überhaupt eine alternative Lösungsmöglichkeit zu unterbreiten (z.B. Erstattung der Reparaturkosten in Eigenleistung - welche bei ca. 0,10-0,80€ liegen dürften (kann ja nur die LED oder der Widerstand sein)), habe ich den Sachverhalt erstmal an eBay weitergeleitet - danach wird alles weitere wohl ein Anwalt bzw. eine Anwältin erledigen.

Zu gegebener Zeit mehr :)

Oliver B.

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#6
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

ich muß einfach nochmal nachfragen:

Hier geht es um einen Schiebedachschalter mit defekter Beleuchtung der EUR 6,50.- gekostet hat?

Leute, Leute, habt ihr nichts anderes ( sinnvolles) zu tun?????

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Oliver B.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)

Im Prinzip richtig - mir geht es aber weniger (aber auch) um die 6,50€, sondern um die Tatsache, das ich weder Betrügereien noch unkooperatives Verhalten toleriere ...

Der der sich gerne be*******n (sorry für die Wortwahl) lässt, kann das gerne tun - ich muss soetwas nicht haben.

ps: Wenn's auf die paar Euro ohnehin nicht ankommt, spräche ja eigentlich nichts dagegen sie sich von anderer Seite ersetzen zu lassen (ich nehme aber auch gerne 31€ für einen neuen Schalter)

Bin ja mal gespannt, ob's nun nicht doch auf das Geld ankommt.

Gruss

Oliver

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#8
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Genaugenommen geht es ja sogar um den Betrag von 10 - 80 ct... da kostet die Überweisung ja schon mehr ;o))

"(z.B. Erstattung der Reparaturkosten in Eigenleistung - welche bei ca. 0,10-0,80€ liegen dürften (kann ja nur die LED oder der Widerstand sein))"

Aber mal Spaß beiseite, ich kann schon verstehen, daß es "ums Prinzip" geht... nur, DA hätte man ja vorher eben DOCH mal nachfragen können, ob die Beleuchtung nun grün oder blau ist... so siehts für mich eher nach einer art Testkauf aus, bei dem man als Käufer davon ausgeht, sich mit dem VK "anzulegen"

P.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Oliver B.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 14x hilfreich)

Naja, meine Angabe beruht aber rein auf Vermutungen - wer weiss, was mich erwarten würde, wenn ich den Schalter öffnen würde ... kann ja auch sein, dass die Anlötpunkte für LED und Widerstand angebrochen sind - die kann man dann so gut wie überhaupt nicht reparieren.

Als Testkauf kann man den Kauf nun wirklich nicht bezeichnen - schliesslich bin ich ja davon ausgegangen dass ich das bekomme, was auch angeboten wurde - nämlich ein "voll funktionstüchtiger" Schiebedachschalter mit der entsprechenden VW-Teilenummer, welche besagt, dass der Schalter eine grüne Beleuchtung besitzt (gibt ja auch keine andere) - stattdessen habe ich einen eingeschränkt funktionstüchtigen Schiebedachschalter mit vermutlich defekter blauer Beleuchtung bekommen. Das kann's dann ja auch nicht sein, oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Himmel Hilf....

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ob der hier hilft?


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"Wer sündigt, schläft nicht!"

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