Artikelbeschreibung vom Hersteller zitieren?

1. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.08.2010 15:37:45
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Artikelbeschreibung vom Hersteller zitieren?

Hallo zusammen,
ich hoffe, die Antwort ist nicht zu selbstverständlich:

Darf ein Verkäufer bei Ebay in seiner Auktion die Artikelbeschreibung von der Website des Herstellers seines Artikels verwenden? Und spielt es eine Rolle, dass er diese Beschreibung eindeutig als Zitat von der Herstellerseite beschriftet/markiert?

Ich glaube das darf er nicht, hätte aber gerne eine genauere Antwort. Ist das sofort eine Urherberrechtsverletzung?

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Es kommt darauf an, unproblematisch ist es jedenfalls nicht, insbesondere kann man unangenehme Überraschungen erleben.

"Urheberrecht bei Texten?

Ganz so einfach ist die Frage, ob urheberrechtlicher Schutz bei Texten vorliegt, leider nicht zu beantworten. Nicht jeder Text ist urheberrechtlich geschützt. Notwendig ist vielmehr eine sogenannte "Schöpfungshöhe". Gleiches gilt im Übrigen auch für Grafiken oder den sehr problematischen Bereich des Webdesigns. Es gibt blumige Ausführungen der Rechtsprechung, wann im Einzelfall eine Schöpfungshöhe gegeben ist. Stichworte sind hier eine individuelle Gedankenführung hoher Individualität und Einzigartigkeit eines Textes, Phantasie und Gestaltungskraft. Die Rechtsprechung ist umfangreich und eher unübersichtlich. So sind Beiträge in Zeitungen und Zeitschriften meist urheberrechtlich geschützt. Ebenso Zeitungsanzeigen bezüglich der optischen und sprachlichen Darstellung. Werbeaussagen oder Werbeslogans sind auf der anderen Seite jedoch wiederum problematisch. Gebrauchsanweisungen und Merkblätter müssen jedoch besonders viel Phantasie und Gestaltungskraft aufweisen, so der BGH (Haben Sie schon einmal eine phantasievolle Gebrauchsanweisung gesehen?). Somit lässt sich hinsichtlich von Texten im Internet an dieser Stelle keine allgemeingültige Aussage treffen. Gemäß § 5 UrhG unterfallen Gesetze, amtliche Bekanntmachungen sowie Gerichtsurteile sowie deren offizielle Leitsätze im Übrigen keinem urheberrechtlichen Schutz." (Zitat)

http://www.internetrecht-rostock.de/foto-text-urheberrecht.htm
***
Hinzu kommt, dass die Artikelbeschreibung unübersichtlich wird UND sehr oft auch nicht zutreffend ist, weil z. B. Änderungen stattgefunden haben (gerade bei diesem Modell wurde der Speicher in der neuesten Version verdoppelt und diese Beschreibung hat man kopiert, ohne darauf zu achten, dass die eigene, angebotene Version aber noch den kleinen Speicher hat).

Und jetzt will der Käufer natürlich den großen Speicher haben, so etwas passiert pausenlos, also Vorsicht!



1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12318.08.2010 15:37:45
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Besten Dank für die Antworten, haben mir sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

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