Auf Scheinverkauf reingefallen!

24. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
skim
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf Scheinverkauf reingefallen!

Hallo allerseits,

Mein Problem ist folgendes:
Ich bin über das Anzeigenportal http://www.markt.de mit einem Verkäufer in Kontakt getreten, dessen Artikel ich erwerben wollte. Da ich normalerweise nur bei Ebay kaufe, war ich leichtgläubig der Annahme, auch dieses Portal würde mir Käuferschutz bieten und habe nicht weiter nachgeforscht.

Habe mit dem besagten Verkäufer einen Betrag von 110€ vereinbart. Habe mir die Adresse und die Handynr. geben lassen, habe beides überprüft und dachte es könne nix mehr schiefgehen.
Ich überwies also online den fälligen Betrag auf das mir genannte Konto.

Einige Tage später entdeckte ich im Diskussionsforum von markt.de einige Beiträge von geprellten Käufern. Die Abkürzung des Namens (der dort leider nicht ausgeschrieben werden darf) machte mich aufmerksam, ich hakte nach und der Verdacht bestätigte sich. Es war die gleiche Person, welche mir mit der gleichen Masche das Geld abgezockt hat wie ca. 10 anderen Personen, die allein in diesem Forum darüber berichteten.
Die besagte Person benutzt stets neue Pseudonyme um die Anzeigen zu schalten. Nur der Name des Kontoinhabers stimmt immer überein. Er besitzt ca. 4-5 Konten. Er geht immer nach demselben Muster vor. Kriegt das Geld, schickt keine Ware.

Habe nun Anzeige bei der Polizei erstattet mit allen Hinweisen die ich hatte. IP-Adresse, Email-Header, Hinweis auf das Forum und die besagten Berichte geprellter Käufer usw...

Nun ist meine Frage:
Wie bekomme ich mein Geld wieder???

Der Typ ist ja schon bekannt wie ein bunter Hund und die Polizei hat wohl schon eine ganze Sammlung von Anzeigen. Angeblich beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft mit der Sache bla bla bla...aber scheinbar ist es wohl schwer den zu bekommen. Der Typ macht das jetzt schon nen ganzes Jahr und das immer auf demselben Portal!

Also soweit ich das verstanden habe, bringt einem auf finanzieller Sicht eine Anzeige bei der Polizei wohl rein garnichts, oder? Selbst wenn die den dann mal haben, würde ich mein Geld wahrscheinlich nie wiedersehen? Bin Studentin und arm. Kann mir daher auch wohl kaum einen Anwalt leisten. Wenn ich jetzt mein Geld wiederhaben wöllte, müsste ich wohl Zivilklage einreichen?! Was würde mich sowas kosten? Und wie sinnvoll ist eine Zivilklage, wenn die Polizei den Typen nichtmal findet? Es gab auch "Käufer" die so etwas wie eine Sammelklage vorschlugen. Aber Sammelklagen gibt es doch nicht in Deutschland, oder?
Wenn ich also nicht selbst einen Anwalt dafür bezahle für mich zu klagen, werde ich keinen Anspruch mehr auf mein gezahltes Geld haben?

Würde mich wirklich sehr freuen, wenn sich jemand die Mühe machen würde und evtl einen Teil meiner Fragen beantworten könnte. ;)

Danke!

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Aber Sammelklagen gibt es doch nicht in Deutschland, oder?

Es gibt Streitgenossenschaften; ob das hier allerdings in Frage kommt, ist eher zu bezweifeln.

Wenn ich also nicht selbst einen Anwalt dafür bezahle für mich zu klagen, werde ich keinen Anspruch mehr auf mein gezahltes Geld haben?

Zivilklagen unter 5000 EUR kann man auch selbst ohne Anwalt machen. Dabei geht man natürlich das Risiko ein, den Fall zu 'verbocken'.

Man könnte natürlich auch erst mal einen Mahnbescheid schicken. Wird dem nicht widersprochen und dem folgenden Vollstreckungsbescheid auch nicht, hat man einen vollstreckbaren Titel.
Die Adresse sollte man über die Anzeige bei der Polizei ja bekommen, sobald sie ermittelt ist.

Es ist allerdings auch recht wahrscheinlich, daß die Gegenseite pleite ist und sowieso erst mal in den Knast wandert oder einen fetten Strafbefehl bekommt. Dann wäre da erst mal wenig zu holen.

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@skim

du kannst versuchen einen beratungsschein zu bekommen. amtsgericht. damit kannst du dann zu einem anwalt.


@mareike

heißt das tatsächlich streitgenossenschaften? das wäre doch auch was in bezug auf erhöhungen d. energielieferanten fällt mir dazu ein.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

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